Die Abgeltungssteuer im Jahr 2022

Die Abgeltungssteuer fällt auf sämtliche Kapitalerträge an. Es gibt jedoch einen Sparerpauschbetrag. Da die Steuer in den meisten Fällen automatisch von Ihrer Bank abgeführt wird, benötigen Sie einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie vorgehen.

Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus Wertpapierverkäufen müssen in Deutschland versteuert werden. Dies ist seit 2009 durch das Unternehmenssteuerreformgesetz in Form der sogenannten Abgeltungssteuer geregelt. Pauschal werden dabei 25 Prozent des Kapitalertrags (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an Steuern erhoben.

Sparerpauschbetrag ändert sich!

Seit dem 1.1.2023 gelten höhere Steuerfreibeträge. Für Singles beträgt der Sparerpauschbetrag jetzt 1.000 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Die Banken passen deine Freistellungsaufträge automatisch an. Du selbst musst also nur aktiv werden, wenn du deine Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilt hast und sie individuell anpassen möchtest.

Wie erfolgt die Erhebung der Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird als Quellensteuer erhoben. Die Erhebung erfolgt also direkt an der Quelle. Der fällige Betrag wird vom jeweiligen Kreditinstitut unmittelbar an das Finanzamt weitergegeben. Wer also eine Zinsgutschrift auf sein Tagesgeldkonto erhält, bekommt den Zinsertrag abzüglich des Abgeltungssteuerbetrags gutgeschrieben. Auf diese Weise erfordern derartige Kapitalerträge keine gesonderte Erwähnung in der Steuererklärung.

Zusammensetzung und Höhe der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent des Kapitalertrags plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer. Im Gegensatz zur Einkommensteuer wurde der Soli bei Kapitalerträgen nicht abgeschafft. Sind Sie Mitglied der Kirche, kommt je nach Bundesland noch die Kirchensteuer in Höhe von 8 bzw. 9 Prozent der Abgeltungssteuer oben drauf. In der Summe entspricht das einem Steuersatz von 26,375 Prozent ohne Kirchenmitgliedschaft und 27,819 bzw. 27,995 Prozent mit Kirchenmitgliedschaft.

Tipp:

Eine Ausnahme bildet hier eine Sonderregelung für Geringverdiener: Liegt Ihr persönliche Einkommensteuersatz unterhalb der pauschalen 25 Prozent, so können Sie Antrag auf Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer stellen. Auf diese Weise erhalten Sie den zu viel bezahlten Betrag nachträglich vom Finanzamt zurück.

Senkung der Steuerlast durch Sparerpauschbetrag

Dank des Sparerpauschbetrags können Sie sich jedoch bis zu 801 Euro im Jahr von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 1602 Euro pro Jahr. Sollten die Kapitalertäge den Sparerpauschbetrag pro Jahr nicht überschreiten, so fällt keine Abgeltungssteuer an. Voraussetzung dafür ist jedoch der sogenannte Freistellungsauftrag. Diesen müssen Sie Ihrer Bank erteilen. Die Erteilung muss schriftlich erfolgen, kann jedoch seit geraumer Zeit auch elektronisch mittels Online-Banking durchgeführt werden.

Rechenbeispiel Abgeltungssteuer

Bei einem Kapitalertrag über 1000 Euro und ohne Kirchenmitgliedschaft würde die Rechnung wie folgt aussehen:

Zinsertrag: 1000 €

Sparerpauschbetrag: 801 €

Zu versteuernder Restbetrag: 1000 € – 801 € = 199 €

Zu zahlender Abgeltungssteuerbetrag: 199 € * 0,26375 = ca. 52,49 €

Gesamtgewinn nach Steuer: 1000 € – 52,49 € = 947,51 €

Was sollten Sie also bei der Abgeltungssteuer beachten?

  • Höhe des Sparerpauschbetrags: Überprüfen Sie, wie hoch Ihr Steuerpauschbetrag ist. Jeder ledige Sparer ist mit 801 Euro pro Jahr von der Abgeltungssteuer befreit. Ist man verheiratet, so verdoppelt sich der Betrag auf 1602€.
  • Erteilung eines Freistellungsauftrags: Ist die Höhe des Sparerpauschbetrags bekannt, sollten Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Es ist möglich, mehrere Freistellungsaufträge zu erteilen. Sie sollten also in etwa abschätzen, wie hoch die erwarteten Kapitalerträge ausfallen. Haben Sie Geld bei mehreren Banken liegen, zum Beispiel auch auf dem Girokonto, sollten Sie den verfügbaren Sparerpauschbetrag möglichst genau auf die verschiedenen Banken aufteilen, je nachdem, welche Ertragshöhen Sie erwarten. Bei der Berechnung der Anlageerträge sollten weitere Faktoren wie der Zinseszinseffekt oder sonstige Zahlungen beachtet werden.
  • Überprüfung des persönlichen Einkommensteuersatz: Prüfen Sie, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt. Sollte dies der Fall sein, können Sie Antrag auf Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer stellen. Zu viel bezahlte Steuern erhalten Sie daraufhin vom Finanzamt zurück.
Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
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