Guthabenkonto: Das Bankkonto trotz negativer SCHUFA

Ob für Gehaltsüberweisungen, zum Bargeldabheben oder Bezahlen von Rechnungen: Ein Girokonto ist für den täglichen Finanzverkehr absolut notwendig. Damit du ohne Einschränkungen Zugriff auf ein Konto für deine täglichen Geldgeschäfte hast, gibt es das Guthabenkonto, auch Basiskonto oder Jedermannkonto genannt.

Laut gesetzlicher Regelung muss jede Bank muss ein Guthabenkonto im Angebot haben. Da Banken aber in der Regel kein Geld mit einem Konto auf Guthabenbasis verdienen, werden diese nicht aktiv beworben. Wende dich am besten an den Support deiner Bank, wenn du dich für ein Guthabenkonto interessierst. Oder wirf einen Blick auf die Top-Anbieter im Bereich Guthabenkonto:

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Was ist ein Guthabenkonto?

Ein Guthabenkonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis. Das heißt, dass du für alle deine Geldgeschäfte, zum Beispiel zum Geldabheben oder für Überweisungen, nur das tatsächlich auf dem Konto vorhandene Geld verwenden kannst. Zum Vergleich: Beim klassischen Girokonto sind Überziehungen geduldet. Lastschriften und Daueraufträge können das Konto also ins Minus bringen. Außerdem gewährt dir deine Bank entsprechend deiner Bonität einen Dispokredit.

Umgangssprachlich wird das Guthabenkonto oft auch als „schufafreies Girokonto“ bezeichnet. Das trifft es allerdings nicht ganz, denn: Deine Bank gibt dir kein Guthabenkonto ohne SCHUFA-Anfrage. Nur bekommst du das Konto in diesem Fall auch, wenn du einen schlechten SCHUFA-Score hast. Für die Bank ist es nicht allzu risikoreich, ein Guthabenkonto trotz negativem SCHUFA-Score für dich zu eröffnen. Denn wie gesagt kannst du ja nur das Geld ausgeben, das du eingezahlt hast. Eine Kontoüberziehung ist also nicht möglich.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt und speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen, um deren Bonität zu bewerten. Das spielt bei der Beantragung von Finanzprodukten wie Girokonten, Kreditkarten oder Krediten eine Rolle. Dabei soll das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Anbieter eingeschätzt werden.

Du kannst dir bei der SCHUFA eine Selbstauskunft einholen, um deine gespeicherten Daten zu überprüfen. Zudem kannst du unter Umständen falsche oder veraltete Einträge löschen lassen.

Diese Funktionen muss ein Basiskonto haben

Seit dem Jahr 2016 gibt es gesetzliche Vorgaben, die regeln, welche Funktionen ein Guthabenkonto haben muss. Wir haben sie für dich aufgelistet.

  • Bargeld: Einzahlung und Auszahlung am Schalter und an Geldautomaten
  • Lastschriften
  • Überweisungen
  • Zahlungskarte: Girocard (Bankkarte bzw. EC-Karte, aber keine Kreditkarte)

Was unterscheidet ein Guthabenkonto von einem Girokonto?

Der wichtigste Unterschied: Mit dem Guthabenkonto kannst du für sämtliche Transaktionen immer nur das Guthaben verwenden, das sich auf dem Konto befindet. Das Guthabenkonto kann nur im Haben geführt werden.

Guthabenkonto: Ohne Dispokredit und Überziehung

Das heißt, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto ist, kannst du Transaktionen ausführen. Das Konto rutscht dann ins Minus und du musst den Betrag ausgleichen. Solange das Girokonto im Minus ist, werden Zinsen für den Dispokredit fällig. Beim Guthabenkonto hingegen gibt es keinen Dispokredit und dementsprechend auch keine Minuszinsen.

Außerdem gilt bei einem regulären Girokonto die geduldete Überziehung. Das heißt, du kannst auch ohne speziell eingerichteten Dispokredit oder über diesen hinaus Geldgeschäfte ausführen. Bei den geduldeten Überziehungen handelt es sich um ein Entgegenkommen der Bank, die aufgrund deiner Bonität davon ausgeht, dass du die Überziehungen schnell ausgleichst.

Ist ein Basiskonto pfändbar?

Prinzipiell ist die Pfändung eines Guthabenkontos möglich. Jedes Guthabenkonto ist – wie jedes Girokonto – jedoch auch in ein Pfändungsschutzkonto umwandelbar. Du brauchst bei deiner Bank nur den entsprechenden Antrag zu stellen.

Was ist ein P-Konto?

​Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ermöglicht es Privatpersonen in Deutschland, ihr bestehendes Girokonto vor Pfändungen zu schützen. Jede Person hat das Recht, ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, wobei pro Person nur ein P-Konto geführt werden darf. Dieses muss als Einzelkonto bestehen. Die Bank ist verpflichtet, auf Wunsch des Kunden den Pfändungsschutz einzurichten, ohne dass dafür besondere Nachweise erforderlich sind. Die grundlegenden Funktionen des Girokontos bleiben erhalten, jedoch können bonitätsabhängige Leistungen wie Dispokredite oder Kreditkarten eingeschränkt sein.

Alles Wichtige zum Thema Girokonto

Mehr über die verschiedenen Kontoarten und weitere Themen rund ums Girokonto erfährst du in unserem umfassenden Ratgeber. Du möchtest dir erst einmal einen Überblick über aktuelle Anbieter und deren Angebot verschaffen? Wir haben die bekanntesten Anbieter auf einen Blick aufgelistet.

So bekommst du ein Guthabenkonto

Grundsätzlich kann jede Privatperson in Deutschland ein Guthabenkonto eröffnen, da diese Kontoart für alle zugänglich ist. Da das Guthabenkonto im Vergleich zum Girokonto nur eingeschränkte Funktionen besitzt, ist es in der Regel lediglich eine Alternative für Menschen, die kein reguläres Girokonto erhalten. Das gilt zum Beispiel für Asylbewerber:innen oder Personen ohne festen Wohnsitz.

Allerdings kannst du dich auch ohne Not für ein Guthabenkonto entscheiden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn du deine Finanzen besser unter Kontrolle halten willst oder nur ein geringes Einkommen hast, z.B. als Student:in. Der Kontowechsel ist dabei schnell erledigt.

Allerdings fallen bei Guthabenkonten in der Regel monatliche Kontoführungsgebühren an – mit einem normalen Girokonto fährst du in der Regel günstiger. Wenn möglich, solltest du dich also besser für ein normales Girokonto entscheiden.

Ein Guthabenkonto kommt für dich in Frage

  • bei einer Privatinsolvenz,
  • bei Pfändung und drohender Pfändung,
  • bei Arbeitslosigkeit,
  • bei geringem oder keinem Einkommen,
  • bei negativer Schufa,
  • bei Teilnahme an einer Entschuldung und Schuldnerberatung,
  • bei Hang, ungeplante und zu hohe Ausgaben zu tätigen,
  • bei Obdachlosigkeit,
  • im Asylverfahren.

Gibt es ein kostenloses Guthabenkonto?

Viele Banken werben mit kostenlosen Girokonten, das heißt, dass keine Kontoführungsgebühren erhoben werden. Ein kostenloses Guthabenkonto hingegen bieten sie eher selten an. Die meisten Banken erheben eine Gebühr.

Der Grund: Bei vielen kostenlosen Girokonten ist ein Mindestgehaltseingang gefordert. Alternativ sind die Dispozinsen vergleichsweise hoch angesetzt, um die fehlenden Kontogebühren auszugleichen. Da ein Guthabenkonto grundsätzlich keinen Dispokredit hat und auch kein Gehaltseingang gefordert werden kann, wird dies mit einer Gebühr ausgeglichen.

So eröffnest du ein Guthabenkonto

Es gibt kein allgemeingültiges Verfahren für die Eröffnung eines Guthabenkontos. Die Vorgehensweise unterscheidet sich von Bank zu Bank. Bei vielen Banken kannst du ein Guthabenkonto online eröffnen. In diesem Fall genügt es, die Online-Antragsstrecke aufzurufen, alle notwendigen Angaben zu machen und dich via Video-Ident zu legitimieren. Bei manchen Filialbanken ist allerdings nach wie vor der Gang in die Filiale zur Antragstellung notwendig.

Häufige Fragen zum Guthabenkonto

Die meisten Banken bewerben ihre Guthaben- oder Basiskonten nicht aktiv auf ihren Internetseiten. Gerade deshalb tun sich bei vielen Interessierten Fragen auf. Wir haben für dich häufig gestellte Fragen zusammengetragen.

Was kostet ein Guthabenkonto?

In der Regel sind Guthabenkonten nicht kostenlos. Wie hoch die Gebühren ausfallen, erfragst du am besten bei deiner bevorzugten Bank.

Gibt es zum Guthabenkonto eine Kreditkarte?

Generell gibt es zu einem Guthabenkonto keine Finanzprodukte, die auf Darlehensbasis funktionieren. Eine klassische Kreditkarte bekommst du also nicht. Doch gibt es Banken, die zum Guthabenkonto zumindest eine Prepaid Kreditkarte anbieten.

Gibt es Zinsen auf das Guthabenkonto?

Ähnlich wie beim Girokonto gibt es in der Regel keine Zinsen auf ein Guthabenkonto.

Eignet sich ein Guthabenkonto auch für Kinder und Jugendliche?

Kinder- und Jugendkonten funktionieren in etwa wie ein Guthabenkonto. Jedoch haben viele Banken für diesen Zweck Spezial-Angebote mit deutlichen Vorteilen im Programm. Deshalb ist es sinnvoller, nach passenden Konten speziell für Kinder Ausschau zu halten.

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