Schenkungssteuer: Freibetrag 2022 nutzen und Steuern sparen

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Um der Erbschaftssteuer zu entgehen, schenken viele Menschen ihren Angehörigen bereits zu Lebzeiten eine größere Summe Bargeld oder eine Immobilie. Allerdings gilt es dabei die Schenkungssteuer im Auge zu behalten, denn: Du musst grundsätzlich Steuern entrichten, wenn du einen größeren Wert ohne Gegenleistung erhältst. In vielen Fällen kannst du die Schenkungssteuer durch die geltenden Freibeträge jedoch ganz legal umgehen. Lies hier, was du dabei beachten musst.

Diese Steuerfreibeträge gelten derzeit:

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Steuerklasse I Ehepartner und
Eingetragene Lebenspartner
500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel und Urenkel 200.000 €
Eltern und Großeltern (im Erbfall) 100.000 €
Steuerklasse II Geschwister,
Nichten und Neffen,
Schwiegertochter,
Schwiegersohn,
Schwiegereltern,
Geschiedener Ehepartner,
Eltern und Großeltern (bei Schenkung)
20.000 €
Steuerklasse III Sonstige 20.000 €

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer: Der kleine Unterschied

Als Schenkung wird gemäß § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden verstanden. Überträgt dir jemand also zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens, gilt das als Schenkung. Mit dieser Definition unterscheidet sich die Schenkung grundlegend von der Erbschaft, bei der es sich um die Übertragung des Vermögens oder Besitzes eines Toten an einen Lebenden handelt.

Obwohl faktisch nicht dasselbe, werden Schenkungen und Erbschaften hinsichtlich der Steuerbelastung gleichbehandelt. Das bedeutet, dass beide Steuern gleich hoch sind. Sie sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

So hoch ist die Schenkungssteuer

Je nach Steuerklasse und verschenktem Betrag liegt der Schenkungssteuersatz zwischen 7 und 50 Prozent. Er richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen der schenkenden und der beschenkten Person. Verwandte und Begünstigte werden bei Schenkungen außerdem in insgesamt 3 Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklassen ergeben sich ebenfalls aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden Parteien. Dabei gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto geringer der Steuersatz.

Freibetrag bei Aktiengewinnen nutzen

Ähnlich wie geschenktes Vermögen müssen auch Aktiengewinne versteuert werden. Übersteigt dein Gewinn allerdings die 801 Euro Freibetrag nicht, musst du die Abgeltungssteuer nicht bezahlen.

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Schenkungssteuer-Freibetrag: So verschenkst du steuerfrei

Allerdings kannst du bei Schenkungen auf Freibeträge zurückgreifen, deren Höhe sich ebenfalls nach dem familiären Verhältnis zwischen Begünstigtem und Verschenkendem richtet. Eine steuerfreie Schenkung ist so möglich. Die Schenkungssteuer greift erst, wenn Beträge verschenkt werden, die die Freibeträge übersteigen.

Ein Beispiel:

Deine Oma möchte dir eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro schenken. Der Schenkungssteuer-Freibetrag liegt für Großeltern bei genau 200.000 Euro. Du hast also Glück gehabt und musst keine Steuern zahlen.

Zum Vergleich:

Möchten dir deine Großeltern eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro schenken, musst du davon 300.000 Euro mit 11 Prozent versteuern. Das bedeutet, du musst auf dein Geschenk 33.000 Euro Steuern zahlen.

Profitiere alle 10 Jahre vom Freibetrag!

Dank hoher Freibeträge lässt sich die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer weitgehend vermeiden. Dies vor allem deshalb, da Steuerpflichtige ihren persönlichen Freibetrag alle 10 Jahre in Anspruch nehmen können. Wie viel steuerfrei verschenkt werden kann, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen beiden Parteien ab.

Hast du die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschritten, kommen die Schenkungssteuersätze zum Tragen. Besteuert wird dann die Summe, die den Freibetrag übersteigt – und nicht der ganze verschenkte Vermögenswert.

Diese Steuersätze gelten bei Überschreitung des Freibetrags:

Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
Steuersatzstufen Steuersatz Steuersatz Steuersatz
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11% 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
Darüber 30 % 43 % 50 %

Das solltest du beim Verschenken von Aktien beachten:

Auch beim Verschenken von Aktien gelten die üblichen Freibeträge. Für die Wertermittlung ist allerdings der aktuelle Kurs entscheidend und nicht – sofern die Aktien bereits länger im Besitz des Schenkenden waren – der Kaufpreis des Wertpapiers. Aktien verschenken kann sich also besonders dann lohnen, wenn der Kurs gerade einen Durchhänger hat.

Mit diesen legalen Tricks die Schenkungssteuer umgehen

Neben der Beachtung der gesetzlich festgelegten Freibeträge sowie der Eigennutzung einer geschenkten Immobilie hast du drei weitere Möglichkeiten, die Schenkungssteuer ganz legal zu umgehen:

Kettenschenkung

Bei der Kettenschenkung wird eine dritte Partei in die Schenkung einbezogen, um die Freibeträge optimal zu nutzen. Mehrere Schenkungen folgen aufeinander; eine Kette entsteht.

So funktioniert die Kettenschenkung

Wollen Großeltern ihrer Enkelin oder ihrem Enkel einen Teil ihres Vermögens schenken, können sie lediglich einen Steuerfreibetrag von 200.000 Euro in Anspruch nehmen. Schenken die Großeltern den gewünschten Betrag aber erst ihren Kindern und diese ebendiesen Betrag wiederum an die Enkelkinder weiter, können sie einen Freibetrag von 400.000 Euro beanspruchen.

Gelegenheitsgeschenke

Sogenannte „übliche Gelegenheitsgeschenke“ zu besonderen Anlässen, wie Geburtstagen oder bestandenen Prüfungen, sind bei Bargeld generell steuerfrei.

Regelung von Gelegenheitsgeschenken

Eine klare gesetzliche Regelung dazu, was üblich ist, fehlt. Als Basis für die Beurteilung werden in der Regel die Vermögensverhältnisse des Schenkenden und Beschenkten angesetzt. So können bei sehr vermögenden Familien auch hohe Geldsummen von mehreren tausend Euro als übliche Geschenke eingestuft werden.

Heirat oder Adoption

Durch Heirat oder Adoption ändern sich die verwandtschaftlichen Verhältnisse zwischen den beteiligten Personen. Diese Änderung wirkt sich wiederum auf die Höhe der Freibeträge aus.

Vorteile durch Heirat und Adoption

Zum Beispiel gehören Verlobte der Steuerklasse III an. Sie können also nur einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen. Nach der Heirat wechseln sie in Steuerklasse I. Somit steht ihnen ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.

Es herrscht Meldepflicht!

Schenkungen zu Lebzeiten müssen sowohl durch die schenkende als auch durch die begünstigte Person beim Finanzamt angegeben werden. Ein formloser Brief an die zuständige Behörde mit den Eckdaten der Schenkung genügt. Eine Schenkungssteuererklärung musst du erst nach expliziter Aufforderung durch das Finanzamt abgeben.

Bringe deine Schäfchen rechtzeitig ins Trockene

Mit vorausschauender Planung ist eine Schenkung steuerfrei möglich. Dafür solltest du dir rechtzeitig Gedanken machen, an wen und auf welche Weise du deine Vermögenswerte übertragen möchtest. Alle 10 Jahre kannst du auf deinen persönlichen Schenkungssteuer-Freibetrag zurückgreifen, und auch über den Freibetrag hinaus gibt es legale Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen. Nutze diese Möglichkeiten, um deine Schäfchen rechtzeitig ins Trockene zu bringen.

Nach ihrem Technikjournalismus-Studium absolvierte Jasmin ein Volontariat im Bereich SEO und Online Marketing. Sie ist seit kurzem im Finanzbereich tätig und schreibt Ratgeber zu Themen wie Fonds, ETFs und Girokonten-Modellen.

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