Mehrere Jugendliche sitzen in Wohnung

WG-Konto: Finanzieller Überblick für alle WG-Mitglieder

6 Minuten Lesezeit
INHALTSVERZEICHNIS
WG-Konto: Welche Bank ist die richtige?
Mit Gemeinschaftskonto WG-Leben vereinfachen – die Vorteile:
So funktioniert das WG-Gemeinschaftskonto
WG-Konto eröffnen: Wie geht das?
jasmin.png
Jasmin Ludwig
Finanzexpertin bei zaleo.
Mitglieder in einer WG haben neben der Miete meistens noch weitere gemeinsame Ausgaben: zum Beispiel Putzutensilien oder die Reparatur der kaputten Waschmaschine. Um den Überblick zu behalten, bietet sich ein gemeinsames Konto an. Ein Gemeinschaftskonto als WG-Konto ist da die Lösung.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein WG-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, das von mehreren Personen genutzt wird, um gemeinsame Ausgaben wie Miete, Nebenkosten oder Lebensmittel zu bezahlen. 
  • Das WG-Konto kann entweder als Oder-Konto oder als Und-Konto geführt werden und bei den meisten Banken eröffnet werden. Allerdings gibt es Unterschiede in den Konditionen, Kosten und Leistungen.
  • Sieh Dich in unserem Girokonto-Vergleich nach dem passenden Konto für Dich und Deine WG um:

WG-Konto: Welche Bank ist die richtige?

Viele Banken bieten ihre herkömmlichen Girokonten auch als Gemeinschaftskonto
an, die Konditionen bleiben dabei oft gleich. Bevor Ihr als Wohngemeinschaft ein WG-Konto einrichtet, solltet Ihr unbedingt die aktuellen Angebote der Banken prüfen und miteinander vergleichen. Ein wichtiges Vergleichskriterium ist dabei für viele, ob für das WG-Konto Gebühren anfallen, etwa für die Kontoführung. Bei einigen Banken wird eine monatliche Gebühr fällig, bei anderen nicht. Welches Kontomodell für eure Wohngemeinschaft am besten ist, hängt allerdings immer von den individuellen Wünschen ab.

Geeignet für ein Gemeinschaftskonto:

Girokonto Aktiv
Kontogebühr monatlich
ab 0,00 €

Mit Gemeinschaftskonto WG-Leben vereinfachen – die Vorteile:

Leben mehrere Menschen in einer Wohngemeinschaft zusammen, solltest Du alle Dinge, die das alltägliche Leben betreffen, mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern klar kommunizieren und abklären. Je mehr Menschen in einer WG zusammenleben, desto anstrengender kann das sein. Ein WG-Konto vereinfacht dabei finanzielle Vorgänge immens:
  • alle Mitglieder haben Zugriff auf das WG-Konto, sodass finanzielle Verpflichtungen von jedem WG-Mitglied erledigt werden können
  • Aufteilung der finanziellen Verantwortung
  • Gemeinsam anfallende Kosten für Strom, Internet, Putzmittel usw. können mit dem WG-Konto bezahlt werden
  • Kostenüberblick und -kontrolle für alle WG-Mitglieder
  • Miete ganz leicht per Dauerauftrag überweisen
  • Nebenkostenausgleich kann direkt über das WG-Konto laufen
Mit Hilfe eines solchen Haushaltskontos können alle Bewohnerinnen und Bewohner den finanziellen Überblick behalten. Damit Ihr alle Rechnungen wie beispielsweise Nebenkosten oder Versicherungen jederzeit reibungslos begleichen könnt, sollten alle Verantwortlichen darauf achten, dass sich immer genügend Geld auf dem WG-Konto befindet.

So funktioniert das WG-Gemeinschaftskonto

Alle WG-Mitglieder zahlen monatlich ihre Miete auf das WG-Konto ein. Am einfachsten kann das geregelt werden, wenn alle hierfür einen Dauerauftrag einrichten. Um auch unregelmäßig anfallende Kosten abzudecken, bietet es sich an, monatlich einen kleinen Extra-Betrag zu überweisen, damit die WG einen finanziellen Puffer aufbauen kann. Schließlich ist ein finanzielles Polster immer sinnvoll, sollten Nachzahlungen, Reparaturen oder Neuanschaffungen anstehen. Auf diese Weise wird das Haushaltskonto zum Dreh- und Angelpunkt aller gemeinsamen Finanzangelegenheiten der WG.

Gleicher Wohnsitz häufig Voraussetzung

Gerade Studierende leben häufig unter der Woche in einer WG und am Wochenende oder während der Semesterferien im Elternhaus. Möchtest Du Dich aber als Kontoinhaber für ein WG-Konto eintragen lassen, sollten alle WG-Mitglieder den gleichen Wohnsitz gemeldet haben. Einige Banken lehnen den Antrag für ein Gemeinschaftskonto sonst ab.
Tipp:
Studierende und Azubis können spezielle Studentenkonten eröffnen, die über einen großen Leistungsumfang verfügen, aber oft noch günstiger sind als andere Girokonten.

Konto für WG: Wer ist verfügungsberechtigt?

In der Regel können maximal zwei Personen die Kontoinhaberinnen oder -inhaber eines Gemeinschaftskontos sein. Das heißt aber nicht, dass diese zwei Personen immerzu die finanziellen Verpflichtungen der WG abwickeln müssen. Meist ist es problemlos möglich, die weiteren WG-Mitglieder als Bevollmächtigte bei der Bank eintragen zu lassen. Alle, die mitmachen, müssen lediglich das 18. Lebensjahr vollendet und bestenfalls keinen negativen SCHUFA-Eintrag haben. Bevollmächtigte können sich außerdem eine sogenannte Partnerkarte ausstellen lassen, sodass auch sie Geld abheben
oder den nächsten WG-Einkauf mit dem Haushaltsguthaben auf dem WG-Konto bezahlen können. Bei Bevollmächtigungen kann es sein, dass die betreffende Bank Kosten für die Partnerkarten erhebt. Viele stellen diese aber auch kostenlos aus.

Konto für Wohngemeinschaft: Zwei Varianten

Grundsätzlich existieren zwei Varianten des Gemeinschaftskontos: Das Oder-Konto sowie das Und-Konto. Da beim Und-Konto beide Kontoinhabenden jede Überweisung unterschreiben und bei allen Abhebungen gemeinsam anwesend sein müssen, ist dieses Konto für eine Wohngemeinschaft ungeeignet. Es wird eher von Vereinen oder Organisationen verwendet.
Mit dem Oder-Konto hingegen kann jede oder jeder selbstständig und unabhängig über das Guthaben verfügen. In der Regel erhält jeder der Kontoinhabenden eine eigene Girocard, mit welcher er oder sie über das Konto verfügen kann. Das setzt natürlich Vertrauen voraus. Schließlich könnte man jederzeit auch das komplette Guthaben des Kontos abheben.

WG-Konto eröffnen: Wie geht das?

Benötigte Zeit: 1 Stunde.
Vom Kontoantrag bis zum Erhalt der Kontozugänge. So eröffnest Du ein WG-Konto:
  • Gewünschte Unterlagen einreichen
Jede Bank möchte andere Informationen, um ein WG-Konto zu eröffnen. . Gerade Studentenkonten sind allerdings mit wenig Hürden versehen. Auf jeden Fall brauchst Du einen Immatrikulationsnachweis. Die Bank gibt Dir meist schon beim Antrag Auskunft darüber, was sie an Informationen benötigt. Sobald Du alle Unterlagen zusammenhast, lässt Du sie der Bank zukommen.
  • Identifikation: Online oder in der Filiale
Alle Inhabenden müssen ihre Identität bestätigen, entweder durch das Post-Ident-Verfahren bei einer Post-Filiale oder durch das Video-Ident-Verfahren, bei dem Du Dich via Webcam legitimierst. Sind alle Schritte der Kontoeröffnung vorschriftsgemäß durchgeführt worden, erhalten alle Personen ihre Giro- oder Partnerkarten.
  • Finanzielle Verantwortung aufteilen
Haben alle Zugang zum Gemeinschaftskonto für die Wohngemeinschaft, kann die Verantwortung für finanzielle Vorgänge unter allen WG-Mitgliedern aufgeteilt werden. In der Regel beugt das möglichen Konflikten bereits vor.
Nicht vergessen: Konto schließen, wenn sich WG auflöst
Löst sich die WG auf, kann das Gemeinschaftskonto auch zu einem Einzelkonto umgewandelt werden. In diesem Fall kann einer der zwei Nutzerinnen oder Nutzer das Konto weiterführen, wenn er oder sie möchte. Das Konto kann aber auch ganz aufgelöst werden.
Weitere Ratgeber: