In den vergangenen Jahrzehnten haben sich innerhalb der Anlageklasse Aktie unterschiedliche Aktienarten entwickelt. Sie unterscheiden sich in ihrer Übertragbarkeit, nach verbrieften Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre, nach Beteiligungsart am Grundkapital. Welche Aktienarten es genau gibt, erfahrt ihr hier.
Der Unterschied macht’s
Welche Aktienarten gibt es?
Folgende Aktienarten lassen sich unterscheiden:

Inhaberaktien und Namensaktien
Die Inhaberaktie ist die wohl gebräuchlichste Form am Finanzmarkt, da sie leicht zu übertragen ist. Sie wird auf eine:n anonyme:n Inhaber:in ausgestellt und die Besitzer:innen sind weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft (AG) bekannt. Die Inhaberaktie lässt sich schnell und unkompliziert verkaufen.
Namensaktien dagegen haben den Charakter eines Orderpapiers. Das bedeutet, du als Inhaberin oder Inhaber musst dich namentlich im Aktienregister registrieren. Es werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen. Für das Unternehmen hat das den Vorteil, dass es seine Aktionär:innen kennt und mit ihnen auch außerhalb von Hauptversammlungen in Kontakt treten kann.
Diese Aktien dürfen nur mit Zustimmung der AG verkauft werden. Bei wichtigen Gründen hat sie außerdem ein Vetorecht. Das Unternehmen möchte sich so beispielsweise vor einer unliebsamen Übernahme schützen.
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Nennwertaktien und Stückaktien
Die Kapitalbeteiligung ist eine weiter Form der Unterscheidung verschiedener Aktienarten. Nennwertaktien haben einen festgelegten Geldbetrag, der die Höhe des Anteils einer AG bestimmt. Der Eigentumsanteil ist die Summe der gehaltenen Nennwerte geteilt durch das Grundkapital der Aktiengesellschaft.
Beispiel: Besitzt du 5000 Aktien im Wert von einem Euro pro Aktie von einer AG, die ein Grundkapital von einer Millionen Euro hat, so gehören dir 0,5 Prozent des Unternehmens.
Stückaktien hingegen stehen für einen bestimmten Anteil des in der Satzung festgelegten Grundkapitals. Der Anteil wird als Stückbeteiligung bezeichnet. Der Wert der Aktie ergibt sich durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Börsenmarkt.
Für die Ermittlung wird folgende Formel angewendet:

Stammaktie und Vorzugsaktie
Stammaktien sind global gesehen die Aktien, in die Anlegerinnen und Anlegern am häufigsten investieren. Sie stellen das Eigentum an einem bestimmten Teil eines Unternehmens dar. Außerdem gewähren sie Aktionärinnen und Aktionären bestimmte Rechte: Den Erhalt von Dividenden, die Stimmgabe im Vorstand des Unternehmens, die Teilnahme an der Unternehmensführung und den Erhalt von Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens.
Sollte sich die AG auflösen, behalten Stammaktionärinnen und Stammaktionäre das Recht, eine Verzinsung proportional zum Wert des verbleibenden Vermögens zu erhalten. Alle Inhaberinnen und Inhaber einer Stammaktie haben die gleiche Rechte, sofern es in der Satzung nicht anders festgelegt wurde.
Als „Golden Stocks“ bezeichnete Vorzugsaktien beinhalten kein Stimmrecht. Zum Ausgleich werden Aktionärinnen und Aktionären privilegierte Rechte zugesprochen. So können sie sich beispielsweise auf die Dividendenberechtigung, also eine Ausschüttung einer Sonderdividende, die in der Regel höher ausfällt, oder bekommen im Insolvenzfall einen höheren Restwert ausbezahlt.
Die Unternehmen haben bei Vorzugsaktien den Vorteil, dass sie frisches Kapital erhalten, ohne eine bestehende Stimmrechtsverteilung ändern zu müssen.
Junge und alte Aktien
Wenn ein Unternehmen mehr Geld braucht, kann es eine Kapitalerhöhung durchführen. Es werden mehr Aktien (junge Aktien) ausgegeben, um schnell mehr Geld zu beschaffen.
Alte Aktien bestanden bereits vor der Kapitalerhöhung. Inhaberinnen und Inhaber dieser Aktien erhalten als Ausgleich Bezugsrechte. Diese können sie entweder zum Kauf junger Aktien verwenden, oder um Aktien an der Börse zu verkaufen.