Sondervermögen bei Fonds schützt dein Kapital

Normalerweise ist dein Geld durch die Einlagensicherung deiner Bank geschützt. Wertpapieranlagen fallen nicht darunter. Dein investiertes Geld ist aber keineswegs verloren, wenn die Fondsgesellschaft oder Bank pleitegeht. So sind auch Fonds und ETFs abgesichert, da sie als Sondervermögen gelten.

Was ist ein Sondervermögen?

Fonds werden von sogenannten Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) oder Fondgesellschaften herausgegeben. Sie sind vom Kapital der Gesellschaft getrennt. Deswegen spricht man vom Sondervermögen. Diese Regelung gilt nur für offene Investmentfonds. Das sind die Fonds, die du als Privatanleger:in kaufen kannst. Nachdem ein Fonds oder ETF von der KVG aufgesetzt wurde, kannst du in diesen investieren, indem du Anteile daran kaufst. Das gesamte Kapital, das auf diese Weise in den Fonds fließt, wird gesondert vom Vermögen der Fondsgesellschaft gehalten.

Für welche Fonds gilt die Regelung?

Diese besondere Einlagensicherung gilt, wie gesagt, für alle offenen Fonds, aktiv sowie passiv gemanagte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds oder Dachfonds handelt: Sie alle sind Sondervermögen. Für ETFs gilt das übrigens auch.

Ausnahme sind lediglich geschlossene Fonds. Sie sind nicht als Sondervermögen angelegt und funktionieren auch sonst grundlegend anders. In der Regel kommst du mit ihnen nicht in Berührung. Darüber hinaus sind sie mit zusätzlichen Risiken verbunden.

Wozu die Trennung des Sondervermögens?

Konkret hat diese Trennung zwei wichtige Funktionen. Zum einen kann auf diese Weise die Investmentgesellschaft das Geld des Sondervermögens nicht für andere Zwecke verwenden. Es dient ausschließlich der Kapitalanlage des Fonds. Denkbar wäre zum Beispiel, dass eine KVG Verluste in einem Fonds ausgleichen möchte, indem sie Gelder aus einem anderen verwendet und in den schwächelnden Fonds investiert. Das ist jedoch gesetzlich verboten. Jedes Sondervermögen ist einerseits vom Vermögen der KVG und andererseits vom Sondervermögen anderer Fonds getrennt.

Zum anderen ist das Sondervermögen im Falle eines Konkurses geschützt. Gläubiger:innen dürfen nicht aus dem Fondsvermögen bezahlt werden. Und auch die Investmentgesellschaft hat keinen Zugriff auf das Sondervermögen, denn dieses gehört ihr rechtlich nicht. Zu diesem Zweck wird das Sondervermögen bei einer unabhängigen Depotbank verwahrt. Das investierte Geld gehört ausschließlich den Eigentümer:innen, die die Fondsanteile erworben haben.

Sondervermögen und Depotbank

Das Investmentvermögen wird bei einer Depotbank verwahrt. Die rechtliche Trennung gilt auch hier. So bleibt auch im Falle einer Insolvenz der Depotbank das Sondervermögen weiterhin unangetastet. Du kannst deinen Fonds dann einfach auf eine andere Bank übertragen lassen.

Sind Fonds also sicher?

Wichtig: Dass Fonds vor einer Pleite deiner Bank oder der Investmentgesellschaft geschützt sind, heißt nicht, dass die Geldanlage selbst sicher ist. Denn die im Fonds enthaltenen Finanzprodukte werden an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch Kursschwankungen. Fonds gelten zwar als relativ sichere Anlage, da viele Wertpapiere darin enthalten sind. Dadurch ist das Risiko breiter gestreut als beispielsweise bei einzelnen Aktien. Doch wenn der Fonds wegen schlechter Performance abgewickelt wird und die darin enthaltenen Werte verkauft werden, gilt der aktuelle Kurs des Verkaufszeitpunkts.

Was tun im Pleitefall?

Geht die Fondsgesellschaft bankrott, wirst du von deinem Broker darüber informiert. Du erfährst dann auch, wie es weitergeht. Meist geht das Recht zur Verwaltung des Fonds auf deine Depotbank über. Diese entscheidet dann, ob sie den Fonds auflöst alle Anteile verkauft und an die Anleger:innen zurückgibt oder ihn stattdessen an eine andere Gesellschaft übergibt. Wird der Fonds aufgelöst, kann es passieren, dass deine Anteile günstiger verkauft werden als du sie eingekauft hast. Das ist dann der Fall, wenn die Performance des Fonds nicht gut war.

Geht deine Bank selbst pleite, kannst du den Fonds auch auf eine andere Bank übertragen lassen. Dazu eröffnest du ein neues Depot bei einem anderen Anbieter und lässt deine Wertpapiere dorthin übertragen. Mehr Infos zum Vorgehen findest du im Ratgeber Depotübertrag.

Du kannst theoretisch auch selbst aktiv werden und deine Fondsanteile verkaufen, sofern die Investmentgesellschaft noch nichts unternommen hat. Allerdings verkaufst du dann zum aktuellen Kurswert und musst ggf. Verluste hinnehmen.

FAQ: Häufige Fragen zum Sondervermögen

Hier noch ein paar Details rund ums Thema Sondervermögen.

Sind alle Fonds Sondervermögen?

Ja, zumindest alle offenen Fonds, egal, ob sie Aktien-, Immobilien- oder Rentenfonds sind. Geschlossene Fonds sind davon ausgeschlossen, doch die werden nicht wie offene Fonds gehandelt.

Zählen ETFs zum Sondervermögen?

Ja, auch ETFs sind in dieser Regelung eingeschlossen. Da es sich hier um eine spezielle Form von Fonds handelt, ist das Prinzip das selbe.

Sind Aktien auch Sondervermögen?

Nein, Aktien sind kein Sondervermögen. Doch auch sie sind nicht von Bankpleiten betroffen. Aktien sind dein Eigentum, die Bank verwahrt sie nur für dich. Sie muss die Aktien herausgeben, damit du sie in ein anderes Depot übertragen kannst. Sind sie Bestandteil eines Fonds, gehören sie jedoch zum Sondervermögen.

Kann der Fonds auch einfach so geschlossen werden?

Eine Fondsgesellschaft kann einen Fonds auch aus eigenen Stücken schließen, beispielsweise, wenn das Fondsvolumen nicht hoch genug ist oder sie schlecht performende Fonds aussortieren will. In der Regel wirst du hier rechtzeitig von deiner Bank darüber informiert. Oft werden die Anteile dann zugunsten anderer Werte verkauft. Dir steht es aber auch frei, vorab deine Fondsanteile zu verkaufen.

Julia bewegt sich seit 2011 im Umfeld Finanzen. Als Expertin für Verbraucherthemen wie Girokonto, Kreditkarte und Depot hat die studierte Germanistin und Amerikanistin immer einen Tipp auf Lager.
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