Gerecht oder nicht, der Großaktionär hat das Recht, alle Aktien von Kleinaktionärinnen und Kleinaktionären aufzukaufen. Wie genau das geht, welche Voraussetzungen für einen Squeeze-Out gegeben sein müssen und was das Verfahren für dich als Anlegerin oder Anleger bedeutet, klären wir in diesem Ratgeber.
Was ist ein Squeeze-Out?
An der Börse bezeichnet man mit einem Squeeze-Out ein gesetzlich verankertes Ausschlussverfahren. Mit ihm können Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre per Zwangsabfindung aus der Aktiengesellschaft herausgedrängt werden.
Ein Squeeze-Out wird in der Regel im Zuge einer Unternehmensübernahme angestrebt. In den meisten Fällen folgt auf den Squeeze-Out das Delisting der AG. Das Unternehmen zieht sich von der Börse zurück, du kannst seine Aktien nicht mehr handeln.
So läuft ein Squeeze-Out ab: Der Großaktionär kann das Squeeze-Out-Verfahren auf der Hauptversammlung des Unternehmens beantragen. Voraussetzung: Ihm gehören mindestens 95 Prozent der betreffenden Aktiengesellschaft. Ist die Beschlussfassung rechtskräftig, gehen alle Aktien auf den Großaktionär über.
Das Squeeze-Out-Verfahren ist in Deutschland im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verankert und seit Anfang 2002 möglich.
Gründe für einen Squeeze-Out
Der Großinvestor hat meist hauptsächlich zwei Gründe, alle Anteile der Aktiengesellschaft zu kaufen.
In den meisten Fällen geht es um das liebe Geld: Minderheits- oder Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre verursachen einen großen Kosten- und Verwaltungsaufwand, zum Beispiel wegen der Hauptversammlung, die alljährlich durchgeführt werden muss. Außerdem haben alle Aktionärinnen und Aktionäre das Recht auf Informationen. Sie allen zukommen zu lassen, ist ebenfalls aufwändig und kostspielig.
Hält der Großaktionär alle Anteile alleine, kann er außerdem wichtige Entscheidungen für das Unternehmen einfacher durch- und umsetzen. Bleiben die Minderheitsaktionär:innen im Boot, könnten solche Entscheidungen unangemessen verzögert oder gar blockiert werden.
Du erhältst eine Abfindung!
Gegner des Ausschlussverfahrens kritisieren dessen Zwangscharakter. Und es stimmt: Du als Privatanleger:in hast keine Möglichkeit, dem Squeeze-Out zu widersprechen.
Allerdings muss der Großaktionär dich für deinen Verlust angemessen entschädigen und dir eine Barabfindung zahlen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Bei der Höhe der Abfindung hat der Großaktionär zwar Mitsprachrecht, alleine kann er sie aber nicht festlegen. Zusätzlich muss er eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen, die die Bilanzen der jeweiligen AG prüft. Wie hoch die Abfindung sein muss, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen der AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ab.
Du erhältst deine Abfindung, sobald du deine Anteile beim Großaktionär eingereicht hast.
Abfindung anfechten
Wenn du mit der Höhe der Abfindung nicht zufrieden bist, kannst du eine Anfechtungsklage einrichten. Ein Gericht überprüft dann im Zuge eines so genannten Spruchverfahrens, ob eine höhere Abfindung angemessen ist.