Bausparvertrag kündigen: So vermeidest du unnötige Kosten

Du hast in deiner Jugend mal einen Bausparvertrag geschenkt bekommen, kannst aber nichts damit anfangen? Deine Lebensumstände haben sich geändert, du brauchst schnell Kapital und möchtest deshalb auf deinen Bausparvertrag zugreifen? – Gründe für die Kündigung eines Bausparvertrags gibt es einige. Wir erklären dir, wann du am besten kündigst, welche Nachteile mit einer Kündigung verbunden sein können und welche Alternativen es gibt.

Kann ich meinen Bausparvertrag kündigen?

Die gute Nachricht: Du kannst deinen Bausparvertrag jederzeit und kostenlos kündigen! Du musst dich nur an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. In der Regel betragen sie drei bis sechs Monate. Manche Bausparkassen lassen Kündigungen auch nur zum Quartalsende zu. Schaue am besten in deinen Vertrag, um herauszufinden, wie das bei dir geregelt ist.

Allerdings solltest du bei deiner Kündigung darauf achten, in welcher Bausparphase sich dein Bausparvertrag gerade befindet. Davon hängt nämlich ab, ob dir finanzielle Nachteile drohen, wenn du deinen Vertrag vorzeitig auflöst.

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Kündigung während der Ansparphase

In der Ansparphase zahlst du nach und nach das erforderliche Guthaben in deinen Bausparvertrag ein. Während dieser Phase kannst du unter Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist problemlos kündigen. Du erhältst einfach dein bereits eingezahltes Guthaben inklusive Zinsen wieder zurück.

Willst du dein Geld schneller haben, als die Kündigungsfrist erlaubt, musst du mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Die Bausparkasse wird von dir also eine Entschädigung dafür fordern, dass sie nicht, wie vertraglich vereinbart, mit deinem Geld arbeiten kann. In der Regel beträgt diese Entschädigungsforderung zwischen 0,5 und 1 Prozent deines Guthabens pro Monat. Bei einem Guthaben von 20.000 Euro und einem Prozent Entschädigungsforderung wären das 200 Euro pro Monat.

Konsequenzen

  • Wenn du deinen Bausparvertrag in der Ansparphase kündigst, hast du keinen Anspruch mehr auf das Darlehen.
  • Sollten bei Vertragsabschluss Bonuszinsen vereinbart worden sein, gehen auch diese verloren.
  • Außerdem bekommst du die Abschlussgebühr, die bei Vertragsabschluss fällig wird, nicht zurück. Du hast sie also umsonst gezahlt.
  • Hast du staatliche Leistungen wie die Wohnungsbauprämie erhalten, musst du sie zurückzahlen. Ausnahme: Du kündigst deinen Bausparer erst nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren.

Kündigung während der Darlehensphase

Auch während der Darlehensphase kannst du jederzeit kündigen. In diesem Fall spricht man von einer Umschuldung oder Rückerstattung des Darlehens. Um dich aus dem Vertrag lösen zu können, musst du nämlich alle offenen Darlehensbeträge inklusive Zinsen und sonstiger noch anfallender Kosten zurückzahlen. Da bei den meisten Bausparverträgen Sondertilgungen möglich sind, kannst du deine Schulden in einem Betrag zurückzahlen.

Konsequenzen, oder: Ist eine Kündigung während der Darlehensphase sinnvoll?

Du solltest deinen Bausparer während der Darlehensphase nur kündigen, wenn du

  • eine günstigere Finanzierung gefunden hast oder
  • in der Zwischenzeit an Geld gekommen bist, mit dem du das Darlehen abbezahlen kannst.

Ist das nicht der Fall, musst du im Zweifel einen teuren Kredit aufnehmen, um das Darlehen abzubezahlen. Hinzu kommt: Falls dir dein Vertrag keine Möglichkeit einräumt, Sondertilgungen vorzunehmen, zahlst du im Worst Case noch drauf. Wie bei den meisten Krediten kann auch beim Bausparer eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.

Bausparvertrag ohne Kündigung beenden

Wenn dein Bausparvertrag zuteilungsreif ist – in der Regel ist das der Fall, wenn die Mindestsparsumme erreicht ist – , kannst du ihn auch ohne Kündigung beenden. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dich entscheiden, ob du deinen Bausparvertrag weiter besparen, das Darlehen in Anspruch nehmen oder eben den Vertrag beenden möchtest. Dann wird dir dein Guthaben inklusive Zinsen ohne weitere Kosten ausbezahlt.

Konsequenzen: Dein Anspruch auf das Darlehen entfällt.

Widerruf

Hast du es dir kurz nach Abschluss deines Vertrages anders überlegt, musst du nicht kündigen. Der Gesetzgeber sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher vor. Innerhalb dieser Frist kannst du deinen Bausparvertrag also jederzeit widerrufen. Richte dein Widerrufsschreiben am besten schriftlich an deine Bausparkasse.

Wie genau kündige ich meinen Bausparvertrag?

Egal in welcher Phase du deinen Bausparvertrag auflösen möchtest: Die Kündigung muss immer – ebenso wie ein Verzicht auf das Darlehen – schriftlich erfolgen. In dem Schreiben solltest du deine Vertragsnummer sowie den Zeitpunkt der Vertragskündigung und deine Kontonummer oder IBAN nennen. So sollte deine Bausparkasse die Kündigung problemlos bearbeiten können.

In der Regel folgt dann ein Bestätigungsschreiben der Bausparkasse, in dem die Kündigung bzw. der Darlehensverzicht bestätigt wird und in dem zum Beispiel noch offene Zahlungen oder das Auszahlungsdatum genannt werden.

Bei der Kündigung deines Bausparvertrages kommt es darauf an, dass du alle nötigen Details nennst. Damit du nichts vergisst, haben wir für dich einen Kündigungsvordruck erstellt, den du ganz einfach ausfüllen und herunterladen kannst.

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Alternativen zur Kündigung

Du musst nicht unbedingt kündigen, wenn du früher auf dein Guthaben zugreifen willst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, schneller an dein Geld zu kommen und trotzdem im Vertrag zu bleiben. Sie haben den entscheidenden Vorteil, dass du den Anspruch auf dein Darlehen behältst.

Möglichkeit 1: Zuteilungsreife beschleunigen. Das kannst du tun, indem du dein Guthaben durch eine Einmalzahlung bis zur Mindestbausparsumme aufstockst. Beispiel: Du hast 9.000 Euro angespart, die Mindestbausparsumme beträgt 10.000 Euro. Wenn du also weitere 1.000 Euro einzahlst und die Mindestansparzeit erreicht ist, kannst du über die angesparte Summe verfügen.

 Möglichkeit 2: Summe teilen. Das macht Sinn, wenn du nur einen Teil deiner Bausparsumme benötigst. Dein Vertrag wird so schneller zuteilungsreif und du kannst über die Hälfte deines Guthabens verfügen. Der andere Teil fließt in einen neuen Vertrag zu den bestehenden Konditionen und du kannst ihn weiterhin besparen. Normalerweise kostet diese Teilung nichts.

Möglichkeit 3: Bausparsumme senken. Die benötigte Summe für den Immobilienkauf oder -bau ist doch kleiner als ursprünglich gedacht? Dann senke einfach die Bausparsumme! So wird dein Vertrag eher zuteilungsreif und du kannst eher auf die Summe zugreifen.

Bausparvertrag weitergeben

Vielleicht gibt es in deinem Familien- oder Bekanntenkreis jemanden, der deinen Bausparer übernehmen möchte? Dann kannst du den Vertrag ganz einfach übertragen. Die Konditionen bleiben dabei gleich.

Kündigung durch die Bausparkasse

Auch die Bausparkasse kann deinen Vertrag kündigen. Das ist gesetzlich nur dann möglich, wenn du

  • die Bausparsumme vollständig eingezahlt hast, deinen Bausparer aber weiterhin besparst,
  • dein Bausparvertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, du das Darlehen aber nicht abrufst.

Gründe für die Kündigung

Vor einigen Jahren gab es eine große Kündigungswelle durch die Bausparkassen, die Schlagzeilen machte. Betroffen waren damals vor allem gut verzinste Altverträge, die sich die Bausparkassen im damaligen Niedrigzinsumfeld nicht mehr leisten konnten oder wollten. Diese Niedrigzinsphase gehört inzwischen aber der Vergangenheit an. Entsprechend brauchst du dir in aller Regel keine Gedanken um eine Kündigung seitens deiner Bausparkasse mehr machen.

Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
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