Das Gemeinschaftskonto – praktisch und kostengünstig

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen es nützlich sein kann, wenn mehr als eine Person Zugriff auf ein Girokonto hat. Egal ob (Ehe-)paare, Lebensgemeinschaften oder WGs – ein gemeinsames Konto spart Kosten und ist praktisch. Die meisten Banken haben daher auch Gemeinschaftskonten im Angebot.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Das Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das mehrere Personen gemeinsam eröffnen und auch zusammen nutzen können. Entscheidender Punkt ist, dass alle Personen als Kontoinhaber geführt werden und sie somit in vollem Umfang haftbar sind. Das unterscheidet das Gemeinschaftskonto von einem Einzelkonto.

Bei einem herkömmlichen Girokonto mit nur einer Inhaberin oder einem Inhaber kann diese Vollmachten an Dritte erteilen. Dadurch können auch andere Personen auf das Konto zugreifen und beispielsweise Geld abheben. Haftbar bleibt aber zu jeder Zeit der Kontoinhabende.

Bei einem Gemeinschaftskonto hingegen sind alle Kontoinhaberinnen und -inhaber gleichberechtigt und in gleichem Maße haftbar. Dies bedeutet, dass sie beispielsweise gleichermaßen für auf dem Konto entstandene Schulden aufkommen müssen. Sollte der Kontostand ins Minus geraten, sind alle dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen. Die Bank kann damit jede einzelne Person für die Tilgung des gesamten Dispokredits belangen.

Top 3 Gemeinschaftskonten im Vergleich:

Girokonto

ab 7 €/Monat

Kontoführungsgebühr

je 2 x 0 €

Visa Debitcard

ab 5x/Monat

kostenlos Bargeld abheben weltweit

Girokonto

ab 0 €

Kontoführungsgebühr

je 2x 0 €

Giro- und Kreditkarten

europaweit kostenlos

Bargeld abheben

Girokonto

0 €

Kontogebühr mit Gehalt

je 2x 0 €

Giro- und Kreditkarte

0 €

Bargeldauszahlungen

Und-Konto oder Oder-Konto?

Möchtest du ein gemeinsames Girokonto eröffnen, solltest du die Frage klären, ob du ein Und-Konto oder ein Oder-Konto nutzen möchtest. Diese Begriffe hören sich im ersten Augenblick sehr verwirrend an, sind aber eigentlich ganz einfach. Sie bezeichnen zwei unterschiedliche Arten der Befugnisverteilung.

Bei einem Oder-Konto können alle Kontoinhabenden jeweils alleine, ohne Zustimmung und Anwesenheit der anderen, über das Konto verfügen, also Geld abheben, Überweisungen tätigen, etc. Bei einem Und-Konto ist dies nicht möglich. Bei der Und-Variante müssen stets alle jeder einzelnen Transaktion zustimmen. Einer Einzelperson allein ist es damit zum Beispiel nicht möglich, mit einer Girocard Geld abzuheben, da sie dafür die Zustimmung der anderen benötigt.

Tipp: N26 Shared Spaces

Mit der Funktion Shared Spaces kannst du bei der N26 mehrere Unterkonten einrichten und bis zu zehn Bevollmächtigte pro Space eintragen. Eine Partnerkarte gibt es nicht, dafür funktionieren Kontoverwaltung und Buchungen vollständig digital per App. Mehr Infos hier:

Funktionen und Konditionen

Im Grunde funktioniert ein Gemeinschaftskonto wie ein normales Girokonto. Es wird in der Regel als Konto für alltägliche Finanzgeschäfte genutzt: um Bargeld abzuheben, um Zahlungen wie Gehalt oder Unterhalt zu empfangen, oder Überweisungen zu tätigen. Die meisten Banken haben ihre jeweiligen Girokonten auch in einer Partnervariante zu den selben Konditionen wie das herkömmliche Konto im Angebot.

Danach können alle Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber das Konto genauso wie ein Girokonto nutzen. Sie erhalten Zugriff zum Onlinebanking, können Geld abheben und bargeldlos zahlen. Einziger Unterschied: Bei einem Und-Konto sind die Funktionen dahingehend eingeschränkt, dass auch die anderen Kontoinhaber den Aktionen zustimmen müssen.

Entsprechend den Angeboten für Einzelkonten bieten viele Banken ein kostenloses Gemeinschaftsgirokonto an. Dennoch solltest du einen genauen Blick auf die Preislisten werfen. Extras wie Kreditkarten sind nicht immer für alle Kontoinhabenden unbegrenzt gebührenfrei. Kontokarten, die zum Beispiel für Geldabhebungen benötigt werden, sind in der Regel für alle Inhaberinnen und Inhaber des Gemeinschaftskontos kostenlos.

Gemeinschaftskonto eröffnen

Auch ein Gemeinschaftskonto kannst du online eröffnen. Hast du dich nach dem Vergleich verschiedener Anbieter für ein Produkt entschieden, füllst du dazu einfach das entsprechende Online-Formular aus.

In den meisten Fällen ist dieser Antrag identisch mit dem Eröffnungsantrag für ein herkömmliches Girokonto. Im Formular gibt es dann die Möglichkeit, die Option Gemeinschaftskonto zu wählen.

Wichtig zu beachten ist: In den meisten Fällen werden automatisch Oder-Konten angeboten. Wer ein Und-Konto abschließen möchte, sollte vorsichtshalber Kontakt zur Bank suchen, damit diese Option auch garantiert ist.

Aufgepasst:

Der Kontoantrag muss von allen Inhaberinnen und Inhabern unterschrieben werden. Auch das Legitimationsverfahren müssen alle antragsstellenden Personen durchlaufen, entweder per Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale oder online via Webcam per Video-Ident-Verfahren. Nach der Eröffnung ist es möglich, den Kontowechsel zu veranlassen.

Gemeinschaftskonto auflösen

Egal ob du ein Und-Konto oder ein Oder-Konto hat: Möchtest du das Gemeinschaftskonto kündigen, müssen dies alle Inhabenden gemeinsam tun. Es genügt nicht, wenn nur eine Person dies tut. Ebenso wie der Gemeinschaftskonto-Antrag muss auch die Kündigung von allen unterschrieben werden. Ansonsten gelten für die Kündigung eines Gemeinschaftskontos die üblichen Kündigungsregelungen wie bei normalen Girokonten. Im Kontovertrag sind die Details festgehalten.

Gemeinschaftskonto nach dem Tod eines Inhabenden

Stirbt einer der inhabenden Personen eines Oder-Kontos, können alle weiteren auch nach derenTod weiterhin auf das Gemeinschaftskonto zugreifen. Der jeweilige Anteil der verstorbenen Person am Kontoguthaben steht aber den Erben zu.

Bei einem Und-Konto können die übrigen Personen nach dem Tod eines Mit-Inhabenden zunächst nicht auf das Konto zugreifen oder Transaktionen tätigen. An die Stelle des Toten treten seine oder ihre Erben. Die Verbliebenen können dann nur gemeinsam mit diesen das Konto verwalten.

Welche Formen des Gemeinschaftskontos gibt es?

Ein Gemeinschaftskonto kann von mehreren Personen geführt werden. Je nachdem wie sehr man sich gegenseitig vertraut, in der Und- oder Oder-Variante. Das sind häufige Anwendungen für ein gemeinsames Konto:

Ehekonto

Am häufigsten verwenden Ehepaare das Gemeinschaftskonto. Früher war es notwendig, dass die Ehefrau, die oft über kein eigenes Einkommen verfügte, Zugriff auf das Geld des Ehemannes hatte. Heute folgt man damit eher praktischen Gründen: Für Eheleute ist es sinnvoll, ein gemeinsames Konto zu haben, schließlich haben sie auch gemeinsame Ausgaben wie Miete oder gemeinsame Einnahmen wie Kindergeld. In der Regel wird das Ehekonto als Oder-Konto eingerichtet.

Partnerkonto

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, können ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Ihr solltet aber bedenken, dass ihr in vollem Umfang haftet, auch wenn ihr ein gemeinsames Konto unverheiratet eröffnet. Möchtet ihr euch den Alltag erleichtern, bietet sich auch hier die Oder-Variante an. Dies birgt aber das Risiko, dass ihr auch im Falle einer Trennung noch gemeinsam haftet, wenn das Konto nicht rechtzeitig aufgelöst wird.

Tipp:

Achte bei deinem neuen Konto auch darauf, dass alle Kontoinhabenden Überweisungen mittels aktueller Authentifizierungsverfahren nach der PSD-2-Richtlinie tätigen können.

Haushaltskonto

Gängig ist auch eine Art Haushaltskonto, mit dem die monatlichen Unkosten gedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Nebenkosten oder Lebensmittel. Diese Variante wird auch gerne als WG-Konto genutzt. So können alle Ausgaben von einem Konto aus getätigt werden. Auch manche Paare nehmen für die Monatskosten gerne ein gemeinsames Konto, behalten aber für die persönlichen Finanzen eigene Konten.

Auch hier stellt sich die Vertrauensfrage. Insbesondere bei einem WG-Konto kann es sinnvoll sein, die Und-Variante des Gemeinschaftskontos zu wählen, so dass Ausgaben nur gemeinsam gemacht werden können. Da regelmäßige Kosten wie Miete meist per Dauerauftrag gezahlt werden, ist dies auch kein Problem. Das Guthaben wird dann durch regelmäßige Einzahlungen der Kontoinhaberinnen und -inhaber aufgefüllt.

Weitere Möglichkeiten

Neben den bereits genannten sind auch noch andere Nutzungsmöglichkeiten eines Gemeinschaftskontos denkbar und verbreitet. Etwa bei privaten, gemeinschaftlichen Sparzielen, wie Urlaubsreisen mit Freunden oder gemeinsamen Aktivitäten. Auch Erbengemeinschaften nutzen oft die Und-Variante, um gemeinsam verwaltete Gelder zu verwahren.

Kostenloses Gemeinschaftskonto finden

Die Suche nach guten Angeboten über einen speziellen Gemeinschaftskonto-Vergleich ist durchaus sinnvoll. Alternativ kannst du auch einen normalen Girokonto Vergleich nutzen, denn die meisten Girokonten werden von den Banken auch als Gemeinschaftskonto angeboten. Schließlich ist bei vielen Angeboten der einzige Unterschied, dass es mehr als eine Kontonutzerin oder einen Kontonutzer gibt. Die Konditionen bleiben in der Regel identisch.

Im besten Fall findest du ein kostenloses Gemeinschaftskonto, das über alle Funktionen verfügt, die du dir wünscht. Oft werden Girokonten auch mit Startguthaben angeboten, das auch für Gemeinschaftskonten gezahlt wird. Genau überprüfen solltest du bei Angeboten zu Kreditkarten, ob für alle die selben Konditionen gelten. Oft ist nur die erste Karte kostenlos.

Julia bewegt sich seit 2011 im Umfeld Finanzen. Als Expertin für Verbraucherthemen wie Girokonto, Kreditkarte und Depot hat die studierte Germanistin und Amerikanistin immer einen Tipp auf Lager.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
    • Hallo Geli,

      wir selbst sind ein Vergleichsportal und keine Bank. Wenn Sie uns aber sagen, für welches Gemeinschaftskonto Sie sich interessieren, recherchieren wir die Konditionen für einen Kontowechselservice gerne für Sie.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • In wie fern wird es zwischen Geldeingang und Gehaltseingang unterschieden? Ist das Konto immer noch kostenlos, wenn ich selbst monatlich einen bestimmten Betrag darauf überweise?

    • Liebe Marina,

      die Antwort auf deine Frage ist davon abhängig, bei welcher Bank du dein Gemeinschaftskonto eröffnest. Bei manchen Banken ist explizit der Gehaltseingang Voraussetzung für eine kostenlose Kontoführung. Vielen anderen Banken ist es vor allem wichtig, dass der geforderte monatliche Mindestbetrag auf das Konto eingeht. Ob der Betrag aus deinem Gehalt, deiner Rente, Elterngeld o.ä. besteht, ist dann meist nicht relevant. Auch wenn du selbst das Geld monatlich überweist, kannst du das Konto kostenlos führen. Das ist zum Beispiel bei der ING oder bei der DKB der Fall.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Ich bin und war Geldanleger und VL Vertragskunde bei Ihnen. Wenn ich /wir ein Girokonto eröffnen möchte,
    was muss ich und meine Frau dann noch einreichen?

    • Hallo Thomy, das kommt darauf an, ob Sie schon einen Online-Banking-Zugang haben. Falls ja, können Sie das Konto direkt über Ihren Account eröffnen und müssen sich dann nicht noch einmal identifizieren. Falls nicht, können Sie die ING auch telefonisch kontaktieren, da Sie ja dann vermutlich auch schon eine Kundennummer haben. Alternativ können Sie das Konto (auch als Gemeinschaftskonto) ganz einfach online beantragen.
      Übrigens, noch ein Hinweis am Schluss: Wir sind nicht die ING, wir sind eine Vergleichs- und Infoseite zum Thema Finanzen. 🙂

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