Aktiengewinne versteuern: So geht’s richtig

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Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Im Aktienhandel betrifft das in erster Linie Dividenden-Erträge und realisierte Kursgewinne nach dem Verkauf einer Aktie. Die aus Wertpapieren entstehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer.

Das klingt erst einmal recht simpel – und tatsächlich ist es das auch. Zumindest wenn man sich mit den Basics beschäftigt hat. Wir haben uns des Themas mal angenommen und geben dir die wichtigsten Infos und hilfreiche Tipps mit auf den Weg, damit du keine Fehler bei der Versteuerung von Aktiengewinnen auf deinem Depotkonto machst.

FAQ: Die häufigsten Fragen vorneweg

Die meisten Anleger:innen, die sich das erste Mal mit dem Thema „Aktien und Steuern“ beschäftigen, haben die gleichen Fragen. Wir gehen ausführlich auf diese Themen ein. Für ganz Eilige haben wir hier die wichtigsten Fragen mitsamt kurzer Antwort an den Anfang dieses Ratgebers gestellt.

Was ist die Kapitalertragsteuer und wie funktioniert sie?

Die Kapitalertragsteuer fällt für Kapitalerträge an – Überraschung. Sie ist eine Quellensteuer. Konkret bedeutet das: Ist dein Broker bzw. deine Depotbank in Deutschland beheimatet, werden die Steuern auf deine Gewinne automatisch an das Finanzamt abgeführt. In diesem Fall musst du nichts tun. Auch in deiner Steuererklärung musst du die Kapitalerträge nicht angeben.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und ggf. die Kirchensteuer in Höhe von 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer.

Welche Kapitalerträge werden versteuert?

Die Steuer fällt für laufende Einnahmen aus Zinsen und Dividenden an; außerdem für Erträge aus Wertpapier-, Options- und Termingeschäften, aus manchen Versicherungsverträgen, aus stillen Gesellschaften und Zertifikaten sowie aus Investmentfonds.

Kann ich die Steuerlast senken?

Ja, das kannst du. Mit einem Freistellungsauftrag, den du bei deinem Broker einrichtest, kannst du den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich nutzen.

Muss ich die Anlage KAP ausfüllen?

Wenn die Abgeltungssteuer bei allen deinen Gewinnen greift, musst du das nicht. Aber du kannst. Für Geringverdiener, Menschen ab 64 Jahren oder falls du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag einzurichten, kann sich das rentieren.

Video von smartsteuer: Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne versteuern

Einfaches Versteuern dank Quellensteuer

Seit 2009 ist die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie hat abgeltende Wirkung: Was einmal gezahlt ist, ist also erledigt. Sie ist als Quellensteuer gestaltet, es werden also direkt vom Depot Steuern abgeführt. Dies übernimmt die depotführende Bank bzw. der Online-Broker automatisch. Du musst dann in der Steuererklärung keine separaten Angaben über Gewinne aus Kapitalvermögen mehr machen. Für dich als Steuerzahler:in ist das eine große bürokratische Erleichterung.

Die Kapitalertragsteuer hat einen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen folgende Posten:

  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent des Steueraufkommens bzw. ca. 1,3 Prozent deines Kapitalertrags. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer, bei der für die meisten Menschen der Soli 2021 abgeschafft wurde, wird er bei der Kapitalertragsteuer weiterhin erhoben.
  • Kirchensteuer: Nur für Kirchenmitglieder. Die Höhe hängt vom Bundesland deines Wohnorts ab: In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent des Steueraufkommens bzw. ca. 2 Prozent des Kapitalertrags. In allen anderen Bundesländern kommen 9 Prozent des Aufkommens bzw. 2,2 Prozent des Ertrags on top.

Damit liegt der Steuersatz zwischen 26,375 Prozent für Konfessionslose und 27,995 Prozent für Kirchenmitglieder in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg. Dort zahlt man maximal 27,819 Prozent. (Wir haben die Zahlen ganz leicht gerundet.)

Unbedingt Sparer-Pauschbetrag nutzen

Um Kleinanleger:innen Vorteile bei der Besteuerung zu bieten, wurde außerdem ein Sparer-Freibetrag eingeführt. Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag erlaubt es dir, einen Freistellungsauftrag einzurichten und Gewinne aus Aktien oder Sparanlagen bis zu 1.000 Euro (für Ehepaare 2.000 Euro) von der Steuer zu befreien.

Freibetrag aufteilen

Wenn du Anlagen bei mehreren Banken und Brokern hast, achte darauf, mehrere Freistellungsaufträge zu erstellen. Die Summe der Freistellung ist allerdings auf 1.000 Euro begrenzt. Den Löwenanteil der Freistellung solltest du also bei der Bank einrichten, bei der du die ertragreichsten Anlagen hast. Dein Tagesgeldkonto dürfte das aktuell wohl nicht sein.

Anwendung in der Praxis

Von jedem Gewinn, der auf dem Depot eingeht, führt deine Depotbank den anfallenden Steuerbetrag ab. Ausnahme: Dein Freibetrag ist noch nicht aufgebraucht; dann wird dieser erstmal abgezogen. Früher mussten sich Anleger:innen selbst darum kümmern, dass die korrekten Gewinnsummen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Zeiten sind zum Glück vorbei.

Tipp: Mit Steuersoftware Steuern sparen

Gerade im Bereich Aktien und Börse sind Fragen wie „Wie werden Aktien versteuert?“ oder „Wie gebe ich Aktien in der Steuererklärung an?“ nicht immer einfach und schnell zu beantworten – es gibt zu viele Fallstricke und Sonderregelungen. Deswegen unser Tipp: Mit einer guten Steuersoftware kannst du dir bei der Steuererklärung unter die Arme greifen lassen und erfährst, wo du noch Steuern sparen kannst. Wir haben uns für dich drei Anbieter genauer angeschaut.

  • Smartsteuer: Mit dem Programm von Smartsteuer beantwortest du in Form eines Interviews Schritt für Schritt alle relevanten Fragen. Die Fragen sind dabei so formuliert, dass auch Laien sie gut verstehen können. Steuertipps und Fehlerprüfung sind inklusive, eine Installation der Software ist nicht notwendig. Hier gehts zu Smartsteuer
  • Steuermachen: Steuermachen ist keine Software. Stattdessen reichst du deine Steuerunterlagen online ein und ein Experte oder eine Expertin kümmert sich um den Rest. Die Klärung offener Fragen im persönlichen Gespräch ist inklusive. Hier gehts zu Steuermachen

Gewinne mit Verlusten ausgleichen und Steuerlast senken

Außerdem werden mit der jetzigen Regelung bei der Berechnung der Steuerlast auch deine Verluste bei Wertpapiergeschäften berücksichtigt. Du kannst Gewinne mit Verlusten ausgleichen. Für jeden Euro, den du Verlust gemacht hast, musst du einen Euro weniger versteuern, den du Gewinn gemacht hast. Auch das erledigt deine Bank selbstständig. Kein Kopfrechnen nötig, außer du hast Spaß daran.

Allerdings können Kursgewinne von Aktien nur mit Verlusten beim Aktienhandel ausgeglichen werden. Andere Wertpapiere können dagegen wiederum nur miteinander verrechnet werden, Gewinne aus Anleihen mit Verlusten aus Anleihen usw.

Viele verkaufen verlustreiche Aktien, um ihre Gewinne dadurch zu reduzieren und keine oder weniger Steuern zu zahlen. Aber Vorsicht: Hierbei kann es zu sogenannten Wash-Trades kommen, wenn du versehentlich deine eigene Aktie von dir abkaufst. Im Ratgeber erfährst du alles Wichtige dazu.

Auch Verkaufsgewinne müssen versteuert werden

Steuern müssen nicht nur für laufende Gewinne wie ausgezahlte Dividenden und Zinsen bezahlt werden, sondern auch, wenn du Wertsteigerungen realisierst, sprich: Aktien und andere Wertpapiere mit Gewinn verkaufst. Im Grunde gilt das für alle möglichen Wertpapierarten, von der verzinsten Anleihe bis hin zu komplexen Derivaten.

Besteuerung von ETF-Sparplänen: Das Investmentsteuergesetz von 2018

2018 wurde die Investmentbesteuerung reformiert. Ziel war es, die wenig durchschaubaren steuerlichen Regelungen zu vereinfachen, die vorher für Fonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds) galten. Zentrale Änderung: Heute werden alle Fonds anhand einer jährlichen Pauschale besteuert. Es spielt keine Rolle mehr, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt oder ob der Fonds Dividenden ausschüttet oder die Gewinne reinvestiert. Darüber hinaus ist für Anleger:innen wichtig, dass mit der Steuerreform der Bestandsschutz weggefallen ist. Das bedeutet, dass nun auch Erträge von Fonds versteuert werden müssen, die vor 2009 gekauft wurden.

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Reformen – insbesondere im Steuerrecht – werden von Bevölkerung und Finanzexpert:innen oft kritisch betrachtet und genau durchleuchtet. Tatsächlich bietet die Abgeltungssteuer jedoch durchaus einige Vorteile für deine Geldanlage. Auf ein paar davon sind wir schon eingegangen:

  • Einheitlicher Steuersatz für alle Einkommensklassen
  • Abgeltungssteuer bei Aktiengewinnen wird automatisch eingezogen, das bedeutet weniger Bürokratie für dich
  • Anrechenbare Verluste durch Verlustverrechnungstopf
  • Steuerfreibeträge helfen, Steuern zu sparen

Nicht für alle bietet die aktuelle Regelung Vorteile. Alle Kapitalerträge werden besteuert. Das war bis 2008 nicht so. Wer mit langfristigen Aktiengeschäften Geld verdiente – und damit zum Beispiel fürs Alter vorsorgte – wurde bis 2008 nicht zur Kasse gebeten. Damals gab es nur eine Art Spekulationssteuer: Wer Wertpapiere innerhalb eines Jahres wieder mit Gewinn verkaufte, musste zahlen. Hat man die Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten, mussten auch keine Steuern bei Aktienverkauf gezahlt werden.

Dies änderte sich mit Einführung der Abgeltungssteuer. Unabhängig von der Haltedauer muss jede:r alle Aktiengewinne versteuern, auch wenn er oder sie vielleicht nur etwas fürs Alters spart. Die Kosten, die Anleger:innen gegenüber dem Finanzamt begleichen müssen, haben sich dadurch etwas erhöht.

Aktien im Ausland: Doppelbesteuerung vermeiden

Deutschland orientiert sich mit der Abgeltungssteuer auch an internationalen Vorbildern, denn in zahlreichen Ländern werden Quellensteuern für die Besteuerung von Aktiengewinnen eingesetzt. Da die Quellensteuer automatisch abgezogen wird, kann es bei internationalen Anlagen zu einer Doppelbesteuerung kommen. Worauf du achten solltest und wie du eine Doppelbesteuerung vermeidest, erfährst du in unserem Ratgeber zur ausländischen Quellensteuer.

Die Anlage KAP: Manchmal nötig, manchmal sinnvoll

Eigentlich hat sich mit der Abgeltungssteuer für die meisten Menschen die Anlage KAP in der Einkommenssteuererklärung erledigt. Die Anlage muss nicht ausgefüllt werden. Die Steuer ist ja bereits entrichtet. Doch das gilt nur für Inlandsdepots. Hast du dein Depot bei einer ausländischen Bank, musst du deine Gewinne in der Anlage KAP angeben, denn die ausländische Bank führt Steuern nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab.

Jenseits davon kann es für manche Personengruppen sogar sinnvoll sein, statt der Abgeltungssteuer die Anlage KAP der Einkommenssteuer zu nutzen. In folgenden Situationen ist das der Fall:

  • Günstigerprüfung: Liegt dein persönlicher Steuersatz bei unter 25 Prozent, lohnt es sich, diesen anstatt des Kapitalertragsteuersatzes anzusetzen. Bei einem ledigen Menschen ist das bei einem Einkommen von weniger als 16.950 Euro im Jahr 2020 der Fall.
  • Kein Freistellungsauftrag: Wenn du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag einzurichten, kannst du den Sparer-Pauschbetrag über die Steuererklärung auf deine Gewinne anrechnen lassen.
  • Altersentlastung: Warst du zu Beginn des Jahres bereits 64 Jahre alt, steht dir ein steuermindernder Altersentlastungsbetrag auf Kapitalerträge zu.

Aktien versteuern leicht gemacht

Durch die automatische Abführung der Abgeltungssteuer ist die Versteuerung von Aktiengewinnen und Spareinlagen sehr einfach geworden. Lediglich bei der cleveren Aufteilung des Sparer-Pauschbetrags und der Abführung ausländischer Quellensteuern gilt es, genauer zu planen: Hier gibt es Sparpotential. Alles andere erledigt dein Depotanbieter für dich. Ansonsten kannst du dich zurücklehnen und deine Anlagen für dich arbeiten lassen.

Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
  • Kann man Verluste mit Aktien ; die vor 2009 erworben wurden, mit Gewinnen der gleichen Aktien ; die nach 2009 erworben wurden , bei Verkauf verrechnen?

  • Hallo,
    Habe i.J. 2020 aus Privatverkäufen Aktienverluste von 5.100,- € erzielt. KAP-Erträge ca. 155 000,-. Die KAP-Erträge wurden vom FA als Gewinn eingestuft und mit 38.000,- € Abgeltungssteuer belastet. In den ff Jahren wurden Gewinne nachgewiesen. Ist die Abgeltungssteuer mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar?

  • Gibt es nicht einen Zeitraum wonach der Gewinn auch aus Aktien die nach dem Jahr 2009 gekauft sind auch Steuerfrei ist? Wie z. b. bei Immobilien wo nach 10 Jahren der Gewinn frei ist? Muss man auch nach 20 Jahren den Gewinn versteuern? Wird die Inflation überhaut nicht berücksichtigt?

  • Hallo,
    ich habe Aktien des selben Unternehmens mit Kauf sowohl vor 2008 als auch nach 2010 in meinem Depot. Welche Aktien werden steuerlich betrachtet bei einem teilweise Verkauf zuerst verkauft?

    • Hallo Alfons,

      ja, in Deutschland können Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnet werden. Diese Verrechnungsmöglichkeit nennt sich „Verlustverrechnung“ oder „Verlusttopfverrechnung“ und ist Teil des deutschen Steuersystems.

      Grundsätzlich werden Aktiengewinne, die innerhalb eines Jahres erzielt werden, mit Aktienverlusten desselben Jahres verrechnet. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien können also mit Verlusten aus dem Verkauf anderer Aktien ausgeglichen werden. Der so entstandene Saldo kann dann entweder steuerfrei bleiben oder mit anderen Einkünften verrechnet werden, je nachdem, ob du als Privatperson oder als gewerblicher Händler agierst.

      Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Beschränkungen, die zu beachten sind. Zum Beispiel können Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit anderen Einkunftsarten wie Zinserträgen oder Mieteinnahmen. Zudem gibt es eine sogenannte „Spekulationsfrist“ von einem Jahr, innerhalb derer Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen verrechnet werden können.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

    • Das kannst du. Am liebsten erst mit Verlust verkaufen das er gutgeschrieben wird (online gleich o, 1 Tag) und dann die Aktien mit Gewinn verkaufen. Die Bank verrechnet automatisch die Gewinne mit den „Gut“ geschriebenen Verlusten. Achte darauf dass die Gewinne nicht die Verlusten übersteigen, die Differenz wird mit 25% versteuert. Chris

  • Hallo Saskia, Matthias und Team,

    ich habe jetzt fast alle Beiträge/Fragen und Antworten bis zu Ende gelesen und auch über Google keine Antwort gefunden.
    Meine zwei Fragen: Ich bin selbständig und verdiene nach Corona kaum noch etwas, halte mich aber über Wasser mit 10 – 14.000 € pro Jahr. Ein kleines (bereits versteuertes) Erbe hilft da auch.
    In diesem Jahr mache ich gute Gewinne mit Optionsscheinen, von denen die übliche Kapitalertragssteuer automatisch abgezogen wird bei Verkauf.
    Soweit so gut.
    Was ist, wenn mein persönlicher variabler Steuersatz durch meine Selbständigkeit, sagen wir bei 10 %, liegt. Was ich bisher gelesen habe, kann ich die Günstigerprüfung beantragen und die zu hoch besteuerten Erträge zurück holen.
    Ich schätze, soweit habe ich es verstanden.
    2. Frage: Was aber wäre, wenn ich den Kleinbetrieb aufgebe und nur noch von den Kapitalerträgen leben möchte.
    Wie wird dann gerechnet? Und was melde ich der Krankenkasse, für die ich selbst aufkommen muss (zur Zeit der Mindestsatz)?

    Herzlichen Dank

    Jürgen

    • Hallo Jürgen,

      als erstes möchte ich klarstellen, dass ich keine Steuerberaterin bin, und es immer ratsam ist, einen Fachmann für spezifische steuerliche Fragen zu konsultieren. Ich kann jedoch allgemeine Informationen bereitstellen, die Dir bei der Orientierung helfen können.

      1. Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: Wenn Dein persönlicher Steuersatz aufgrund Deiner Selbständigkeit niedriger ist als der Abgeltungsteuersatz, kannst Du eine Günstigerprüfung beantragen. Dadurch wird geprüft, ob es für Dich günstiger ist, die Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Wenn dies der Fall ist, kannst Du die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern.
      2. Aufgabe des Kleinbetriebs und Einkommen aus Kapitalerträgen: Wenn Du Deinen Kleinbetrieb aufgeben und nur noch von Kapitalerträgen leben möchtest, ändert sich Deine steuerliche Situation. Die Kapitalerträge unterliegen nach wie vor der Abgeltungsteuer, es sei denn, Du erfüllst bestimmte Voraussetzungen, um von der Abgeltungsteuer befreit zu werden. Normalerweise beträgt die Abgeltungsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

      Für die Berechnung Deiner Krankenversicherungsbeiträge musst Du dich an Deine Krankenkasse wenden, da die Beiträge von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie z.B. Deinem Einkommen und der Art Deiner Selbständigkeit. Die Krankenkasse kann Dir genauere Informationen über die Beitragsbemessung und den Mindestsatz geben, den Du als Selbständiger zahlen musst.

      Anmerkung: Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuergesetze ändern können und Deine individuelle Situation Auswirkungen auf Deine Steuerpflichten haben kann. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte Deine Steuerberaterin oder Deinen Steuerberater.

      Viele Grüße
      Jasmin (Redaktion)

  • Die Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung sind gut dargestellt. Eine Frage bleibt noch: Für die Besteuerung von nicht realisierten Wertzuwächsen, Beispiel Fonds, nannest Du einen „Pauschbetrag“. Wie wird dieser errechnett?

  • Habe meine Aktien 01/2023 gekündigt. Davon wurde gleich ein Steuerabzug von 25%, – Kirchensteuer, – Solidaritätszuschlag.
    Vom Finanzamt wird dann der Gewinn nochmals besteuert ???

    • Hallo Andreas,

      bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße
      Jasmin (Redaktion)

  • Georg
    Hallo, ich habe Gewinn mit Aktien realisiert, allerdings wurde Abgeltungsteuer vollständig mit Freibetrag ( 2000 € – Eheleute) verrechnet und nicht zuerst mit Verlusttopf ausgeglichen,
    Damit verliere ich für zukünftige Dividenden in diesem Jahr ca. 500€ durch nicht mehr vorhandene Freibetrag.
    War die Vorgehensweise der Bank richtig?

    • Hallo,

      bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße
      Jasmin (Redaktion)

    • Hallo Tom!

      Nein, auf diese so genannten Altbestände zahlst du keine Steuern. Viel Spaß mit deinem Gewinn!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Liebe Redaktion,

    Ihnen und allen Lesern ein frohes Neues! Ich frage mich, ob man als Langzeitanleger (im Bsp. 10 Jahre) nicht (n-1) mal den Freibetrag „liegen lässt“ (im Bsp. 9 mal). Folgender Vergleich:
    a) Ich kaufe im Jahr 2020 Aktien im Wert von 100.000,00€. Diese würden fiktiv pro Jahr im Wert um 2.000 Euro steigen. Dann würde ich 2030 die Aktien verkaufen zu einem Wert von 120.000,00€. Gewinn also 20.000 Euro. Ziehe ich den Freibetrag von 801€ ab, hätte ich einen Gewinn von 19.199 Euro, auf den Quellabgaben anfallen würden: angenommen 26% wären es ca. 4.991,74 Euro.
    b) Ich kaufe die gleichen Aktion in 2020 für 100.000,00€ und habe den gleichen Wertzuwachs. Jedes Jahr verkaufe ich die Aktien und kaufe sie im Anschluss direkt wieder. So hätte ich in jedem Jahr einen realisierten Gewinn von 2.000 Euro und würde jedes Jahr (2.000 – 801 = 1199) Euro versteuern mit jeweils 311,74 Euro, insgesamt also 3.117,40 Euro.

    Ist mein Verständnis hier richtig oder ist in a oder b ein Denkfehler?
    Sofern kein Denkfehler besteht, könnte man nicht solche „Freibetrag-Nutzungs-Verkäufe“ automatisieren, bzw. als Depot-Anbieter dem Kunden anbieten, um sich im Markt der Depot-Anbieter einen Vorteil zu erarbeiten und Kunden zu werben?

    Der Vergleich würde noch viel drastischer ausfallen, wenn wir einen jährlichen Wertzuwachs von 1.000 Euro oder weniger annähmen.

    • Hallo!

      Ohne genau nachgerechnet zu haben, dürfte deine Rechnung vom Grundprinzip her richtig sein. Nicht berücksichtigt ist dabei bisher der Spread, also die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis und ggf. die Kaufnebenkosten (sollten Provisionen oder Ordergebühren anfallen).
      Eine Automatisierung würde unserer Meinung nach ggf. Sinn machen, wenn nur eine Aktie bzw. ein Fonds im Depot wäre. Bei mehreren Positionen kommt das Problem der Verteilung hinzu. Ist also (leider) nicht ganz so einfach.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hey kurze Frage wie es wenn ich aktiengewinne generiere durch Wertsteigerung diese dann verkaufe und mit dem Gewinn direkt neue Aktien kaufe muss der Gewinn dann trotzdem versteuert werden. ?

    • Hallo Jones!

      Alle Aktiengewinne müssen grundsätzlich versteuert werden, egal, was du mit deinem Gewinn machst. Für Details konsultiere bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Mein Sohn, minderjähriger Schüler und ohne sonstige Einkünfte, hat Aktiengewinne mit ausländischen Aktien gemacht, die über der Freistellungsgrenze (801 €) liegen. Diese werden lt. Finanzamt aber nicht – wie Gewinne deutscher Aktien – auf den Grundfreibetrag angerechnet, so dass er die volle Quellensteuer bezahlen muss. Gibt es da Möglichkeit, den Grundfreibetrag doch zu berücksichtigen?

    • Hallo Martin,

      vielen Dank für Deine Anfrage. Uns ist allerdings noch nicht ganz klar, warum der Freibetrag nicht angerechnet werden soll. Wird das Depotkonto bei einer Bank in Deutschland oder im Ausland geführt? Bitte habe grundsätzlich Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Beste Grüße
      Tim (Redaktion)

  • Hallo! Wir werden in den nächsten Tagen einige Wertpapiere verkaufen müssen, die Gewinn eingebracht haben. Gleichzeitig werden wir andere Wertpapiere verkaufen, die über die Jahre Verluste brachten. Ist es richtig, dass man dies miteinander verrechnen kann, um letztendlich evtl. sogar keine Steuern zahlen zu müssen? Könnte hier der persönliche Bankberater bei der Berechnung behilflich sein oder ist dies in der Regel Sache eines Steuerberaters? Mir erscheint die Berechnung sehr komplex – wahrscheinlich muss man über das genaue Kaufdatum, Wert der Aktie damals etc. informiert sein…
    Danke für eine kurze Rückmeldung!

    • Hallo Miriam!

      Grundsätzlich können Gewinne mit Verlusten verrechnet werden. Im Regelfall fragst du deinen Steuerberater für die genaue Berechnung. Mehr Informationen bietet die Lohnsteuerhilfe.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

    • Hallo Jörg,

      hast du die Aktien in deinem Depot vor 2009 gekauft, besitzt du Altbestände. Diese Altbestände kannst du mit Gewinn verkaufen und musst keine Steuern zahlen. Doch denke daran: Beim Aktienverkauf gilt das Prinzip „first in first out“ – das bedeutet, dass die zuerst gekauften Aktien auch als Erstes wieder verkauft werden müssen.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Müssen die Steuerzahler und Gebühren die ein broker aus rechnet in vorraus gezahlt werden oder werden die mit den Gewinn in Depot verrechnet

    • Hallo Dietmar,

      möchtest du wissen, wann du Steuern auf den Gewinn deiner Aktien zahlen musst? Aktiengewinne und Dividenden müssen grundsätzlich versteuert werden. Es fallen die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. In Deutschland sind das üblicherweise zwischen 26,38 und 27,99 Prozent Steuern.

      Aktiengewinne und Dividenden bis 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete sind steuerfrei.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Hallo, ich bin Rentner und bekomme demnächst meine Fondgebundene Lebensversicherung und soll mich nun entscheiden ob Kapital oder Wertpapiere. Müsste ich wenn ich die Wertpapiere zunächst in mein Depot übertragen lasse und zu einem anderem Zeitpunkt veräussere Steuern bezahlen? Und auf welchen Betrag?Es handelt sich um eine vor 2000 abgeschlossene Direktversicherung. Gruss

    • Hallo Uschi,

      wenn du deine Fonds­anteile ins Depot buchst, gilt die Einbuchung als neues Kauf­datum. Verkaufst du die Anteile später, muss du auf deine Gewinne Abgeltung­steuer zahlen.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße
      Jasmin (Redaktion)

  • Hallo, in diesem Jahr möchte ich Aktien mit Gewinn verkaufen. Dafür muss ich Steuern bezahlen, dies ist mir klar. Angenommen ich verkaufe das nächste Mal erst 2026 (Beispiel)wieder Aktien, allerdings mit Verlust, wird dann, trotz der langen Zeit, der Verkaufsgewinn aus diesem Jahr angerechnet?

    • Hallo Tami,

      ob Du eine Steuererklärung einreichen musst, können wir Dir leider nicht beantworten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vermutlich besitzt Du neben den Gewinnen aus Wertpapieren noch weitere Einkünfte. Grundsätzlich gilt bei thesaurierenden ausländischen Investmentfonds, dass weder von der Fondsgesellschaft noch von der Depotstelle während der Haltedauer der Wertpapiere Steuern einbehalten werden. Die Gewinne musst also Du angeben und versteuern. Wann und wie Du das machst, müsstest Du mit einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin besprechen.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Beste Grüße
      Tim (Redaktion)

  • Hallo,

    ich könnte US-Aktien (eToro) mit hohem Gewinn verkaufen und damit die Verluste aus einem aufgelösten Union Inv. Depot ausgleichen. Aber wenn ich es richtig verstehe würde mir der Aktien-Finanzdienstleister Steuern aus dem Gewinn direkt abziehen – wie kann ich die Steuerminderung aus dem Verlust der Depotauflösung trotzdem geltend machen?
    Muss man bei ausländischen Aktiengewinnen generell eine Steuererkläring in DE machen?
    Werden Wechselkurs-Verluse USD/EUR auch irgendwie gewichtet – sprich: werden die umgerechneten EUR Beträge zur Berrechnung herangezogen, oder Kauf-/Verkauf-Preis in US-Dollar?

    • Hallo Perry,

      wenn du einen Verlust mit einem Gewinn verrechnen möchtest, der auf einem Konto bei einer anderen Bank angefallen ist, geht dies nur über die Steuererklärung. Hierfür solltest du dir von deiner Bank bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung geben lassen.

      Auch auf ausländischen Aktiengewinne musst du in Deutschland Steuern zahlen. Da dein Gewinn somit doppelt besteuert wurde (Ursprungsland + DE) solltest du dein zu viel gezahltes Geld mit Hilfe eines Antrages auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung zurückfordern.

      Dein Aktiengewinn berechnet sich wie folgt:

      Kaufpreis in USD minus Verkaufspreis in USD multipliziert mit Wechselkurs am Verkaufstag.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Hallo Saskia,
    mal angenommen, ich hätte ausschließlich Einkommen aus Dividenden. Kann ich dann Ausgaben, die „normalerweise“ absetzbar sind (Handwerker-Rechnungen, abschreiben Solaranlage, energetische Sanierungen, …) bzgl. der Abgeltungssteuer in der Einkommenssteuererklärung absetzen, oder geht das nur bei „normalem“ Einkommen (Gehalt, Rente, etc.)?

    • Hallo Robert,

      wir schätzen, dass die Art des Einkommens keine Rolle spielt.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Vielen Dank.

    Ich vermisse die Transaktionsgebühren.
    Werden die vom Gewinn noch abgezogen und dann versteuert?
    Herzlichen Dank für eine Aufklärung.

    Lieben Dank.
    Bärbel

    • Hallo Bärbel,

      die Transaktionsgebühren werden, je nach Broker, beim Ein- und Verkauf fällig. Beim Verkauf werden sie von deinem Gewinn abgezogen, der dann versteuert wird.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Liebe Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Wie geht die Gewinnversteuerung bei Wohnortwechsel = Zuzug aus dem Ausland?
    Ich lebe in der Schweiz und muss Aktiengewinne nicht versteuern. Wenn ich Aktie XY für 20 € gekauft habe und im nächsten Jahr nach Deutschland umziehe, hat die Aktie bereits einen angenommenen Wert von 100€. Wenn ich nun einige Monate später die Aktie für 200€ verkaufen kann, welcher Gewinn wir mir berechnet? Wird der Einkaufswert 50€ zugrunde gelegt (d.h. Gewinn 180€) oder der Wert, den die Aktie am Umzugstag hatte (100€, d.h. Gewinn 100€), da ich dann erst in Deutschland steuerpflichtig geworden bin.

    • Hallo Martina,

      ab dem Tag, an dem du bei deinem Broker einen deutschen Wohnsitz als Steuerdomizil meldest, wird die Kapitalertragsteuer plus Soli automatisch bei jedem Verkauf vom Kursgewinn und bei jeder Einnahme (Dividenden, Zinsen) abgezogen. Zusammen sind das ca. 26%.

      Du bist in dem Land steuerpflichtig, in dem du dich länger als 180 Tage im Jahr aufhältst. Wenn du erst Ende des Jahres nach Deutschland ziehen willst und bis dahin nicht viel hier warst, könntest du mit dem deutschen Finanzamt (und Broker) klären, dass du erst ab 2023 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist und 2022 noch in der Schweiz.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Ergänzung: ich habe aus der Schweiz die 20% Quellensteuern von Dividenden zurückgefordert (die Bank hat 35%QS+ 11,375%Kapitalertragsteuer+Soli abgeführt. Der Investor darf 20% der QS zurückfordern, sodass am Ende 35+11,375-20%=26,375% Steuern bezahlt wurden. Das Finanzamt hat mitgeteilt, dass die 20% rückgeforderte QS unter der Zeile 19 nicht abgeführte Kapitalerträge/Zinsen nochmals zu versteuern ist, da die 20%QS unversteuerte Kapitalerträge sind. Hat das Finsnzamt Recht ? Ich denke, das Finsnzamt hat hier Unrecht, da bereits 26,375% Steuern von der Bruttodividende abgeführt wurden. Danke für die Antwort !

    • Hallo Inge,

      dank eines Doppelbesteuerungsabkommens wird ein zweifache Abzug verhindert. Das Abkommen mit der Schweiz besagt, dass 15 Prozent Quellensteuer auf die deutsche Steuerschuld anrechenbar sind. Die übrigen 20 Prozent können sich Anlegerinnen und Anleger beim Schweizer Fiskus zurückfordern. Hier findest du einen Leitfaden zur Erstattung schweizerischer Quellensteuer.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Liebe Grüße,
      Jasmin

  • Hallo Saskia,
    ich bin ein Blutiger Anfänger in diesem Geschäft und möchte wissen:
    Wenn ich 100.000,- € in ETF s investiere und z.B 10% Gewinn mache im Jahr und das auf lange Sicht sagen wir mal 10 Jahre lang. Muss ich dabei jedes mal im selben Jahr mein Gewinn versteuern oder erst beim Verkauf meiner ETF s nach 10 Jahren ?

    • Hallo Metin!

      Gewinne aus Wertpapiergeschäften, in deinem Fall also aus ETFs, musst du erst versteuern, nachdem du sie tatsächlich realisiert hast. Bedeutet: Erst, wenn du deine ETFs mit Gewinn verkaufst, zahlst du Abgeltungssteuer.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Wenn der Ehemann ein Depot besitzt, ist es dann legitim, wenn die Erträge auf beide Ehepartner in der Steuererklärung verteilt werden oder ist es so, dass die Erträge ZWINGEND dem Ehemann zugeordnet werden müssen?

    Das Steuerprogramm empfiehlt eine separate Abgabe. Bei Verteilung der Erträge auf beide ergibt sich aber eine höhere Rückerstattung,

    • Hallo Guido!

      Viel finde ich zu deiner Frage leider nicht. Meiner Meinung nach muss allerdings immer derjenige die Gewinne/Verluste angeben, dem das Depot gehört. Wie die Erträge steuerlich verrechnet werden, hängt dann vom Freistellungsauftrag ab. Habt ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, gilt er gleichzeitig als Antrag auf eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung und ihr profitiert von einer geringeren Steuerlast. Bei getrennten Freistellungsaufträgen müsst ihr diesen Antrag separat einreichen.

      Bitte frage zur Sicherheit deine:n Steuerberater:in. Wir sind ein Vergleichsportal und dürfen keine Steuerberatung anbieten.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Saskia,
    ich hatte in 2021 Kapitalerträge aus Verkaufsgewinnen ausländischer Aktien, die in einem US Depot gehalten wurden.
    die summe der gewinn liegt reinrechnerich unter 801 €.
    muss ich hier noch die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfühlen ?

    • Hallo!

      An deiner Stelle würde ich den Gewinn sicherheitshalber angeben. Im Zweifel hast du nämlich schon in den USA Steuern bezahlt und kannst sie dir über die Anlage KAP wieder zurückholen.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Ich habe eine Anzahl Aktien geschenkt bekommen, die vor 2009 erworben wurden. Das wurde beim Übertrag auch so mitgeteilt. Leider hat der Broker bei einem Teilverkauf trotzdem Abgeltungssteuer abgeführt. Kann ich mir diese vom Finanzamt zurückholen und wo würde ich dergleichen angeben? (bin sebständig)

    • Hallo Johannes!

      Kapitalerträge aus dem Verkauf von Aktien gibst du in der Regel in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an. In deinem Fall ist es außerdem wichtig, dass du beweisen kannst, dass du die Aktien vor 2009 erworben hast. Diesen Nachweis solltest du der Steuererklärung beilegen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo, ich lebe im aussereuropaeischen Ausland und bin seit vielen Jahren in Deutschland von der Abgeltungssteuer befreit d.h. Steuerauslaender. Ich bezahle daher nur auf Dividenden Einkuenfte Steuer. Ich werde aber im August 2022 nach Deutschland zurueck kommen. Frage, muss ich zB auf Gewinne die im Januar 2022 realisiert wurden dann in Deutschland Steuer nachzahlen ? Oder wo ist der Stichtag ?

    • Hallo Jochen,

      dein Steuerausländerstatus ändert sich mit dem Wohnortswechsel. Das bedeutet, sobald du dich hier in Deutschland wohnhaft gemeldet hast, musst du auch Steuern zahlen. Da du erst im August zurück kommst, musst du auf die Gewinne aus dem Januar keine Steuern nachzahlen.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Mir fehlt hier ganz deutlich mehr Hilfe zur Empfehlung einer Steuersoftware. Welche ist denn nun, die beste für komplexe Kapitaleinkünfte. Ausländische Gewinne, Bardividenden , Devisen, Closed-End-Funds usw. als
    Arbeitnehmer. WISO wird überall empfohlen, die bezahlen wohl am meisten:) Hat jemand eine echte Empfehlung oder eigene Erfahrungen machen können.

  • Hallo Saskia,

    ich hatte in 2021 Kapitalerträge aus Verkaufsgewinnen ausländischer Aktien, die in einem US Depot gehalten wurden und von denen bisher keine Kapitalsteuern einbehalten wurden.

    Ein Teil der Aktien wurde in mehreren Einzelkäufen, alle in oder nach 2011 erworben und alle am gleichen Tag in 2021 verkauft. Hierfür wird nicht das FIFO Verfahren angewendet, bzw. muss ich sie nicht als Staffelkäufe erfassen. ich habe sie momentan unter Andere Wertpapieren und Geschäfte eingetragen. Ist das alles soweit richtig?

    Der andere Teil der Aktien (im gleichen Depot) wurde in mehreren Einzelkäufen, alle vor 2007, erworben. Diese habe ich an 3 unterschiedlichen Tagen in 2021 verkauft. Kann ich diese als private Veräußerungen erfassen, oder sind es Staffelkäufe auf die das FIFO Verfahren zutrifft?

    Vielen Dank im voraus, Karin

    • Hallo Karin!

      Da du alle Aktien an einem Tag verkauft hast, dürfte das FiFo-Prinzip nicht angewendet werden, richtig. Für deine vor 2009 erworbenen Aktien zahlst du keine Steuern, weil du sie länger als ein Jahr gehalten hast. Nach meinem Verständnis musst du die Gewinne aus diesen Veräußerungen gar nicht in der Steuererklärung angeben.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Frage zur Besteuerung Aktien:
    Ich habe gelesen, das Aktien, die bis Ende 2008 gekauft wurden, steuerfrei verkauft werden können.
    Ich habe meine ersten Aktien seit etwa 1985. Kann aber den Erwerbszeitpunkt selber nicht mehr belegen,
    und das Depot wurde mehrfach gewechselt.
    Wie oder wo kann ich mir den Erwerbszeitpunkt bestätigen lassen ?

    • Hallo Wolfgang,

      wir haben recherchiert und zu deiner Frage leider keine klare Antwort gefunden. Unsere Idee wäre: Du fragst bei der Bank oder dem Broker nach, bei dem du deine Aktien erworben hast. Eventuell kann er dir eine Bestätigung deines Erwerbs ausstellen.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Hallo Saskia,
    eine Frage zu Berechnung von Veräußerungsgewinn.
    Ein Beispiel für gleiche Aktien, mit Nebenkosten:
    Erste Kauf 100 St. für 20.000 €
    Nachkauf 200 St. für 30.000 €
    Nun besitze ich 300 Stück für 50.000 €
    Jetzt verkaufe ich alle 300 Stück auf einmal für 60.000 €
    Der Veräußerungsgewinn beträgt 60.000 – 50.000 = 10.000 €
    Da es sich um keine Teilverkäufe handelt, wird kein FiFo angewandt.
    Ist die Berechnung und die Aussage zu FiFo richtig?
    Danke

    • Hallo Werner!

      Richtig, FiFo spielt in dem beschriebenen Fall keine Rolle. Auch die Berechnung des Veräußerungsgewinns stimmt – selbstverständlich musst du allerdings noch die Veräußerungskosten und die Abgeltungssteuer abziehen.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Saskia,
    auch ich hätte eine Frage bezüglich der Abgeltungssteuer bei Aktienverkäufen mit Kursgewinnen.
    Meine Frau und ich besitzen seit geraumer Zeit ein Depot bei Cortal Consors, weil wir dort auch unsere Girokonten haben.
    Mit Aktien handeln tue allerdings nur ich.
    Jetzt habe ich mir heute mal verschiedene Abrechnungsauszüge von Aktienverkäufen angeschaut, bei denen ich einen Gewinn erzielt habe. Leider musste ich feststellen, dass immer zwei Mal Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen wurden.
    Liegt dies daran, dass das Depot namentlich von zwei Personen geführt wird?
    Vielen Dank für Deine Hilfe.
    Michael

    • Hallo Michael!

      Bei einem Gemeinschaftsdepot nimmt das Finanzamt automatisch an, dass der Wert des Depots zu gleichen Teilen beiden Inhabern gehört. Das sollte wiederum bedeuten, dass du für deinen Anteil Steuern zahlst und deine Frau für ihren Anteil. Am besten prüfst du einmal, ob die Abgeltungssteuer jeweils anteilig berechnet wurde.
      Übrigens: Ein Gemeinschaftsdepot kann praktisch sein, im Erbschaftsfall aber auch richtig Geld Kosten, wenn man nicht aufpasst. Grund: Das Finanzamt betrachtet einen Anteil des Depots als Schenkung. Übersteigst du den Schenkungsfreibetrag, kann es teuer werden. Ich verlinke dir zum Thema einen Service-Artikel der comdirect.
      Irritiert dich die Abrechnung der Abgeltungssteuer und/oder lagern in dem Depot hohe Beträge, solltest du über ein Depot mit Vollmacht nachdenken. In diesem Fall gehört einer Person die Depoteinlage, die andere Person kann jedoch uneingeschränkt darauf zugreifen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Saskia. Meine Mutter hat seit langem einen Aktien – und Immobilienfond. Wie verhält es sich, wenn meine Mutter stirbt, ich diese Fonds erbe und anschließend verkaufe. Wird in diesem Fall der Gewinn aus dem vor auch mit 25 % versteuert?

    • Hallo Michael,

      generell gilt: Sobald du Aktien, die sich in deinem Besitz befinden, mit Gewinn veräußerst, zahlst du Abgeltungssteuer. Prüfen solltet ihr, ob es steuerlich sinnvoll ist, dass deine Mutter dir ihr Depot bzw. Teilbeträge draus schon zu Lebzeiten überträgt. Ich verlinke dir mal unseren Ratgeber zum Thema „Aktien verschenken„. Das Thema Aktien vererben ist tatsächlich sehr spannend. Du findest in Kürze einen Ratgeber dazu auf unserem Portal!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Was genau ist unter „Aktiengewinn“ zu verstehen – ausschließlich der Gewinn, wenn ich verkaufe? Oder auch der Gewinn bzw Zuwachs der Aktie, wenn sie im Depot verbleibt?
    Beispiel: Ich habe Aktien X für 100 Euro gekauft, sie sind am Ende des Jahres 160 Euro wert, bleiben aber im Depot – muss ich die 60 Euro dann versteuern? Oder erst, wenn ich die Aktien X verkaufe?

    • Hallo Beate,

      nur realisierte Aktiengewinne müssen versteuert werden. Du zahlst also nur Steuern auf Gewinne mit Aktien, die du tatsächlich auch verkauft hast.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Saskia,
    einfache Frage:
    wenn ich meine Aktien auf verschiedenen Depots handele, werden dann Gewinne und Verluste bankübergreifend verrechnet oder wird jedes Depot getrennt behandelt ?
    Frohes Neues Jahr,
    Winfried

    • Hallo Winfried!

      Gewinne und Verluste aus verschiedenen Depots werden NICHT bankübergreifend verrechnet. Hast du einem Depot Verluste, im anderen aber Gewinne gemacht, lohnt sich das Ausfüllen der Anlage KAP in der Steuererklärung. So sorgst du dafür, dass Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden und du nur auf den Differenzbetrag Steuern zahlst.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

    • Hallo Rolf!

      Das würde ich so sehen, ja. Dein (hoffentlicher) Gewinn kann sich ja nur anhand des Preises errechnen, zu dem du gekauft hast, und des Preises, zu dem du irgendwann wieder verkaufst. Um ganz sicher zu gehen, konsultiere aber bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Sehr geehrte Frau Dr. Gall,
    ich habe in den USA durch Aktienverkauf, über einen Broker, Kapitalertrag erzielt. Das Geld liegt auf einer amerikanischen Bank. Es soll ein Teilbetrag auf mein deutsche Konto überwiesen werden. An die amerikanischen Finanzbehörden habe ich breits 1/3 der 15% Quellensteuer gezahlt. Nun sollen ich die Restlichen 2/3 der 15% überweisen werden. Sonst erfolgt keine Auszahlung.
    Meine Frage: Ist das Üblich das der Betrag der Quellensteuer vor der Überweisung gezahlt wird.
    Ich habe gelesen, der Abzug erfolgt von der Bank und die führen die Steuer an die Finanzbehörde ab.
    Oder gibt es in den einzelnen Bundesstaten unterschiedliche Bestimmungen ?
    Für einen Kommentar Ihrerseits bin ich dankbar.

    • Hallo Roland!

      Wie du richtig schreibst, ist die Steuer auf Kapitalerträge auch in den USA eine Quellensteuer. Quellensteuer bedeutet:
      1. Die Steuer wird direkt an der Entstehungsquelle erhoben. Das ist üblicherweise die depotführende Bank: Bei Gutschrift der erzielten Erträge zieht die Bank den Betrag für die Abgeltungssteuer also automatisch ab und führt ihn an das Finanzamt ab.
      2. Die Steuer wird direkt in dem Land einbehalten, in dem die Gewinne erzielt wurden. Dieses Land wird als das so genannte Quellenland bezeichnet.
      Also: Genau richtig, eigentlich kümmert sich die Bank/der Broker um die Steuer und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Du als Anleger hast damit nichts zu tun. Sollst du den Restbetrag denn an deinen Broker oder erneut an das Finanzamt überweisen? Wer fordert die Zahlung des Restbetrags? Dein Broker?
      Mir kommt das Ganze seltsam vor. Wie heißt dein Broker denn? Unser Tipp: Du solltest erst prüfen, ob es sich um einen seriösen Broker handelt, bevor du Geld überweist. Das Vorgehen, das du beschreibst, ist unseres Wissens keine übliche Praxis! Ich verlinke dir hier mal unseren Ratgeber zum Thema Betrug im Brokerage erkennen.
      Schreib uns gerne, was du herausgefunden hast!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Danke für die Info.

    1- Ich zahle nur Steuern auf meine Gewinne (z.B. 8500€) oder auf meine bestehende Investition (26000€) auch?

    2- Wenn ich alle meine Gewinne in Aktien oder Währungen reinvestiere, soll ich dann Steuern zahlen ( d. h. ich habe nicht wirklich Geld von meinem Konto abgehoben, sondern alles reinvestiert)?

    3- wenn ich als alleinstehender Mann 16.940 € im Jahr verdiene, zahle ich dann insgesamt weniger als 25 % Steuern?

    • Hallo!

      1. Du musst Steuern ausschließlich auf realisierte Gewinne zahlen. Das bedeutet, dass du nur Steuern auf die Wertpapiere zahlst, die du tatsächlich verkauft hast. Für bestehende Investitionen werden also keine Steuern fällig.
      2. Auch hier gilt: Sobald du Aktien etc. verkauft hast, zahlst du Steuern – egal, ob du das Geld danach reinvestierst oder es anderweitig verwendest.
      3. Im Jahr 2021 erreichst du als Alleinstehender ab einem Gehalt von 17.219 Euro den Grenzsteuersatz von 25 Prozent. Du liegst also darunter und solltest deine Gewinne in der Steuererklärung angeben. Vermutlich bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • wenn ich 1000€ in Aktien anlege, 50% Kursgewinn erziele und dann Aktien im wert von 500€ verkaufe. Muss ich auf die 500€ die 25% Steuern zahlen oder ist dass ,,Steuerfrei“ weil es 500€ von meiner ursprünglichen Anlage waren ?

    • Hallo Marc!

      Grundsätzlich zahlst du nur Steuern auf realisierte Kapitalerträge. Das bedeutet: Erst, wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst, wird die Abgeltungssteuer fällig. Liegt der realisierte Gewinn wie in deinem Fall unter dem Steuerfreibetrag von 801 Euro, wird die Abgeltungssteuer nicht abgezogen. Voraussetzung: Du hast bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag gestellt. Wenn nicht, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung wieder zurückholen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage: Wenn ich z.B. im Jahr 2015 einen Betrag von 10.000€ in ETF´s inverstiert habe und diese in 5 Jahren also im Jahr 2020 einen Verkaufspreis von 15.000€ haben, wird dann die Abgeltungssteuer auf die 5000€ abzüglich des Freibetrags von 801€ berechnet? Oder kann ich den Gewinn auf 5 Jahre aufteilen, also pro Jahr 801€ als Freibetrag (insgesamt 4005€) ansetzen?
    Vielen Dank für eure Antworten!
    Beste Grüße
    Rico

    • Hallo Rico!

      Generell gilt: Alle Kapitalerträge, die du innerhalb eines Jahres realisiert hast, müssen versteuert werden. Wenn du also alle deine ETFs auf einmal verkaufst und damit einen Gewinn von 5.000 Euro realisierst, tritt dein Fall Nummer eins ein: Die 5.000 Euro werden abzüglich des Freibetrags von 801 Euro versteuert. Allerdings hast du die Möglichkeit, die Gewinne aus deinen ETFs nach und nach zu realisieren, das heißt, sie nicht auf einmal zu verkaufen, sondern nach und nach. Wenn du es schaffst, damit jedes Jahr unter dem Freibetrag zu bleiben, zahlst du keine Steuern.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Kann ich bei einem ausländischem Broker (zB eToro) Gewinne vor deutschen Steuern (Kapitalertagssteuer) schützen? Kann ich z.B. einen Freistellungsauftrag an den ausländischen Broker senden? Falls ja: Wie müsste das Formular aussehen?

    • Hallo R,

      eToro führt Steuern auf Kapitalerträge nicht an die deutschen Behörden ab. Das bedeutet, dass du deine realisierten Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben musst. Einen Freistellungsauftrag kannst du bei eToro leider nicht einreichen. das geht nur bei einem Broker, der seinen Sitz in der Bundesrepublik hat.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Werden Aktiengewinne auf Rente berechnet?Dividenden werden nicht als Hinzuverdienst berechnet.Was ist mit Aktiengwinnen.Ich habe 2020 Aktien verkauft wodurch ist mein zu versteuerte Einkommen von 2019 von 5,37% auf 15,39 für 2020 gestiegen ,Ich verstehe dass man Ertragssteuer auf Aktiengwinne bezahlt,aber auch komplette Rente?Davon abgesehen ,dass bei dem Verkauf,hat die Bank schon die 25% +Soldaritätszuschlag schon abgezogen hat.Mein Bankberater meinte, bei meiner Rente ist das zuviel ,ich die KAP Anlage einreichen soll und sich ein Teil des Geldes holen .Jetzt Hat mich das Finanzamt noch mal besteuert und die Komplette Rente dazu.mit 15,39 % .Wurden die Gewinne nicht angerechnet hätte ich auf meine Rente knapp über 5% bezahlt.Statt was zurück zu holen muss ich noch nachzahlen Was kann ich machen?

    • Hallo Teresa!

      Nach meinen Informationen werden realisierte Aktiengewinne genauso wie Dividenden nicht als Hinzuverdienst gerechnet. Das heißt, dass diese Gewinne steuerlich unabhängig von deiner Rente behandelt werden müssen. Am besten fragst du bei deinem zuständigen Finanzamt noch einmal nach und/oder ziehst eine:n Steuerberater:in hinzu.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo,
    ich wohne in Österreich und habe über meinen Internet-Broker „Interactive Brokers“, welcher seinen Sitz in Irland hat, Aktien gekauft.
    Muss ich noch irgendwelche Steuern oder sogar Quellsteuern berücksichtigen oder in Kauf nehmen, wenn diese gekauften Aktien (ETFs) über eine Niederländische oder deutsche Börse gehandelt wurden und Ihren Sitz in Irland oder Deutschland haben (also z.B der Vanguard S&P 500 ETF der seinen Sitz in Irland hat und von mir mit der Plattform über eine Niederländische Börse gekauft wird)?
    Viele Grüße,
    Matthias Huber

    • Hallo Jean,

      das hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob deine Aktien US-Aktien sind oder nicht. Etoro hat zum Thema Dividenden und Steuern eine Informationsseite geschaltet. Einfach hier klicken und nachlesen 🙂

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • ich habe über einen Vermögensberater Aktien gekauft, die noch nicht an der Börse gehandelt werden. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass auf Grund einer großen Nachfrage der Wert stark gestiegen ist, der mögliche Börsengang aber in absehbarer Zeit noch nicht stattfindet. Um die Steigerung zu realisieren, soll ich aber auf den Kursgewinn vorher 25% Steuer zahlen, Banksitz in den Niederlanden. D.H. zusätzlich zu dem Kaufwert gebe ich nochmal Geld für die Steuern aus, bevor ich meinen Gewinn realisiere.

    • Hallo Martin!

      Was du beschreibst, kommt mir seltsam vor.
      1. Privatanleger:innen kommen vor dem Börsengang eines Unternehmens nur schwer bis gar nicht an die Aktien, denn zunächst erhalten immer Großinvestoren Zugriff. Für Privatanleger:innen bleibt dann meist nichts übrig.
      2. Kannst du Aktien vor dem IPO zeichnen, gibst du bei deinem Broker ein Gebot ab und bekundest damit deine Bereitschaft, die IPO-Aktien am Tag der Ausgabe zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Du reservierst die Aktien also für dich.
      Dass es noch vor dem IPO zu einer Preiserhöhung kommen kann, habe ich noch nie gehört. Ist die Nachfrage nach den Aktien sehr hoch, wird der Kurs am Tag des IPO vermutlich stark steigen. Am Preis der Aktien vor dem IPO ändert sich dadurch aber nichts. Außerdem: Je größer das Interesse an diesen Aktien, desto unwahrscheinlicher, dass du als Privatanleger die Chance bekommst, welche davon zu zeichnen.
      Meine Befürchtung ist, dass hier Betrug vorliegt. Ich empfehle dir deshalb, erst genau zu recherchieren, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Zahlen würde ich erst einmal nichts weiter.

      Gib gerne Feedback über die weiteren Entwicklungen!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo

    ich als „AnlegerDummy“ habe eine Verständnisfrage: Gewinne sind zu Versteuern. DH exemplarisch : ich kaufe zB in 2020 für 1000€ Aktien und verkaufe diese dann 2021 für 1001€. Versteuere ich dann den 1€ als Gewinn oder werden die ganzen 1001€ versteuert ??
    Vielen Dank für eine Erklärung !!
    Grüße
    Frank

  • Hallo,
    ich habe Aktien vor 2009 erworben (Altbestand Steuerfrei).
    Nun soll es wegen Übernahme eine Barabfindung für alle meine Aktienanteile geben.
    Bleiben die Gewinne dann ebenfalls Steuerfrei?
    LG

    • Hallo Yono,

      zu deiner Frage ich habe ich diese Absätze gefunden: „Allerdings gibt es eine fiese Steuerfalle: Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, ist dieser ebenso wie eine Bardividende nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort (!) der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG). Diese Vorschrift ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die seit dem 1.1.2009 zufließen.“
      „Falls die Arbeitnehmer neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Dabei spielen die ursprünglichen Anschaffungskosten oder die Höhe des Wertzuwachses keine Rolle.“ (Quelle: Lohnsteuer kompakt, aufgerufen am 19.08.2021).
      Es scheint also so zu sein, dass du Steuern auf die Barabfindung zahlen musst. Allerdings bin ich nicht ganz sicher, wie genau der Satz „Diese Vorschrift ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die seit dem 1.1.2009 zufließen“ zu interpretieren ist. Um ganz sicher zu gehen, konsultiere doch bitte deine:n Steuerberater:in oder die Lohi.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Saskia,
        danke für die Antwort.
        Das trifft zu, wenn meine Aktien gegen andere Aktien getauscht werden, und ein zusätzlicher Barausgleich gezahlt wird. (der Barausgleich muss versteuert werden)
        Wie sieht es aus, wenn es für meine Aktien nur eine Barabfindung gibt? Keine anderen Aktien.
        Müsste das nicht wie ein Aktienverkauf berechnet werden? (also auch Steuerfrei)
        LG

        • Hallo Yono,

          in diesem Fall solltest du Recht haben und musst vermutlich keine Steuern bezahlen. Allerdings konnte ich zu deinem Fall keine einschlägigen Rechtstexte finden und kann dir deshalb keine hundertprozentig sichere Auskunft geben. Konsultiere doch bitte deine:n Steuerberater:in.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Guten Abend,
    seit 2019 müssen die Banken einmal jährlich gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2017/565 eine Aufstellung der im Depot angefallenen Kosten und Nebenkosten erstellen. Durch diese Kosten wird die Rendite der Anlage vermindert.
    Können diese Kosten in die Anlage KAP eingetragen werden oder gegebenenfalls erst später beim Verkauf? Vorab besten Dank für die Antwort.

    • Hallo Argent,

      was ich dazu sagen kann: Depotkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dazu, ob auch die Kosten der Aufstellung absetzbar sind, konnte ich leider keine genauen Angaben finden.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Vielen Dank für diesen Beitrag!
    Wie läuft das ab, wenn der Broker sich nicht um die Steuern kümmert (da dieser nicht in Deutschland sitzt), und man Gewinne mit ausländischen Aktien macht?

    Werden nur die Dividenden im Ausland besteuert oder auch die Gewinne aus dem Verkauf der Aktie?
    Oder fallen die Steuern auf die Gewinne aus dem Verkauf nur im Heimatland (Deutschland) an?

    Fall man diese ebenfalls im Ausland versteuern muss, wie kann man das machen bzw. an wen muss man sich dabei wenden?

    Vielen Dank und schöne Woche!

    • Hallo Dennis!

      Meines Wissens wird in diesem Fall nur die Dividende besteuert. Diese wird in der Regel automatisch abgeführt und beträgt – sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land, in dem du den Gewinn erzielt hast, vorliegt – bei 15 Prozent.
      Falls du zu viel Steuern bezahlt hast, etwa, weil du keinen Freistellungsauftrag bei deinem Broker gestellt hast, solltest du deinen Gewinn in der Steuererklärung angeben. Das muss in der Währung Euro passieren. Hier findest du die aktuellen Wechselkurse: https://www.bundesbank.de/de/statistiken/wechselkurse/-/wechselkursstatistik-804110.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Toller Beitrag. Ich bin noch absoluter Anfänger im Thema Aktien und bin gerade dabei, mich zu informieren – ich habe also noch nicht investiert. Meine Frage: Ich betreibe ein Gewerbe und mache daher jedes Jahr meine Steuererklärung. Wenn ich nun in Aktien investiere, Dividenden erhalte oder Gewinne erziele, muss ich diese nicht in der Steuererklärung angeben, weil der Broker das für mich erledigt? Gleich zu Beginn eures Artikels steht ja, dass alles automatisch ans Finanzamt übermittelt werden muss. Ich habe das also so verstanden, dass man nichts in der Steuererklärung angeben muss. In den Kommentaren lese ich aber bei gefühlt 90%, dass sie Fragen zu ihrer Steuererklärung haben. Muss man also nun etwas in der Steuererklärung angeben oder nicht?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen. Liebe Grüße 🙂

    • Hallo Mark,

      vielen Dank für dein Lob!
      Hast du bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilt, musst du dich tatsächlich um nichts weiter kümmern: Dein Broker führt die Abgeltungssteuer (also 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) automatisch an das Finanzamt ab. Wichtig wird die Steuererklärung zum Beispiel, wenn du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag zu stellen. In diesem Fall kannst du dir deine zu viel bezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Auch wenn du deine Gewinne mit etwaigen Verlusten verrechnen lassen willst oder du in ausländische Aktien investiert hast, kann die Steuererklärung wichtig werden.

      Viel Erfolg beim Einstieg und viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo liebe Frau Dr. Gall,

    erstmal möchte ich mich im Voraus für die Beantwortung aller Fragen bedanken.

    Leider ist durch die Masse an Kommentaren es echt schwer den Überblick zu behalten und ich hoffe, dass ich die Frage nicht doppelt stelle.

    Wie sieht die Versteuerung bei ausländischen Aktien aus?
    Beispiel:

    Nvidia bei dem Broker Etoro
    Kaufdatum: 10.06.2021
    Preis: 174,72 Dollar
    Menge: 4
    Gesamtpreis 698,88 Dollar – 574,12992 Euro (Kurs: 0.8215 Euro)

    Verkaufsdatum: 09.08.2021
    Preis: 204.47 Dollar
    Menge: 4
    Gesamtpreis: 817,88 Dollar – 696,83376 Euro (Kurs: 0.852 Euro)
    Gewinn: 119 Dollar – 122,7 Euro (Differenz vom Verkaufsdatum und Kaufdatum)

    Etoro führt keine Quellensteuer / Steuer ab, also muss ich mich selbst darum kümmern.
    1. Muss ich für den Gewinn ebenfalls bei den USA Steuern zahlen? Wenn ja, wie? Oder werden nur Dividenden bersteuert?
    2. Den Gewinn (also 122,7 Euro) muss ich in Deutschland als Euro Betrag angeben, richtig?
    3. Muss ich den Gewinn überhaupt in meiner Steuererklärung (mit Taxfit) angeben, wenn ich unter 801 Euro liege?
    4. Den Gewinn muss ich versteuern bzw. einberechnen, wenn ich die Aktie verkaufe richtig? Ich habe von dem Gesamtbetrag direkt in neue Aktien investiert. Aber die 122,7 Euro müssen trotzdem bei der Versteuerung berücksichtigt werden obwohl keine Auszahlung auf mein GiroKonto stattfand oder?

    • Hallo Alexander!

      Meines Wissens zahlst du nur auf Dividenden, die du mit Aktien in den USA erzielst, Steuern. Die Quellensteuer liegt dort bei vergleichsweise hohen 30 Prozent. Bei 100 Euro Gewinn bekämst du also lediglich 70 Euro gut geschrieben. Da es zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, mit dem vermieden werden soll, dass Anleger:innen zu viele Steuern bezahlen, werden lediglich 15 Prozent Steuern fällig. Du erhältst also bei 100 Euro Gewinn nicht nur 70 Euro, sondern 85 Euro.
      Die Steuererklärung wird wichtig, um dir die nicht erstattbare Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen zu lassen – sofern das nicht automatisch geschehen ist. Gibst du deinen Kapitalertrag in der Steuererklärung an, muss das in Euro passieren. Hier findest du die aktuellen Wechselkurse.
      Hast du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker gestellt, fällt in deinem Fall keine Abgeltungssteuer an.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Saskia,
    besten Dank für die Nachricht. Ich befürchte, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Deshalb bitte ich, diesen Sachverhalt zu prüfen:
    Bei Verkauf von Aktien mit einem Gewinn von 20.000,– € fällt 25 % Abgeltungssteuer an, also 5.000,– Euro. Wenn nun bei einem Verkauf anderer Aktien ein Verlust von 5.000,– Euro entsteht, wird die 25 %ige Abgeltungssteuer aus dem Gewinn mit dem Verlust verrechnet, so dass ich unterm Strich KEINEN VERLUST erlitten habe.
    Bei einem Gewinn von 10.000,– Euro könnten auf den Verlust nur 2.500,– €uro angerechnet werden, die andere Hälfte zum Gesamtverlust würde mit Minus im Steuertopf erscheinen und gegebenenfalls ins nächste bzw. nächste
    Jahr übernommen werden (und dort zur Ablösung auf einen Gewinn warten). Die Anschaffungskosten etc. sollen in meinem Beispiel unberücksichtigt bleiben.
    Ich bin durch Zufall auf diese interessante Seite gekommen und habe nicht nur durch die Antworten, sondern auch die gestellten Fragen viel gelernt.

    • Hallo Argent,

      nach meinem Verständnis macht deine Rechnung Sinn. Da der Verlust ja aber, wie du selbst schreibst, ins nächste Jahr übernommen wird, hast du wieder die Chance, deinen Verlust mit genügend Gewinn auszugleichen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Darf ich nochmals auf die Verrechnung von Aktienverlusten mit Aktiengewinnen zurückkommen. Jeden Euro Verlust aus Aktien kann ich mit einem Euro Gewinn von Aktien steuerlich ausgleichen. Wie hoch bleibt danach trotzdem mein realer Verlust, wenn ich z.B. 5.000,– Euro Verlust bei der Steuer ausgleichen kann. Gibt es dafür eine Berechnungsformel? Besten Dank für Ihre Mühe!

  • Hallo liebe Redaktion,
    ich mache meine Steuer immer slebst, bin jetzt aber ein wenig überfordert. Ich habe Aktien erahlten, nachdem mein ursprünglichder Arbeitgeber von einem anderen Unternehmen geschluckt wurde. Ich habe eine Lohnsteuer-bescheinigung erhalten und auch gleich einen großen Batzen Lohnsteuer darauf gezahlt, obwohl ja diese Aktien noch nicht zu Geld gemacht wurden. Wenn ich das als Bruttoeinkommen in der Software unter zusätzliche Lohnbescheinigung eingebe, springt der Rechner auf eine Nachzahlung von 6.800 Euro, die ich natürlich nicht bezahlen möchte. Wie gebe ich das korrekt an und wie komme ich an einer Riesen-Lohnsteuer vorbei? Für alle Tipps wäre ich sehr dankbar.

    • Liebe Claudia,

      du schreibst, dass die Aktien noch nicht zu Geld gemacht, also nicht veräußert wurden. Solange das nicht der Fall ist, kann es eigentlich nicht sein, dass du darauf Steuern zahlen musst. Ganz abgesehen davon fällt auf Kapitalerträge, die du mit Wertpapiergeschäften erzielst, keine Lohnsteuer an. Stattdessen werden 25 Prozent Abgeltungssteuer (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) automatisch an das Finanzamt abgeführt – allerdings wie gesagt nur dann, wenn die Wertpapiere auch veräußert wurden, du also einen realen Gewinn erzielt hast. Wo liegen die Aktien denn nun? Wurden sie in dein persönliches Depot übertragen?

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Die Lohnsteuer kommt zustande, da die Aktienausgabe als lohnähnliche Leistung des Arbeitgebers zu werten ist. Auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitgebers dürfte der Betrag auftauchen und somit besteuert sein; eine Eintragung in der Steuersoftware entfällt.

  • Hallo. Habe im Jahr 2015 Aktien im Wert von 10000 Euro gekauft. Zur Zeit liegt din Aktien bei 23000 Euro. Was passiert wenn ich die Aktien verkaufe. Fallen Steuer an bzw. muss ich dies bei der Einkommensteuererklärung angeben.

    • Hallo Marc!

      Veräußerungsgewinne, die du mit Wertpapieren wie Aktien erzielst, fallen unter Kapitalerträge. Auf sie fällt die Abgeltungssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird von deiner Bank oder deinem Broker automatisch ans Finanzamt abgeführt. Damit ist für dich alles erledigt, du musst die Anlage KAP in der Steuererklärung nicht ausfüllen. Ausnahme: Du hast keinen Freistellungsauftrag gestellt. Den Steuerfreibetrag von 801 Euro musst du dir in diesem Fall über die Steuererklärung zurückholen. Mehr Informationen zur Besteuerung von Aktiengewinnen findest du in unserem Ratgeber Aktiengewinne versteuern.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo, ich bin noch Neuling in Sachen Aktienhandel und verstehe die Abrechnung der Bank nicht.
    Im Depot liegen verschiedene Aktien, wo ich, wenn ich jetzt alles verkaufe, Verlust machen würde.
    Nun habe ich Aktien mit Gewinn verkauft. Von diesem Gewinn gingen die Quellsteuer + der Soli ab.
    Soweit ist alles klar.
    Nun dachte ich mir, es ist doch ärgerlich Steuern zu bezahlen, wenn ich ingesamt doch im Minus liege.
    Daraufhin habe ich Aktien mit Verlust verkauft, um diesen Verlust mit dem Gewinn zu verrechnen zu lassen.
    Und nun kommts, die Bank hat zwar die Quellensteuer wieder gutgeschrieben, aber den Soli nicht.
    Ist das korrekt und wenn ja, warum?

    Viele Grüße
    Detlef

    • Hallo Detlef,

      sicher ist, dass du dir in deinem oder ähnlich gelagerten Fällen die Abgeltungssteuer zurückholen kannst bzw. sie dir wieder gutgeschrieben wird. Inwiefern der Solidaritätszuschlag oder auch die Kirchensteuer separat behandelt werden, konnte ich leider nicht herausfinden. Leider kann ich dir deine Frage also nicht beantworten. Am besten fragst du bei deinem Broker nach oder konsultierst eine Steuerexpertin oder einen Steuerexperten.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Saskia,
        vielen Dank für Deine Antwort und das Kümmern!

        Die Abrechnung wird korrigiert 🙂
        Der Hintergrund, der Soli wird ja prozentual von der Abgeltungssteuer errechnet und wenn keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, muss auch kein Soli gezahlt werden und ist somit auch zurückzuerstatten. Gleiches gilt auch für die Kirchensteuer.

        Viele Grüße
        Detlef

        • Hallo Detlef,

          vielen Dank dir für die Rückmeldung! Das nächste Mal weiß ich auch Bescheid, super! 🙂

          Viele Grüße und einen schönen Tag,
          Saskia (Redaktion)

    • Hallo!
      Nein, das ist nicht normal. Stattdessen klingt das eher danach, als wärst du an einen Scammer geraten. Unseriöse oder betrügerische Broker stellen dir oft einen hohen Gewinn in Aussicht und versuchen so zu erreichen, dass du immer wieder (kleinere) Beträge einzahlst. Den Gewinn an sich bekommst du natürlich nie ausgezahlt.
      Wir können dir also nur raten, das geforderte Geld keinesfalls einzuzahlen. Damit du in Zukunft besser beurteilen kannst, ob es sich bei einem Broker um ein seriöses Unternehmen oder einen Scammer handelt, kannst du dich in unserem Ratgeber „Warnsignale deuten“ informieren. Vielleicht steht der Broker auch schon in unserer Scammer-Liste?

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo,
    ich habe soeben mein Paket Airbusaktien abgestoßen (Depot läuft auf meine Frau und mich).
    In der Abrechnung erfolgt der Abzug der KapSt und auch des Soli insgesamt zwei mal.
    Das verstehe ich nicht.
    Was gibt es denn dafür für einen Grund?

    Danke schon mal und viele Grüße
    Kenneth

    • Lieber Kenneth,

      kann es vielleicht sein, dass ihr keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag gestellt habt? In diesem Fall könnte euer Broker oder eure Bank deine Frau und dich als steuerlich separat zu behandelnde Personen vermerkt haben. Am besten fragst du mal bei deiner Bank nach. Spätestens mit der Steuererklärung solltet ihr euch die zu viel gezahlte Steuer aber zurückholen können.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Liebe Saskia,
        ich glaube da ist tatsächlich etwas in der von Dir aufgezeigten Richtung nicht in Ordnung. Vielen Dank für den guten Tipp. Manchmal liegt die Antwort doch so nahe…. :o)
        Viele Grüße

  • ich war 2020 arbeitslos hatte ca 16000€ Lohnersatzleistungen und KapSt Ertrag von 6500€ durch Aktiengeschäfte ,
    kann ich die Günstiger Regelung anwenden um nicht 25% plus Soli zu bezahlen
    LG Dietmar

    • Lieber Dietmar,

      ich sehe das so: Auf die Lohnersatzleistungen zahlst du Lohnsteuer, deine Kapitalerträge durch die Veräußerung der Aktien werden durch die Abgeltungssteuer besteuert. Die Besteuerung der beiden Summen funktioniert also unabhängig voneinander. Die Günstigerprüfung nun fällt positiv für Dich aus, wenn Dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. Das ist der Fall, wenn dein zu versteuernde Einkommen maximal bei 16.950 Euro lag. Da deine Kapitalerträge erst einmal nichts mit deinem zu versteuernden Einkommen zu tun haben, stehen die Chancen also gut für dich. Am besten reichst du die Anlage KAP beim Finanzamt ein und beantragst eine Günstigerprüfung. Das Finanzamt führt diese Prüfung dann automatisch zu deinen Gunsten durch.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo! Wenn ich Apple Aktien 2000 gekauft habe und heute z. B. für 80.000 € verkaufen will – der Gewinn verglichen mit dem Jahr 2000 bei 79500, also fast 80.000 liegt … – ist das …

    a) steuerfrei weil uralt
    b) 25 % weil Abgeltung
    C) mein Einkommen in 2021 plus 80.000 € = zu versteuern
    d) ganz was anderes?

    Ich blicke es nicht!!

    Danke!!

    LG

    Tom

    • Hallo Tom!

      Antwort a) steuerfrei. Du hast die Aktien vor 2009 gekauft, damit musst du deine Veräußerungsgewinne nicht versteuern.
      Vielleicht wichtig zu wissen für die Berechnung des Veräußerungsgewinns: Es gilt das First-in-first-out-Prinzip. Heißt, hast du mehrfach Apple-Aktien gekauft und verkaufst du davon nur einen Teil, dann gelten für das Finanzamt die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst verkauften.
      Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Saskia,
        ähnlicher Sachverhalt wie mein Vorredner Tom. Apple Aktien 2008, also vor 2009 über Xetra geordert. Die Dividenden unterliegen natürlich bei uns und den USA der Kapitalertragsteuer. Soweit so gut. Der Verkauf ist bei uns , weil ja vor 2009 gekauft, steuerfrei.
        Aber wird auf den Gewinn beim Verkauf der Aktien nicht auch eine Steuer in den USA fällig? Ist z.B wie in meinem Fall der Gewinn von vor 2009 erworbenen Apple Aktien tatsächlich komplett steuerfrei für mich und die USA behalten da keine 15% ein?
        Vielen Dank und viele Grüße,
        Klaus

        • Hallo!

          Vorab: Die Besteuerung von ausländischen Aktien ist ein komplexes Thema. Ich rate dir deshalb unbedingt, deinen Steuerberater oder deine Steuerberaterin zu konsultieren. Meine Antwort ist eine Einschätzung, mit der ich eventuell auch falsch liegen kann.
          Meine Einschätzung: Da dein Wohnsitz in Deutschland ist, bist du in den USA nicht steuerpflichtig. Es kann also zwar sein, dass die USA zunächst 15 Prozent Steuern einbehält. Die müsstest du aber über die Anlage KAP deiner Steuererklärung wieder zurückfordern können.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Ich habe letztes Jahr mit eToro bestimmt 1000 Trades mit Kleinstbeträgen gemacht. Insgesamt habe ich jedoch keinen Gewinn über 800€ erzielt. Muss ich die Anlage KAP hier ausfüllen? Falls ja, muss ich dann diese ganzen Trades aufdröseln und in Euro umrechnen? 😬

    • Hallo Akif,

      wir können dich beruhigen. Solange deine Kapitalerträge aus Aktienveräußerungen den Freibetrag von 801 Euro insgesamt nicht übersteigen, brauchst du sie nicht in der Steuererklärung angeben.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo ich habe Aktien von Unternehmen x für 4000€ gekauft,
    Insgesamt habe ich nun 15000€ in meinem Depot mit den 4000€ ( 11000€+4000€) die ich investiert habe… der Freibetrag für dieses Jahr ist schon ausgeschöpft… meine Frage ist nun mit wie viel Geld ich nach Verkauf ca. rechnen kann

    • Hallo Vibe,

      ob du mit deinen Aktien Gewinn oder Verlust machst und wie hoch er ausfällt, hängt vom Aktienkurs des Unternehmens ab. Darüber können wir dir also leider keine Auskunft geben.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hi, ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2020 und frage mich wie ich die Veräußerung von ausländischen Aktien (USA) eintrage. Wir haben einen Grantor Letter für 2020 erhalten. Da gibt es eine Angabe zu Long-Term Capital Gain/Loss. Die sind in Dollar angegeben. Ist das dann der Betrag, den ich bei Ausländischen Investmenterträgen in Zeile 14 „Veräußerung von Investmentanteilen“ in KAP angeben muss. und wenn ja muss ich das sicherlich noch in € umrechnen, oder? und dann zu welchen Wechselkurs? Danke für eine Antwort!

      • Hallo Saskia,

        Danke für Deine Antwort. Ich hätte noch eine Frage: wenn ich nun auch mit Gewinnen aus Aktien in Deutschland über die Freibetragsgrenze gekommen bin (also zusammen mit dem Ehepartner über 1602€) und diese aber ganz regulär von der depotführenden Bank schon versteuert wurden, muss ich diese dann trotzdem in der KAP angeben? Also die Angaben von der Bank in Form der Jahressteuerbescheinigung?
        Sonst könnte es ja sein, dass der Gewinn aus den USA erst einmal mit dem Freibetrag verrechnet wird, richtig?
        Danke und beste Grüße,

        • Hallo Iver,

          genau. Wenn deine Kapitalerträge den Steuerfreibetrag übersteigen, gehören die Angaben aus der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank in die Anlage KAP.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Guten Tag zusammen, ich plane bei einem amerikanischen Broker zukünftig Aktien und Option zu kaufen bzw. zu verkaufen. Da ich die potentiellen Gewinne via KAP in der Steuererklärung angebeben muss (sofern über dem Pauschbetrag), muss ich ja mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser ist höher als die deutsche Abgeltungssteuer + Soli und ich bin am überlegen, ob ein Handel über einen amerikanischen Broker überhaupt sinnvoll ist?
    Vielen Dank und LG

    • Hallo Jimmy!

      Grundsätzlich: Wie viele Länder erhebt auch die USA eine Quellensteuer. Sie beträgt 30 Prozent, ist also – wie du schreibst – höher als die deutsche Abgeltungssteuer. Du kannst Steuern auf Auslandsaktien auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechnen lassen – allerdings nur bis zu 15 Prozent. Bei Kapitalerträgen aus US-amerikanischen Aktien zahlst du in Deutschland also nur noch 10 Prozent Steuern. Inwiefern es sich lohnt, Aktien über einen US-Broker zu handeln, hängt davon ab, wie lukrativ die Aktien sind. Zum Beispiel gibt es viele US-Firmen die eine sehr gute Dividende zahlen, so dass sie sich trotz der höheren Steuern auszahlen. Pauschal beantworten kann ich deine Frage aber leider nicht.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

    • Hallo Jimmy,
      wenn du weder in USA oder Canada wohnst, noch deren Staatsbürger bist, ist es ggf. möglich, nach Ausfüllen bestimmter Formulare in USA nur 15% Steuern zu zahlen, die dann auf die deutsche Steuer voll angerechnet werden können. (zB. über IB, wenn das Depot über deren Tochter in Irland geführt wird).

  • Wie funktioniert die Steuerverrechnung, wenn ich ein Depot bei Bank A eröffnet habe, mit diesem Depot dann zu einer anderen Bank B umgezogen bin, und später dort einige Aktien mit Verlust verkauft habe. Kann ich diese Verluste mit Gewinnen bei Bank B verrechnen? (Beim Depotumzug wurden ja die Einstandspreise nicht erfaßt!)

    • Hallo devaube,

      genau, das geht. Denn: Laut ESTG § 43a, Absatz 2, Satz 3 übernimmt bei einem Depotübertrag die Empfängerbank die Steuerdaten.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Guten Tag, ich habe 2020 bei Bank A mit Knockouts auf den Dax 6000€ Verlust gemacht – nur durch Kursverluste. Ich habe keine Verlustbescheinigung beantragt. 2021 mache ich – wenn alles gut geht – mehr als 6000€ Gewinn mit Aktien bei Bank B. Kann ich mit einer – nachträglichen oder neuen – Verlustbescheinigung von Bank A die möglichen Gewinne von Bank B 2021 steuerlich verrechnen? Oder kann ich meinen Verlust bei Bank A nur durch zukünftige Gewinne auf diesem Konto steuerlich reduzieren. Gruß Wolfgang

    • Hallo Wolfgang,

      Verluste, die du bei Bank X gemacht hast, kannst du auch nur mit Gewinnen bei Bank X verrechnen. Das passiert automatisch, du brauchst also nichts weiter zu unternehmen.
      Willst du deine Verluste mit Gewinnen bei Bank Y verrechnen, musst du bei Bank Y eine Verlustbescheinigung einreichen. Stichtag dafür ist der 15. Dezember jeden Jahres. In deinem Fall bedeutet das: Da Bank X deine Verluste automatisch ins Jahr 2021 überträgt, kannst du bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung für dieses Jahr einreichen und deine Gewinne, die du 2021 bei Bank Y machst, damit verrechnen lassen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Guten Tag,
    ich hatte 2017 mit Optionen (broker im Ausland) gute Geschäfte gemacht. Darauf musste ich im Veranlagungszeitraum einen nicht unbeträchtlichen Anteil als Ertragssteuer abführen. Nun hatte ich im Jahr darauf da ganz miese Geschäfte gemacht, die Verluste wurden rückwirkend nicht berücksichtigt. Ich ließ diese vortragen ins nächste Geschäftsjahr. Da hatte ich gute Gewinne mit einer fonbasierten Lebensversicherung gemacht. Nix war mit gegenrechnen, auch nicht mit Dividendengewinnen und realisierten Aktienkursgewinnen, auch hier wieder Steuer auf alle Gewinne. Wann kann ich da mal irgendwie die Verlustvorträge mit gemachten Gewinnen verrechnen?

    • Hallo Steffen,
      grundsätzlich kannst du Verluste aus Wertpapiergeschäften auch nur mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen. Da eine fondsbasierte Lebensversicherung allerdings zu den Wertpapieren und damit zu Kapitalerträgen zählen sollte, wundert es mich, dass du deine Verluste damit nicht verrechnen konntest. Hast du schon mal bei deinem zuständigen Finanzamt nachgefragt?
      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

    • Hallo Qback,

      Gewinne aus dem Handel mit Aktien zählen zu Einkünften aus dem Kapitalvermögen. Entsprechend zahlst du Abgeltungssteuer. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zählen dagegen zu den privaten Veräußerungsgeschäften und werden steuerlich anders behandelt. Ob du Steuern zahlen musst, hängt davon ab, wie lange du deine Kryptowährung hältst und wie hoch dein Gewinn ist: Handelst du die Kryptowährung innerhalb eines Jahres, zahlst du Steuern, wenn du zusätzlich mehr als 600 Euro Gewinn gemacht hast, also über den gesetzlichen Freibetrag kommst.
      Mehr Info erhältst du bei der Lohnsteuerhilfe.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo ich habe bisher noch nie eine Steuerklärung gemacht. Ich spiele mit dem Gedanken mit ein Depot zu eröffnen und wollte wissen, ob ich wenn ich jetzt ein Depot haben dann ab sofort jährlich eine Steuererklärung machen muss

    Dankeschön

    • Hallo Student20,

      grundsätzlich musst du als Student keine Steuererklärung abgeben – unabhängig davon, ob du ein Depot besitzt oder nicht. Verpflichtend wird die Abgabe erst, wenn du mit deinen Kapitaleinkünften (also auch mit etwaigen Gewinnen aus dem Wertpapierhandel) über den gesetzliche Freibetrag kommst. Der liegt dieses Jahr bei 9.696 Euro.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo, es geht um Aktien, deren Bezugsdatum durch Bankenwechsel nicht mehr feststellbar ist. Bei Verkauf, was wird wie hoch versteuert? Danke und viele Grüße

    • Hallo Georg!
      Die Rechtslage zu deinem Fall ist nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich wird dir das Finanzamt vermutlich Steuern auch auf potentiell vor 2009 erworbene Aktien erheben, wenn das Erwerbsdatum nicht eindeutig ist.
      Um das zu vermeiden, kannst du zum Beispiel den oder die Broker kontaktieren, bei denen du deine Altaktien erworben hast und nach den entsprechenden Belegen fragen.
      Ist das nicht möglich, kannst du versuchen, in deiner Steuererklärung auf den Erwerb der Aktien vor 2009 zu bestehen. Ob das akzeptiert wird, hängt dann vom jeweiligen Finanzamt ab.
      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Können Verluste aus Aktienverkäufen gegen Gewinne aus Aktienverkauf verrechnet werden, wenn die Verlust – Aktien vor 2009 erworben wurden?
        Aktien 2005 erworben, sollen in 2021 mit Verlusten verkauft werden.
        Aktien in 2016 erworben in 2021 mit Gewinn verkauft werden.

        • Hallo Anton!

          Bei Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, können Veräußerungsverluste leider nicht mit Gewinnen verrechnet werden. Allerdings: Die Kursgewinne dieser Aktien bleiben steuerfrei.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Ich habe mit wirecard Aktien mehrere tausend Euro verlust gemacht. Ist die Versteuerung von Verlust und Gewinn bei Aktienverkäufen so zu verstehen das ich solange keine Steuern für Gewinne aus Aktienverkäufen mehr zahlen brauch, bis dieser Verlust ausgeglichen ist ? Also bei 10.000 Euro Verlust der Gewinn von 10.000 Euro nicht versteuert wird ? Wenn ja in welchem zeitlichen Rrahmen gilt dies ? Danke für ihre Antwort und freundliche Grüße
    Anne

    • Hallo Anne,
      aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob du deine Wirecard-Aktien verkauft hast. Ist das der Fall, kannst du deine Verluste tatsächlich mit realisierten Aktiengewinnen verrechnen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt pro Veranlagungsjahr nur Verluste bis 10.000 Euro. Hast du mehr Geld verloren, musst du deine Verluste sozusagen abstottern. Der Zeitraum für deinen Verlustvortrag ist dabei nicht begrenzt.
      Dabei gilt: Erst, wenn alle deine realisierten Verluste mit den realisierten Gewinnen verrechnet wurden, wird auf die noch übrigen Gewinne wieder Abgeltungssteuer erhoben. Den Steuerfreibetrag von 801 Euro berücksichtigt das Finanzamt dabei automatisch.
      Liegen deine Wirecard-Aktien noch in deinem Depot, hast du die Verluste also nicht realisiert, kannst du sie auch nicht mit deinen realisierten Gewinnen verrechnen. Eventuell könntest du dich in diesem Fall den vielen Schadenersatzklagen anschließen, die mittlerweile gegen Wirecard vorliegen. Eine weiterführende Info findest zu beispielsweise bei Anwalt.de.
      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Saskia,
        danke für die Info. Eine Frage hätte ich noch dazu .
        Ich habe die wirecard Aktien tatsächlich alle mit Riesenverlust verkauft. Mehrere 10.000 Euro verloren. Du schreibst das das Finanzamt pro Veranlagungsjahr nur 10.000 Euro Verlust akzeptiert.
        Heißt das das ich dann mehrere Jahre warten müsste, wenn ich eine andere Aktie mit zum Beispiel 25.000 Euro Gewinn verkaufen würde. ( das also auch pro Jahr nur 10.000 Euro Gewinn einkommen darf um keine Versteuerung zu haben ?
        Wie ist das wenn ich Aktien einer Schweizer Firma verkaufe ? Gilt dann das Gleiche ?
        Danke im voraus für Deine Antwort.
        Freundliche Grüße
        Anne

        • Hallo Anne,

          zunächst muss ich mich selbst berichtigen: Seit Januar 2021 muss das Finanzamt tatsächlich 20.000 Euro Verlust akzeptieren, die Verlustverrechnungsgrenze wurde also angehoben. Bitte entschuldige die Fehlinformation. Trotzdem ist das leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein, genau aufgrund des Problems, das du schon erahnst. Beispiel: Du kannst 20.000 Euro Verlust mit einem realisierten Gewinn über 25.000 Euro verrechnen. In diesem Fall sind 20.000 Euro steuerfrei. Auf die übrigen 5.000 zahlst du aber tatsächlich Abgeltungssteuer. Mehr Info findest du beispielsweise in diesem Blog.
          Beim Verkauf von Aktien einer Schweizer Firma sollte das Gleiche gelten, ja.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Hallo,
    Ich erhalte von meinem Arbeitgeber,einem großem amerikanischen Onlinehändler, jährlich sogenannte RSU’s. Beim Vesting führt jedoch mein Arbeitgeber 45 % Tax ab plus 8 % Soli plus Kirchensteuer. Zuzüglich auch noch Sozialversicherungsbeiträge. Ist das richtig so. Warum lese ich überall 25% Quellsteuer und muss aber beinahe das doppelte abführen. Bezahle ich darauf Lohnsteuer, Quellsteuer, Kirchensteuer und Soli plus Sozialversicherungssteuer oder warum liege ich bei 49,5%?

    • Hallo,
      danke für deine Frage. Ich werde diesbezüglich recherchieren. Könntest du mir noch erklären, wie du auf die 49,5% kommst? Da du zunächst von 45% Steuern, 8% Soli und der Kirchensteuer sprichst.
      Vielen Dank
      Jasmin (Redaktion)

  • Hallo, ich habe US Aktien und bekomme pro Quartal Dividenden ausgezahlt. Auf der Ertragsabrechnung steht „25% rückforderbare Quellensteuer“ von xxxUSD. Zudem steht dort auch einbehaltene Quellensteuer von 25% auf xxx = -xxx USD. Ich befinde mich bei der Dividende grundsätzlich noch im Rahmen meines 801€ Steuerfreibetrages. Sollte ich aktiv was tun, damit ich die QuellenSteuer zurückbekomme? Da ich ja noch unter den 801€ bin findet zumindest keine Doppelbelastung statt, aber es wäre trotzdem interessant zu wissen ob ich die Quellensteuer auch irgendwie zurückbekommen kann? Oder muss ich in dem Fall die einbehaltene Quellensteuer in Kauf nehmen? Danke für eure Hinweise.

    • Hallo Anli,

      solange du mit deinen Gesamterträgen unter der Freibetragsgrenze bleibst, könntest du die ganze Geschichte tatsächlich einfach ignorieren. Aber das bleibt ja vielleicht nicht immer so. Ganz prinzipiell kannst du aufgrund Doppelbesteuerung zu viel bezahlte Quellensteuer zurückbekommen. Alles Wissenswerte zur Quellensteuer kannst du auch in unserem Ratgeber zum Thema nachlesen: https://www.testsieger-konto.de/depotkonto/steuern/quellensteuer/

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo Dr. Gall,

    ich dachte es handelt sich hier eher um ein Squeeze-out ? https://www.buhl.de/steuernsparen/squeeze-out-kleinaktionaeren/
    Mir wurden ja die Aktien nur abverkauft (kein Tausch) und der Preis zu welchem Preis steht ja auch fest . Wie kann das als Gewinn betrachtet werden, wenn Ich ursprünglich für die Aktien mehr bezahlt habe als zum Schluss erhalten habe ? Diese kann ich doch dann beim Finanzamt als „Verlust“ melden ?

    Was passiert dann wenn man bei einer Übernahme Gewinne macht, werden dann die ursprüngliche Kaufkurse berücksichtigt oder zahlt man dann „pauschal“ 25 % steuern auf vollen Abfindungsbetrag ?

    Ein Super-Service übrigens, dass man hier Fragen stellen kann.

    Besten Dank und viele Grüße
    Marco

    • Hallo Marco!

      Wenn du nur ausbezahlt wurdest und kein zusätzlicher Aktientausch stattgefunden hat, klingt dein Fall tatsächlich nach einem Squeeze-out, speziell nach dem übernahmerechtlichen Squeeze-out. Bei meiner neuerlichen Recherche bin ich noch auf Folgendes gestoßen, was für dich interessant sein könnte:
      Aktuell gilt: Eine Anfechtung der Abfindung ist ausgeschlossen, wenn mindestens 90% der Aktionäre das Angebot angenommen haben. Denn: In diesem Fall greift die Vermutung, dass die Abfindung aufgrund der Marktakzeptanz angemessen und eine weitere Bewertung entbehrlich ist. Genau dagegen gibt es aber wohl sogar verfassungsrechtliche Bedenken und bereits verschiedene Urteile dazu.

      Langer Rede, kurzer Sinn: Beim übernahmerechtlichen Squeeze-out gibt es super viele Spezialfälle und noch viel mehr offene Fragen. Hinzu kommt: Steuerlich gilt, dass das Squeeze-out wie ein Verkauf von Aktien zu beurteilen ist. Entsprechend müsstest du die Verluste steuerlich geltend machen können. Deswegen rate ich dir unbedingt, deinen Fall dem Finanzamt vorzulegen.

      Zu deiner zweiten Frage: Beim Verkauf von Aktien (egal, ob freiwillig oder nicht) gilt immer der aktuelle Kurs. Heißt, du zahlst Abgeltungssteuer auf den Differenzbetrag zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

      Vielen Dank übrigens für das Lob! Das hören wir gern! 😊

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Dr. Gall,

        ich habe von der Bank jetzt weitere Informationen erhalten. Es handelte sich bei der Aktie um eine Personengesellschaft (LP). Deshalb werden Gewinne und Verluste durch Bank nicht in Verlustrechnungstöpfen berücksichtigt.
        Steuerliche Behandlung geht laut Bank nur über Steuererklärung. Jetzt komme ich zur meiner ersten Frage zurück 🙂
        Da Verluste leider nicht unerheblich sind, werden diese nur dieses Jahr beim Finanzamt berücksichtigt oder werden diese über mehrere Jahre berücksichtigt (Verlusttopf beim Finanzamt ? ) ?

        Und nochmal zum Verständnis: Bei einer Firmenübernahme wenn es um eine „normalen Aktie“ handelt , werden die Anschaffungskosten berücksichtigt und nur auf Gewinn Steuer abgezogen (erfolgt automatisch durch Bank) ?

        Viele Grüße
        Marco

        • Verluste können beim Finanzamt zeitlich unbeschränkt in künftige Jahre vorgetragen und mit dort entstehenden Gewinnen und Kapitalerträgen verrechnet werden. In deinem Fall ist dazu vermutlich eine Verlustbescheinigung der Bank nötig, denn, wenn ich dich richtig verstehe, sind die Verluste bei einer anderen Bank entstanden als die Gewinne, mit denen du sie verrechnen möchtest. Diese Verlustbescheinigung musst du bei der Bank beantragen und der Steuererklärung beifügen.
          Zu deiner zweiten Frage: Ich gehe davon aus, ja.

  • Hallo, wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer bei Daytraiding des Daxes. Steigend oder fallend.?
    Es ist ja keine Aktie, so müßte auch kein Gewinn versteuert werden.
    Wie verhält es sich mit dem Soli? Da ich ja Geld auf mein Depot eingezahlt habe, wo ich ja schon den Soli bezahlt habe, dürfte er doch nicht nochmals verrechnet werden. Dann würde ja der Staat doppelt den Soli von mir bekommen.
    Ich bitte um Hilfe diesbezüglich
    Danke
    Roland

    • Hallo Roland,

      ich gehe mal davon aus, dass du dich vor allem für die Besteuerung von Derivaten interessierst, wenn du von „Daytrading“ sprichst. Hier muss ich dich enttäuschen: Es geht nicht darum, ob ein Wertpapier eine Aktie ist oder nicht, sondern darum, ob du Kapitalerträge erzielst. Und wenn du mit Derivaten Erträge erzielst, müssen die genauso versteuert werden wie etwa Aktiengewinne. Dabei kannst du jedoch Gewinne aus Derivaten mit Verlusten aus Derivaten verrechnen (bis 2020 konnte man Derivate auch mit anderen Wertpapierklassen verrechnen).
      Zu deiner zweiten Frage: Der Solidaritätszuschlag fällt für den erzielten Gewinn an (bzw. für die abzuführende Kapitalertragsteuer). Was du vorher mit deinem Geld gemacht hast, spielt dafür keine Rolle. Und inwiefern wurde der Soli fällig, indem du „Geld auf (d)ein Depot eingezahlt“ hast? Das verstehe ich nicht. Aber ganz prinzipiell kann man ja sagen, dass der Kapitalertrag gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass er die Differenz zwischen Einstiegskurs und Ausstiegskurs darstellt. Schon allein daran wird deutlich, dass hier eine doppelte Besteuerung gar nicht vorliegen kann. Denn sie wird ja am Ertrag bemessen und nicht am Gesamtwert des Investments.
      Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Jeder Euro den ich am Monatsende vom Arbeitgeber aufs Konto bekomme wurde versteuert. Dann fahre ich mit dem Auto tanken und muss schon wieder Steuern abgeben. Ist das jetzt doppelt besteuert oder wie heißt das nun?

        • Hallo,
          auf den ersten Blick sieht es so aus als würden Sachen zwei Mal besteuert, aber es ist trotzdem keine Doppelbesteuerung. Beim Einkaufen oder Tanken zahlst du zwar die Mehrwertsteuer mit, diese muss aber von dem Bezahlten (in deinem Beispiel der Tankwart) abgeführt werden – hat also mit der Steuer die du zahlen musst nichts zu tun.
          Viele Grüße
          Jasmin (Redaktion)

  • Hallo Zusammen,
    Wenn das Depot meines minderjährigen Kindes ohne eigene Einnahmen den Freibetrag übersteigt wird die Abgeltungssteuer und Soli auf den überstiegenen Betrag fällig. Einnahmen bis ca. 9.900,-€ sind aber meines Wissens steuerfrei.
    kann ich über die Steuererklärung des Kindes die Abgeltungssteuer und den Soli zurück holen?

    • Hallo Semjonus!

      Ja, das geht. Du musst, wie du schon geschrieben hast, auf die Höhe der Einnahmen achten. Die Grenze liegt allerdings etwas niedriger als du annimmst, nämlich bei derzeit 9.489 Euro (Grundfreibetrag 8.820 EUR, Sparer-Pauschbetrag 801 EUR, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 EUR).

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Guten Abend,

    aufgrund von einer Firmenübernahme (Fusion) bekam ich für eine amerikanische Aktie eine Barabfindung. Dabei habe ich hohe Verluste mit dieser Aktie gemacht. Ich hätte erwartet, dass Verluste bei der Bank in Verlustverrechnungstopf aufgenommen werden. Laut Bank habe ich keine Verluste gemacht, da ich Aktie nicht verkauft habe ?
    Werden meine Verluste beim Finanzamt anerkannt ? Kann ich die Verluste nur im diesen Jahr geltend machen ?

    • Hallo Marco,

      eine Barabfindung bei Firmenfusion ist sofort voll zu versteuern. Das ist im § 20 Abs. 4a EstG geregelt und wurde durch ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9.10.2018 (Aktenzeichen 2 K 3516/17 E) bestätigt. Für dich bedeutet das vermutlich leider, dass die Bank die Kapitalertragsteuer einbehält und du auf deinen Verlusten sitzen bleibst.
      Vielleicht kannst du das Finanzamt aber auch von einer anderen Auslegung des oben genannten Paragraphen überzeugen. Mehr zu diesem Tipp findest du hier: https://www.nwb-experten-blog.de/steuerfalle-aktientausch-bei-verkauf-des-arbeitgeber-unternehmens/
      Schreib uns doch gerne, wie dein Fall ausgegangen ist!

      Viel Erfolg und viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Kann man nur die Abgeltungssteuer für Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz in der Steuererklärung verrechnen?
    Die Abgeltungssteuer für Dividenden und Aktiengewinne können nicht mit der Steuererklärung verrechnet werden

    • Hallo Mireira,

      solche Einschränkungen sind mir nicht bekannt. Die Günstigerprüfung und die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz gilt meines Wissens für alle üblichen Kapitalerträge, neben Zinsen also auch für Dividenden und realisierte Kursgewinne.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Lt. meiner Depot-Bank kann man Verlustbescheinigung erstellen und Diese bei der Steuererklärung als Verlust angeben.
        Bedenke, wenn z.B. 1000€ als Verlust bei der Steuererklärung angegeben werden, so wird auf den Betrag nur dein Progressions-Steuersatz angewendet z.B. 42% (bei Spitzensteuersatz) oder 13% bei Niedrigeren. D.h. bei 1000t€ Verlust kriegst vom FA bei 42% -> 420€ zurück bei 13% -> 130€.

        Es ist empfehlenswerter soviel Gewinn zu erwirtschaften und Diesen mit der Verlust-Depot Wert zu verrechnen. Ich weiß, dass das leichter gesagt als getan ist 🙁

        • Hallo Semjonus,

          Danke für den Beitrag. Den letzten Absatz bitte ich zu erläutern: „Verlust-Depot Wert“ was versteht man hierunter? Meines Wissens ist eine Gewinn/Verlust Verrechnung nur mit realisierten Verlusten (Verkäufen) möglich und nicht mit Buchwertverlusten, die ein Depot ausweist. Oder ist das anders?

          Viele Grüße
          Lucmac

  • Hallo,

    ich hab 2 Fragen:

    1. Ich hab 2 Depots und bin verheiratet, wie sollen hier die Freistellungsaufträge sein oder verteilt werden? und darf ich die leer lassen und alles bei der Steuererklärung abgegeben?

    2. Wenn ich Aktien mit Verlust verkaufe, müssen sie trotzdem bestreut werden oder lassen sie sich mit anderen Gewinnen verrechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    Viele Grüße

    • Hallo Ahmed,

      Zu 1.: Deine Freistellungsaufträge (FSA) kannst du flexibel auf die beiden Depots verteilen. Du kannst dich zum Beispiel an erwarteten Dividenden und Verkaufserlösen oder einfach an der jeweiligen Depotgröße orientieren, um zu bestimmen, wie hoch die Freistellungen für beide Depots sein sollen. Ich weiß nicht genau, was du mit „leer lassen“ meinst, aber wenn du einen Freistellungsauftrag einrichtest, wendet die Bank den auch an. Wenn du das nicht willst und lieber alles über die Steuererklärung machen möchtest, solltest du keinen FSA einrichten.
      Zu 2.: Wenn du Aktien mit Verlust verkaufst, fällt auch keine Steuer an, denn du hast damit ja keine Kapitalerträge erzielt. Zudem kannst du die Verluste mit Gewinnen (aus Aktienverkäufen) verrechnen, um die Steuerlast bei letzteren zu senken.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Ich habe noch Aktien im Depot, die ich 2007/2008 gekauft habe. Damit stehe ich mehrere tausend Euro im Minus. Würde bei Verkauf der Verlust steuermindernd wirken, obwohl diese Altbestände steuerfrei sind?

    • Hallo Hanna!

      Seit 2014 können Verluste aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, nicht mehr mit Wertpapiergewinnen verrechnet werden.
      Möchtest du deine Altbestände dennoch loswerden, kannst du den Verlust aus ihrem Verkauf mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wie den Verkäufen von Gold, Mietimmobilien oder Antiquitäten verrechnen.
      Hast du diese Möglichkeit nicht, ist es vielleicht sinnvoll, die Aktien doch noch im Depot liegen zu lassen – vielleicht steigen die Kurse ja irgendwann wieder!?

      Viel Glück und viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Ich kenne zwar den sog. Altersentlastungsbetrag, aber dass es auch einen speziell für Kapitalerträge gibt, habe ich noch nicht gehört – auch meine Bank, die mein Aktiendepot hält, nicht. Gibt es hierzu evtl. mehr Aufklärung?

  • Hallo.
    Ich hatte bei Degiro einen Gewinn von unter 800. Da Degiro keine Steuern direkt abzieht.
    Muss ich also selbst eine die Anlage KAP angeben? Oder ist das nicht notwendig, weil mein Gewinn immer noch
    unter den Freibetrag liegt.

    • Hallo Frederik,

      solange dein Gewinn unter dem Steuerfreibetrag von 801 Euro liegt, musst du ihn nicht in der Steuerklärung angeben. Das ist erst nötig, wenn deine Rendite über diesem Betrag liegt. Da, wie du richtig schreibst, Degiro die Kapitalertragssteuer nicht abführt, musst du auch keinen Freistellungsauftrag stellen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Herr Haft,
    ich habe 2 Aktiendepos bei meiner Bank, eines von Aktienkäufe vor 2009 und eines danach.
    Wenn ich jetzt Aktien aus dem Depot vor 2009 verkaufe fällt da eine Abgeltungssteuer an?
    Falls ja, bekomme ich diese wieder über die Einkommensteuer KAP zurük da diese ja eigentlich steuerfrei sein sollten?

    • Hallo Claudio66,

      für Verkäufe von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, fällt keine Steuer an. Dein Broker dürfte die Abgeltungssteuer beim Verkauf also nicht abführen.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo zusammen,
    a) ich habe eine Frage bzgl. einem im Ausland ansaessigen Broker (konkret DeGiro, Niederlande) Fuehrt diese dann auch bereits die Steuern ans dt. Finanzamt ab, oder waere das ein FAll fuer die Anlage KAP?

    b) Ein zusaetzliches Thema kommt nun hinzu, a in 2020 unterjaehrig eine Bank (Flatex Bank mit Sitz in Deutschland) seitens DeGiro hinzugezogen wurde, die das „zwischenzeitlich nicht investierte Geld“ verwaltet, wenn gerade keine Aktien gekauft wurden.
    (So bewerkstelligte man das Problem, dass der Broker ja keine klassische Bank darstellt und „loses“ Geld nicht verwalten durfte, weshalb man dieses automatisch nach einer Karrenzzeit in einen gewissen Fonds o.ä. investieren musste)
    Aber auch hier stellt sich dann wie in Punkt a) die Frage, ob von dort aus die Steuern bereits an das dt. FA abgefuehrt werden ?

    Danke fuer Eure Muehen und entsprechende Antwort(en)

    • Hallo Achim,

      zu deiner ersten Frage: Degiro führt die Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Das läuft also über die Anlage KAP. Laut Website des Anbieters stellt Degiro immer spätestens im Februar einen persönlichen Jahressteuerbericht zur Verfügung.
      Zum Komplex deiner zweiten Frage solltest du dich besser direkt an Degiro wenden, da es doch eine sehr spezielle Situation ist, die dir dein Broker vermutlich am besten erklären kann.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Wie sieht es mit der Nutzung von zwei Sparerpauschbeträgen für nicht verheiratete Paare aus? Wir haben ein Gemeinschaftskonto, die Bank ermöglicht nur Verheirateten einen gemeinsamen freistellungsauftrag einzurichten. Wie können wir dennoch unsere zwei Freibeträge nutzen?

    • Hallo,

      tatsächlich kann der gemeinsame Freistellungsauftrag über 1.602 Euro bei einem Gemeinschaftskonto nur von verheirateten (und gemeinsam veranlagten) Paaren genutzt werden. Habt ihr nur dieses Konto, könnt ihr also auch nur einen Freistellungsauftrag über maximal 801 Euro erteilen.
      Jedoch dürfte dieser Betrag für ein Girokonto auch vollkommen ausreichend sein. Geht man von 0,1 Prozent Zinsen aus (und selbst dieser geringe Zinssatz ist schon fast utopisch), müsstet ihr schon 801.000 Euro auf dem Konto liegen haben, um auf einen Zinsertrag von 801 Euro kommen.
      Realistischer dürfte also sein, dass ihr weitere Konten – gemeinsam oder einzeln – habt, Festgeld etwa oder ein Depot. Eine:r von euch beiden kann den Freistellungsauftrag also auch für eines dieser Konten einrichten. Oder ihr erteilt beide für den Großteil eurer Freibeträge Freistellungsaufträge bei den Banken, bei denen ihr renditestärkere Konten besitzt.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Tatsächlich liegt das Depot auch auf dem gemeinschaftskonto und da könnten wir beim Verkauf von aktien auch über einen Freibetrag kommen. Wie verhält es sich damit?

        • Hallo,

          also wenn auch euer Depot ein Gemeinschaftskonto ist und ihr da nur den einfachen Freibetrag nutzen könnt, solltet ihr überlegen, ob es in dem Fall nicht besser wäre, zwei separate Depots zu eröffnen. Dann wäre nur noch die Frage, ob es reicht, ein zweites Depot bei eurer bisherigen Bank zu eröffnen. Wenn aber auch in dem Fall nur einer eurer Freistellungsaufträge greift, bringt euch das nicht viel. Dann könntet ihr ein zweites Depot bei einer anderen Bank eröffnen.

          Viele Grüße,
          Matthias (Redaktion)

  • Hallo zusammen,

    ich habe im letzten Jahr 5 Aktien von Tesla über einen Amerikanischen Broker verkauft und mir das Geld in Euro auf mein deutsches Bankkonto überweisen lassen.
    Vom Verkauf der Aktien habe ich nur ein pdf, aus dem hervorgeht, wie viel Gewinn in Dollar ich mit den Aktien gemacht habe.
    Wie und wo muss ich dies nun bei der Steuererklärung angeben?
    Gewinn ich Dollar, oder in Euro – welcher Kurs?

    Freue mich über eine Antwort

    • Hallo Klaus,

      entschuldige die späte Antwort. Du hast da aber auch eine sehr knifflige Frage. Daher würde ich auch dringend empfehlen, dass du dir hier professionellen Rat einholst. Prinzipiell musst du bei der ganzen Geschichte bedenken, wieviel Steuer bereits in den USA in US-Dollar abgeführt wurde. Ansonsten handelt es sich hier um eine komplexe Gemengelage. In diesem Forumsthread wurde das Thema schon mal ausführlicher besprochen. Vielleicht hilft dir das weiter.
      https://www.wertpapier-forum.de/topic/53935-w%C3%A4hrungsgewinn-bei-aktienkauf-in-fremdw%C3%A4hrung-versteuern/

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Hallo Herr Haft,

        vielen Dank für ihre Antwort.
        Es handelt sich bei den Aktien um Mitarbeiteraktien. Ich habe diese durch ein deutsches Unternehmen auf einem amerikanischen Konto erhalten. Es wurden in Deutschland Steuern für den Geldwerten Vorteil bezahlt. Die Aktien habe ich nun letztes Jahr verkauft und mir die Summe des Verkaufs auf ein deutsches Konto ausbezahlen lassen. Aber in den USA musste ich keine Steuern zahlen.
        Ich möchte den Gewinn, der durch die Aktien entstanden ist, bei der Steuer angeben.
        Die Frage für mich ist inzwischen nur noch, wo genau in der Steuererklärung.?

  • Hallo …

    keine gute Frage, aber ich brauche ein Bisschen Klarheit über das folgende Problem:
    Jarh 2021:
    Aktie xyz –> gekauft und verkauft : Gewinn 200 Euro

    eine andere Aktie abc –> gekauft und verkauft: Verlust 400 Euro

    Habe ich durch den Gewinn vom meinen Freibetrag 200 Euro schon benutzt und Verlust von 400 Euro geht komplett auf meine Schulter?

    oder werden diese Gewinne und Verluste miteinander verrechnet? (Ihr habt im Artikel ganz gut erklär, aber bitte habt Verständnis).

    Danke für eure Antwort.

    🙂

    • Hallo Rademacher,
      richtig, realisierte Gewinne und Verluste aus Aktien werden vom Finanzamt automatisch miteinander verrechnet. Übersteigt der Verlust den Gewinn, wird er von deiner Bank oder deinem Broker außerdem automatisch ins Folgejahr übertragen. Das heißt, er wird mit den Gewinnen verrechnet, die du (hoffentlich) im Folgejahr mit deinen Aktien machst.
      In deinem Fall bedeutet das: 200 € Gewinn – 400 € Verlust = – 200 € Verlust. Durch die Gewinn-Verlustverrechnung wurde dein Steuerfreibetrag nicht angetastet. Die übrigbleibenden 200 € Verlust überträgt deine Bank oder dein Broker ins nächste Jahr.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Hallo Hallo,

    in anderen Kommentaren wurde dieser Artikel großzügig gelobt. Ich kann nur zustimmen und mich anderen anschließen. 🙂

    Es wäre sehr nett von euch, wenn ihr folgende Fragen kurz beantworten könntet:

    1. Frage) im Jahr 2021 1000 Euro in Aktien angelegt. Wenn ich die Aktien behalten (Geld bleibt investiert), gilt bei der Steuererklärung diese Summe als Investiert oder gilt diese Summe als „Besitz“ (sowie auf einem Bankkonto) und muss daruf Steuer gezahlt werden?

    2. Frage) Ich habe zwei Konten, über die ich Aktien kaufe:
    a) eine Bank – bei der Bank kaufe ich für langfristige Positionen Aktien und behalte sie.
    b) Degiro – für kurzfristigen Kauf- und Verkauf.

    Die Bank hat mir letzten mitgeteilt, dass ich ein Teil (300 Euro) des Freibetrages (801Euro) schon beansprucht ist. Das kann ich mir nicht erklären: weil
    a) die Bankaktien habe ich nicht verkauft.
    b) Degiro-Konto ist für dieses Jahr im Minus (ca. 1000 Euro). Ich habe bis jetzt nur Aktien gekauft und verkauft.
    Habt ihr eine Idee, wie das passieren kann? Meine Idee: ich werde demnächst bei der Bank und Degiro nachfragen, ob Sie Daten austauschen über die Identifikationsnummer. Auch wenn die Daten über id-Nummer ausgetauscht werden, das Konto weist insg. Verlauste auf. 🙁

    3. Frage) Ich möchte zum Jahresende mein Degiro-Depot auflösen und alles verkaufen. Alle Aktien, die ich jetzt habe werde ich bis dahin behalten und alle sind in Dollar (NY Stockexchange). Mein Degiro-Depot ist natürlich in Euro. Was sollte/konnte ich dabei beachten?

    lieben Dank für eure Mühe und Zeit.

    • Hallo Mukomo,

      Zu 1.): Solange sich die Aktien in deinem Besitz befinden, hast du keine Gewinne über die Veräußerung erzielt. Sie werden also auch nicht besteuert. Lediglich ausgezahlte Dividenden müssen dann versteuert werden.
      Zu 2.): Könnte es sein, dass dir deine Bank lediglich sagen wollte, dass du zwei Freistellungsaufträge eingerichtet hast, einen davon über 300 Euro?
      Zu 3.): Ein Übertrag der Wertpapiere auf dein anderes Depot ist keine Option? Auf jeden Fall könntest du Verluste aus den Verkäufen mit möglichen Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnen lassen. Vor Verkauf solltest du auch auf den aktuellen Wechselkurs US-Dollar – Euro achten. Mehr zum Thema liest du in unserem Ratgeber Wechselkursrisiko.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo Matthias,

    endlich eine Seite die Fragen beantworte, so dass es unmissverständlich wird und nicht immer die gleichen Texte wiederholt werden die man sich im Gesetztext list! Danke!! Wirklich danke!

    Einfach nocheinmal zur Absicherung meines Verständnisses;
    Ich habe mit Wiredcard meine gesamte Einlage verloren 10.000,-. Wenn ich den Bestand jetzt verkaufe zu sagenhaften 0,389 steht die Summe von 10.000 (abzüglich der 16 Euro die ich noch bekomme) als Verlust da. Richtig? Und dieser Verlustvertrag zzgl. des Freibetrages ist dann verwertbar, um in der Höhe Gewinne aus andere Aktien im gleichen Depot ohne Abgeltungssteuer zu realisieren. So habe es richtig verstanden, oder?

    Viele Grüße Nicole

    • Hallo Nicole,

      danke für dein Lob. Das hören wir gern.
      Zu deiner Frage: erst einmal mein herzliches Beileid. Da hast du ja leider ganz schön was abgekriegt.
      Und ja, so wie du es beschreibst, läuft das Ganze. Deinen realisierten Verlust von konkret 9.984 Euro (wenn deine Zahlen korrekt sind), kannst du als Verlust in den Verlustverrechnungstopf für Aktien einbringen. Gewinne in gleicher Höhe werden dadurch ausgeglichen und höhere Gewinne reduziert. Es verringert sich also der zu versteuernde Kapitalertrag aus Aktien.
      Hast du Gewinne und Verluste beim selben Broker erzielt, geschieht die Verrechnung übrigens automatisch. Du musst dann nichts weiter tun. Möchtest du Verluste und Gewinne von Aktien verrechnen, die auf Depots verschiedener Banken liegen, benötigst du für die Verluste eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der du die Verluste im Depot hast. Die Verrechnung findet dann über die Anlage KAP statt.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo

    ich hatte 2020 einen Handel über Etoro laufen. Da hatte ich aber Verlust gemacht. Wo trage ich den Verlust ein. Sollte ich 2021 Gewinn machen möchte ich das ja dann 2022 gegen rechnen lassen. Man kann über Etoro sich eine Aufstellung per PDF zu schicken lassen. Sollte diese dem Finanzamt mitgeschickt werden oder weiß das Finanzamt bereits von meinen Aktivitäten.

    • Hallo lieber User,
      prinzipiell gilt, dass du Aktienverluste nur verrechnen kannst, wenn du den Verlust tatsächlich realisiert, die Aktien also mit Verlust verkauft hast. Außerdem kannst du deine realisierten Aktienverluste nur mit realisierten Aktiengewinnen verrechnen. Eine Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden, Zinsen oder Gewinnen aus Fondsanteilen ist nicht möglich.
      Wenn du alle deine Aktien in einem Depot hast, musst du dich nicht weiter kümmern: Dein Broker bzw. deine Bank verrechnet deine Verluste und Gewinne automatisch.
      Wenn ich deinen Kommentar richtig interpretiere, hast du aber mehrere Depots bei unterschiedlichen Anbietern. In diesem Fall benötigst du eine Verlustbescheinigung. Diese musst du bis spätestens 15. Dezember des betreffenden Steuerjahres bei deiner Bank beantragen und der Anlage KAP der Steuererklärung beifügen. Eventuell könnte es bei dir dafür also schon zu spät sein: Laut meinen Recherchen (relevant vor allem ein Artikel der Lohnsteuerhilfe) wird die Verlustbescheinigung nicht rückwirkend ausgestellt.
      Am besten fragst du bei Etoro nach.
      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo
        soweit ich das ersehen konnte kann man einen Kontoauszug erstellen bei Etoro.
        Dort trägt man das Datum ein und erhält vom gewünschten Zeitraum seine Handelsaktivitäten.
        Zusammengefasst werden alle Einnahmen(Geldeingang) und Ausgaben(Auszahlungen),und die Differenz der Gewinn b.z.w. Verlust am Ende des Jahres. Vielleicht sollte ich einmal bei meinem Finanzamt anfragen welche Beträge der Broker übermittelt hat.
        Dadurch das der Handel nur Dollar statt findet kann leider nicht ersehen was an Euro über mittelt wird.

        • Der Kontoauszug, den du bei Etoro erstellen kannst, ist sicherlich nicht mit einer Verlustbescheinigung gleichgestellt. Du musst sie extra beantragen, und für die Beantragung gilt, wie ich bereits geschrieben habe, die gesetzliche Frist bis zum 15. Dezember des betreffenden Steuerjahres.
          Aber: Nachdem du keine Verlustbescheinigung für 2020 beantragt hast, ist Etoro verpflichtet, deine Verluste ins nächste Kalenderjahr, in deinem Fall also ins Jahr 2021, zu übertragen. Du müsstest die Bescheinigung also für das Jahr 2021 beantragen können, sie deiner Steuerklärung in der Anlage KAP beifügen und 2022 mit deinen Gewinnen verrechnen lassen.
          Den Antrag kannst du in der Regel ganz formlos per E-Mail stellen.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Würden sie bitte mal folgende Tatsache durchleuchten und den Anlegern verdeutlichen:
    Aktiengewinne werden vom Finanzamt auf die Rentenzahlung (wenn diese höher ist als ca.16.5000 €) aufgeschlagen und erhöhen die Besteuerung bzw. den RENTEN-STEUERSATZ!
    Da nützt auch keine KAP-Günstigerprüfung! Selbst, wenn man die nicht einreicht.
    Wer also als Rentner mit einer Rente über 1.800 € Aktiengewinne über 801 € hat, zahlt wesentlich mehr Steuern als die „reine“ Abgeltungssteuer + Soli + evt.Kirchensteuer….

    Es wird höchste Zeit, Anleger darüber aufzuklären, da fast niemand das weiß!

    So gierig ist dieser Staat. Steuern ohne Ende.
    Auch Aktieninvestments werden ja in der Regel von bereits mehrfach versteuertem Einkommen getätigt.

    • Hallo Gino,

      was du beschreibst, ist uns bisher gar nicht bekannt. Auch eine erste Recherche hat bisher nur wenig Aussagekräftiges ergeben. Hättest du zufällig einen Link zu einer Website, auf der man den von dir geschilderten Sachverhalt mal nachlesen könnte? Dann können wir das Thema sicher besser bewerten. Danke vorab schon mal für deine Hilfe.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Hallo Matthias,
        das ist es ja: Leider konnte ich bisher dazu nichts finden und das Finanzamt hat es mir auch nicht schlüssig erklärt (erklären wollen!)
        Aber:
        Jede Rentenerhöhung wird wohl nicht mit dem Renteneintritts-Steuersatz (in meinem Fall anno 2013), sondern mit dem aktuellen Steuersatz besteuert. Aktiengewinne über dem Freibetrag von 801,00€ würden als weiteres „Einkommen“ draufgeschlagen und fielen damit automatisch unter den aktuell geltenden Steuersatz.
        In meinem Fall musste ich aufgrund höherer Aktiengewinne (über 801,00 €) in 2019 zweimal eine wesentlich höhere vierteljährliche Steuer bezahlen (statt 170,00 € dann 348,00€!)
        Das kann durch die Rentenerhöhung alleine gar nicht so sein…
        Es wäre gut, wenn Sie darüber Auskunft recherchieren könnten.

        Eine Frage noch:
        Wenn ich keine KAP-Anlage ausfülle – rechnet mir das Finanzamt trotzdem den Altersentlastungsbetrag automatisch zu?
        Oder braucht es doch die KAP?

        Vielen Dank und beste Grüße
        gino

        • Hallo Gino,

          ich werde mal intern bei uns nachfragen, ob wir das Thema durch eine Steuerberatung klären lassen können. Wäre schon interessant zu wissen. Wenn wir dazu was haben, werden wir die Infos an geeigneter Stelle hier im Text platzieren. Gleichzeitig würde ich allerdings auch dir empfehlen, das Thema nochmal bei einem Profi anzusprechen. Auch wenn es kostet, vielleicht sparst du dadurch ja in der Zukunft Geld.
          Zu deiner Frage: Der Altersentlastungsbetrag geht immer von der Summe der Einkünfte ab. Um diese zu ermitteln, ist es auch nötig, die Kapitalerträge anzugeben. Du benötigst also die Anlage KAP, um auf die volle Einkünftesumme zu kommen.

          Viele Grüße,
          Matthias (Redaktion)

  • Hallo Matthias,

    erstmal danke für die Informationen, die nach meinem Empfinden super Verständlich geschrieben sind.

    angenommen ich kaufe Aktien für je 1€,
    Menge 1000 Stück, macht 1000€,
    nach einem Monat kaufe ich von den selben Aktien nochmal 10.000 Stück,
    für je 1,25€ für 12.500€
    habe nun 11.000 Stück,

    habe von meinem eigenen Geld insgesamt 13.500€ bezahlt,
    (Kaufgebühren etc. lasse ich aussen vor)

    angenommen die Aktie steigt auf 1,50€ pro Stück.

    nun will ich 1000 Stück zu je 1,5€ verkaufen.
    das macht 1500€

    ich habe insgesamt 13.500€ bezahlt, heißt für mich das mindestens dieser Betrag mir Steuerfrei erstmal zusteht?
    wird mir somit keine Abgeltungssteuer abgezogen?

    ich spreche ausdrücklich nicht vom Freibetrag zur Abgeltungssteuer, sondern vom Eigeneinsatz.

    Diese Frage will ich sogar erweitern: wird explizit bei dieser Aktie, mir bis zu 13.500€ keine Abgeltungssteuer berechnet da mein Eigeneinsatz diese Höhe darstellt?

    Vielen Dank im voraus!

    • Hallo Rico,

      da muss ich dich leider enttäuschen. Verkaufst du jetzt 1.000 Aktien zu insgesamt 1.500 Euro, fällt für die 500 Euro Gewinn Abgeltungssteuer an (sofern kein Freibetrag über ist). Dass du zwischenzeitlich nochmal 10.000 Aktien gekauft und dabei 12.500 € investiert hattest, spielt für die Steuerberechnung dieser ersten 1.000 Aktien keine Rolle. Die Steuer fällt ja für eine konkrete Kapitalanlage an. Und das sind in dem Fall, da das First-In-First-Out-Prinzip gilt, die ersten 1.000 Aktien und nicht dein gesamter Bestand dieser Aktien.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Gemeinsames Depot mit Ehegatten:
    Ist beim Aktiengewinn die Kirchensteuer gleich hoch, egal, ob beide oder nur 1 Person einer Konfession angehören?

    • Hallo,

      interessante Frage. Grundlegend geht die Bank in einem solchen Fall davon aus, dass die Erträge beiden Eheleuten zu gleichen Teilen gehören. Die Erträge werden also zu je 50 Prozent auf beide Personen aufgeteilt. Die Person, die kirchensteuerpflichtig ist, muss dann für ihren Ertragsteil die Kirchensteuer entrichten. Das erledigt die Bank automatisch. Die andere Person zahlt keine Kirchensteuer auf ihren Anteil.
      Nun könnte es natürlich sein, dass die kirchensteuerpflichtige Person mit ihren Anlagen gar keine Erträge erwirtschaftet hat, sondern nur die Person, die nicht in der Kirche ist. In dem Fall müsste sie ja Kirchensteuer zahlen, obwohl sie persönlich keine Gewinne erzielt hat. Um diese Situation zu vermeiden, müssen beide Eheleute gegenüber der Bank erklären, wer konkret welche Erträge erzielt hat.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Hallo,
        diese Thematik haben wir auch (Gemeinsames Depot: Frau- Kath, ich-o.K.)
        Die Überlegung ist das ich ein eigenes Einzeldepot eröffne, und danach alle Anteile aus dem Gemeinsamen Depot in mein Einzeldepot zu übertrtagen, sollte unter Eheleute funktionieren. Oder gibts da auch Nachteile?

        • Hallo Reinhard,

          einen Nachteil sehe ich da nicht. Worauf ihr jedoch achten solltet, ist, bei der Eröffnung des neuen Depots auch den Freistellungsauftrag (FSA) korrekt zu erteilen. Da ihr bisher ein Gemeinschaftsdepot hattet, dürfte der bisherige FSA auch auf euch beide laufen. Eröffnest du nun ein Einzeldepot, solltest du darauf achten, den neuen FSA in ausreichender Höhe zu erteilen. Erzielt ihr eure Kapitalerträge nur über das Depot, kann er also auch über die kompletten 1.602 € für Eheleute laufen. Prüft in dem Zuge am besten auch, ob ihr nicht aus Versehen über mehrere FSAe bei verschiedenen Banken über die Höchstgrenze kommt.

          Viele Grüße,
          Matthias (Redaktion)

  • Hallo Team.

    Erst einmal herzlichen Dank für den tollen Artikel, der ist wirklich sehr aufschluss- und hilfreich. Eine Sache, die mich persönlich betrifft, konnte ich daraus jedoch nicht ableiten; kann aber auch daran liegen, dass die Ausgangssituation etwas komplexer ist:

    Ich habe 2008 Aktien durch meinen Arbeitgeber erhalten. Deren Wert hat sich seitdem um etwa das 10-fache erhöht. Die Aktien waren bis Oktober 2020 bei einer Bank in Frankreich hinterlegt und konnte dort auch nicht abgezogen werden.
    Nun wurde die Firma, von der ich die Aktien hatte, von einer anderen Firma aufgekauft und die vorhandenen Aktien in Aktien der anderen Firma umgetauscht (etwa im Faktor 1:2). Bei diesem Umtausch konnte ich auch angeben, bei welcher Bank ich die Aktien gerne hinterlegt hätte, und habe dafür meine Depotbank in Deutschland ausgewählt. Inzwischen sind die Aktien auch dort angekommen.

    Ich überlege nun, einen Teil der Aktien wieder zu verkaufen, um den Gewinn anderweitig anzulegen. Die urspünglichen Aktien hatte ich ja 2008 erworben und insgesamt 12 Jahre gehalten. Aber wirkt sich die geänderte Besteuerung auch auf die umgetauschten Aktien aus? Diese habe ich ja erst seit Ende 2020.

    Ich hoffe, ich konnte die Problematik einigermaßen verdeutlichen.

    Vielen Dank für eure Mühen.

    Grüße,
    Sascha

  • Hallo,
    das hört sich nach einer interessanten Diskussion an, da hätte ich auch zwei spezifischere Fragen dazu.

    1. Wenn ich letztes Jahr 2020 Aktien gekauft habe und diese heute mit einem Gewinn verkaufen würde, könnte ich den Freistellungsbetrag für dieses Jahr hierfür nutzen oder müssen die Gewinne dieses Jahr erwirtschaftet werden?

    2. Wenn ich letztes Jahr 2020 monatlich eine Aktie (TSLA) bespart habe mit einem festen Betrag, so habe ich teilweise 1,xx und teilweise 0,xx Anteile gekauft.
    Wie kann ich am Besten berechnen, wie viele dieser Aktien ich jetzt verkaufen kann, um nähstmöglich an die 801€ zu kommen?
    Bisher habe ich mir eine Excel gebaut und alle Käufe mit Einstiegskurs und Datum eingetragen, sodass ich dann bei jeder Position sehe, wie viele Anteile ich gekauft habe und wie viel Gewinn ich für diese Anteile erwirtschaftet habe.

    Gibt es hier eine einfachere oder genauere Berechnung?

    Danke vorab für eure Mühe und den tollen Beitrag.

    Liebe Grüße Daniel

    • Hallo Daniel,

      zu deiner ersten Frage: Unserer Meinung nach kannst du nur den Freibetrag für 2021 nutzen, denn du hast deinen Gewinn ja auch erst 2021 realisiert. Um ganz sicher zu gehen, fragst du aber am besten deinen Steuerberater.

      Zu deiner zweiten Frage: Wir glauben, dass du einen ganz guten Weg gefunden hast, deine Gewinne zu berechnen. Auch wir würden dir in diesem Fall empfehlen, die Berechnung mittels einer Excel-Tabelle anzustellen. Eventuell gibt es aber auch spezielle Programme wie Trading-Softwares, die diese Arbeit für dich übernehmen könnten. Dein Online-Broker kann dir bei dieser Frage sicherlich weiterhelfen. Noch ein Tipp: Beginne bei deiner Berechnung immer mit dem ältesten Kauf, da zur Berechnung des Gewinns das First-in-first-out-Prinzip gilt. Die Aktien, die du am längsten im Depot hast, werden also immer als erstes verkauft.

      Vielen Dank übrigens für dein Lob, das lesen wir natürlich gern! 😊

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Saskia,
        vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Ich habe aktuell keinen Steuerberater aber ich werde es wohl einmal versuchen und dann sehen, was draus wird.

        Meine Excel habe ich so aufgebaut, dass ich datumsgenau (alt zu neu) sehen kann, wie viel Gewinn bei welcher Sparrate erwirtschaftet wurde, das FIFO Prinzip war mir bereits bewusst aber trotzdem danke für den Tipp.

        Eine Frage ist mir noch gekommen:
        Wenn ich mal nicht zufällig auch etwas umschichten möchte, welchen Nachteil siehst du darin, am Ende eines Jahres ein oder zwei Aktien zu verkaufen um die 800€ steuerfreien Gewinn mitzunehmen um am selben Tag die gleiche Anzahl Aktien wieder zu kaufen?
        Das sollte ja ohne Probleme möglich sein, oder?

        In meinem Fall würden sich daraus 2€ Ordergebühren ergeben und somit würde ich ca. 200€ Steuern sparen und dafür 2€ bezahlen (Excl. Volatilität der Aktie zwischen Verkauf und Kauf).
        Dieses Investment würde ja dann wieder bei 0€ Gewinn anfangen und könnte weiter wirtschaften aber ohne offene Steuer für den Betrag, oder sehe ich das falsch?

        Liebe Grüße Daniel

        • Hallo Daniel,

          dann scheinst du mit deiner Excel alles richtig gemacht zu haben! Aktuell arbeiten wir übrigens an einer Kooperation mit Steuerkanzleien. Wenn alles klappt, werden uns also künftig Steuerexperten bei Detailfragen unter die Arme greifen und euch solide Antworten und zusätzliche Hilfestellungen bieten.

          Zu deiner Frage: Deine Rechnung geht nicht ganz auf, denke ich. Sicher erhältst du den Gewinn aus deinem Verkauf steuerfrei, solange du nicht über den Freibetrag von 801 € kommst. Willst du weiterhin von den Aktien profitieren, musst du das Geld aber doch gleich wieder in ebendiese Aktien investieren. Hinzu kommt, dass die Aktien aufgrund ihres gestiegenen Kurses im Einkauf teurer geworden sind. Im Zweifel musst du also sogar mehr Geld investieren als ursprünglich; immerhin kommen die Orderkosten ja auch noch dazu, wie du selbst schreibst. Wenn ich das richtig sehe, hättest du mit dem Verkauf nichts gewonnen. Stattdessen produzierst du Kosten und verbrauchst zusätzlich deinen Steuerfreibetrag.

          Vielleicht kannst du uns nochmal erklären, was genau du dir davon versprichst?

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

          • Ich versuche es mal in einem kurzen Beispiel zu erläutern.

            2 Aktien von Tesla gekauft 2020 für insg. 758,50 € zu einem Kurs von 379,25 €

            Heute verkaufe ich um 10 Uhr diese beiden zum Kurs von 713€ und mache somit
            insg. 667,50€ (333,75 x 2) Gewinn minus 1€ Ordergebühr.
            Da unter 801€ ist der gesamte Gewinn steuerfrei.

            Dann kaufe ich 1h später um 11 Uhr die zwei Aktien zu einem Kurs von 715€ wieder und zahle erneut 1€ Ordergebühr.

            Jetzt habe ich vorher gehabt:
            713€ x 2 = 1426€ (davon 667,50€ Gewinn)
            Und danach habe ich
            715€ x 2 = 1430€ (mit 0€ Gewinn)

            Dafür habe ich insgesamt 2€ bezahlt und einen Gewinn von 2€/Aktie, also 4€, eingebüßt.

            Für mich kommt dabei raus, ich habe insgesamt 6€ bezahlt und dadurch 173€ (26% von 667,50€) Steuern gespart.

            Es würde mich freuen, wenn du mir hier deine Einschätzung geben könntest.

            Danke vorab für deine Mühe und einen schönen Tag.

            Liebe Grüße Daniel

          • Hallo Daniel,

            du willst also deine Steuerlast senken, indem du jedes Jahr verkaufst und wieder neu kaufst, statt die Aktien einfach über mehrere Jahre zu halten. Theoretisch geht das, ja. Allerdings gibt es viele Fallstricke, die du dabei beachten musst. Zum Beispiel muss der Kurs deiner Aktien auch nach dem Wiederkauf weiter steigen, sonst wird das Ganze zu einem Verlustgeschäft. Außerdem musst du darauf achten, dass der Einkaufspreis nicht zu stark vom Verkaufspreis abweicht oder dass deine Orderkosten steigen. Sonst zahlst du drauf. In diesem Forum werden alle Fallstricke diskutiert, schau dich doch einmal um: https://wissen.consorsbank.de/t5/Sparen-Anlegen/Steuerfreibetrag-nutzen-Teil-der-Aktien-verkaufen/td-p/61995

            Wir haben uns außerdem gefragt, ob das Finanzamt dir Gestaltungsmissbrauch vorwerfen könnte. Anscheinend ist eine solche Steueroptimierung aber okay. Ein ähnlicher Fall wurde bereits vor Gericht verhandelt.

            Viel Erfolg mit deiner Strategie!

            Viele Grüße,

            Saskia (Redaktion)

          • Hallo Saskia,
            danke für die schnelle Antwort.

            Ich will die Aktien natürlich nur wieder kaufen, wenn ich weiterhin halten möchte, dass sie danach fallen können, ist natürlich klar. 🙂
            Ja, von dem verhandelten Fall habe ich gelesen, daher gehe ich davon aus, dass das in Ordnung geht.
            Ich schaue mir den Link mal an, danke.

            Liebe Grüße und schönen Tag
            Daniel

          • Hallo D4rk3n3mi3,

            eine Sache solltest du noch bedenken: Bei Verkauf und Kauf musst du darauf achten, dass du – etwa bei geringer Marktbreite – nicht aus Versehen mit dir selbst handelst. Das könnte dir als Wash Trade (auch Crossing genannt) ausgelegt werden. Achte also darauf, dass die Verkaufsorder bereits ausgeführt wurde, wenn du wieder kaufst.

            Viele Grüße,
            Matthias (Redaktion)

  • Hallo Matthias,

    wenn ich nun Aktiengewinne und -Verluste aus 2020 von einem internationalen Broker, der in US Dollar rechnet, versteuern möchte, dann muss ich die einzelnen Posten ja in Euro umrechnen.
    Rechne ich hierbei immer nur den einzelnen Profit/Verlust in Euro mit dem Tageskurs der ECB zum Close-Datum um?Oder muss/darf ich zusätzlich den Tageskurs auch beim Open-Datum des Aktienkaufs in die Rechnung mit aufnehmen?
    Berücksichtige ich den Kurs für Kauf und Verkauf, dann kann sich, je nach Kursschwankung, ein kleiner positiver Profit in US Dollar sogar in einen Verlust in Euro verwandeln. Wende ich aber nur beim Close-Datum den Tageskurs für die Umrechnung nach Euro an, bleibt das Vorzeichen erhalten. Allerdings ist dann ja die Einzahlung auf den Broker spekulativer weil der Kurs zu diesem Tag dann umso mehr meine Erträge bestimmt.
    Welcher Weg ist richtig?
    Vielen Dank!

    • Hallo Philipp,

      eine ziemliche Hammerfrage 🙂 Ich befürchte, das geht komplett über mein Wissen und meine Erfahrungen hinaus. Dem Gefühl nach würde ich sagen, der Umrechnungskurs ist zu beiden Zeitpunkten relevant. Aber auf mein Gefühl solltest du dich da nicht verlassen und lieber nochmal einen Experten – etwa deinen Broker – hinzuziehen.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Hallo Matthias,

        danke! Ich vermute es ist einfach immer der Kurs beim Schließen einer Position. Etoro sagt hier zum Beispiel lapidar:
        „Um den Gewinn oder Verlust für einen bestimmten Trade zu berechnen, verwenden Sie bitte die folgende Formel:
        Kaufen-Trade: (Schlusskurs – Eröffnungskurs) X Einheiten X USD Wechselkurs = G/V
        Verkauf-Trade: (Eröffnungskurs – Schlusskurs) X Einheiten X USD Wechselkurs = G/V“
        (https://www.etoro.com/de/customer-service/help/1387563082/wie-berechne-ich-die-g-v-gewinne-oder-verluste-pro-trade/)

        Ich versuche mich aber mal weiter schlau zu machen. 🙂
        Viele Grüße!

        • Hi Philipp,

          dann drück ich die Daumen für deine Recherchen. Wenn du was herausgefunden hast, kannst du es hier natürlich auch gern nochmal posten, wenn du magst. Unsere Community dankt es dir bestimmt. Und wir sowieso 🙂

          Viele Grüße,
          Matthias

  • Wenn ich Gewinne aus Aktiengeschäften erwirtschafte, kann ich dann auch andere Kosten wie z.B. Maklerprovisionen, Depotgebühren, steuermindernd geltend machen. Am Ende auch den Laptop, Internetanschluss usw.?

    • Hallo Doc-NA,

      Transaktionskosten werden bereits automatisch von deinem Broker abgezogen. Dadurch verringert sich also der zu versteuernde Betrag. Erhebt ein Broker keine Ordergebühren, sondern nur eine Depotgebühr – wie etwa Scalable Capital – werden pauschal 50 Prozent der Depotgebühren vom Gewinn abgezogen. Weitere Werbungskosten, wie du sie ansprichst, sind nicht anrechenbar.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Guten Tag zusammen,
    wie ist das eigentlich, ich kaufe für 1000 Euro Aktien, die steigen ein wenig und ich möchte nur soviel verkaufen wie der ursprüngliche Kaufpreis war. Fällt dann auch schon Abgeltungssteuer an? Es handelt sich ja um mein schon versteuertes Einkommen was ich ursprünglich für den Kauf genutzt habe?

    • Hallo Heinrich,

      auch dieser Betrag wäre bereits abgeltungssteuerpflichtig, die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle. Du kannst jedoch deinen Sparerfreibetrag nutzen – sofern er nicht schon woanders verbraucht wurde -: Im Idealfall könntest du so die zu versteuernden Kapitalerträge von 1.000 auf 199 Euro reduzieren.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Vielen Dank für die Antwort. Das finde ich allerdings sehr unschön. Bedeutet ja das, angenommen ich setze 1000 Euro Erspartes ein, verkaufe mit mal angenommen 1 Euro Gewinn und müsste dann falls der Sparerfreibetrag aufgebraucht ist durch andere Gewinne 1001 Euro mit 26,5% versteuern. Macht ein Minus von 267 Euro? Liege ich da richtig?

        • Hallo Heinrich,

          nein, so schlimm ist es zum Glück nicht. Es werden ja nur Kapitalerträge versteuert, und nicht das eingesetzte Kapital. In deinem Beispiel erzielst du ja nur 1 Euro Gewinn. Dementsprechend müsste auch nur dieser eine Euro versteuert werden.

          Viele Grüße,
          Matthias (Redaktion)

          • Hallo Matthias Haft, danke nochmal für die Antwort.
            Allerdings verwirrt mich das ein wenig. In Bsp.1 würde die Abgeltungssteuer anfallen obwohl ich ja nur das eingesetzte Kapital wieder abziehe. (Bei angenommenen aufgebrauchten Freibetrag.) Die übrigen Gewinne sind ja in den noch vorhandenen Aktien. Das da dann die Ertragtssteuer bei Verkauf anfällt erscheint mir ja logisch. Ich versteh halt nicht wie der Broker entscheidet wann er die Ertragssteuer ansetzt und wann nicht. Da ja in Bsp. 2 nur für den einen Euro die Steuer anfällt.
            Es sei denn, diese Berechnung wird nur bei kompletten Verkauf des Aktienpaketes aufgemacht. Und alle Veräusserungen die in Teilen stattfinden werden mit der Steuer belegt.
            Was dann wieder bedeutet das man in seiner Steuererklärung versuchen muss die zuviel bezahlte Steuer zurückzubekommen. Hört sich kompiliziert an…

            Mit freundlichen Grüßen
            Heinrich

          • Hallo Heinrich,

            ich denke, dich verwirrt die Sache v.a. deshalb, weil wir beide es uns mit unseren Beispielen auch sehr einfach gemacht haben. Konkret passiert ja folgendes: Du kaufst x Aktien zu einem bestimmten Kurs. Und verkaufst du jetzt gerade soviel Aktien, dass du auf einen Erlös kommst, der deinem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht, ist ja für den Broker zweifelsfrei feststellbar, wie hoch der Kurs dieser Aktien beim Kauf war und wie hoch der Kurs dieser Aktien nun beim Verkauf ist. Wie hoch der Anteil des eingesetzten Kapitals und der Anteil des Gewinns ist, lässt sich also genau beziffern. Und darauf beruht eben die automatische Abgeltung der Kapitalertragsteuer.

            Viele Grüße,
            Matthias (Redaktion)

          • Danke für die Antwort. Und vielen Dank an die Redaktion, ihr macht einen tollen Job.
            Es hilft Dinge zu verstehen.

            Gruß Heinrich

          • Hallo Heinrich,

            gern geschehen. Und vielen Dank für das Lob. Das freut uns sehr.

            Viele Grüße (von der ganzen Redaktion)

          • Hallo Matthias.

            Um das Beispiel noch einmal zu konkretisieren: Wenn ich heute z.B. ein Aktienpaket im Wert von 1.000€ kaufe und die Aktien morgen um 50% gestiegen sind, wäre mein Aktienpaket dann ja 1.500€ wert. Würde ich dieses nun direkt wieder verkaufen, müsste ich also nur Steuern auf die 500€ zahlen, ist das korrekt?

            Danke und viele Grüße,
            Reiner

          • Hallo Reiner,

            vollkommen korrekt. Und die Steuern wären auch nur dann fällig, wenn dein Sparerfreibetrag bereits aufgebraucht wäre oder du bei deinem Broker keinen eingerichtet hast. Konkret wäre die Steuerlast in dem Beispiel also ca. 120 Euro.

            Viele Grüße,
            Matthias (Redaktion)

  • Hallo Matthias,
    ich habe im Jahr 2020 zu 3 verschiedenen Zeitpunkten von der selben Aktie zu verschiedenen Kursen, Aktien erworben. Im Mai 2020 war der Kurs am günstigsten 1.) 43,00 Euro , dann 2.) 73,00 Euro und dann 3.) 90,86 Euro. Es gibt ja das Prinzip First in first out, d.h. was zuerst gekauft wurde, wird auch als erstes verkauft. Meine Frage: Wie kann ich aber die Aktien vom 3.) Kauf verkaufen, damit die Abgeltungssteuer am geringsten anfällt? Muss ich diesen Aktienbestand in ein anderes Depot umschichten, damit man die 3. Order auch genau veräußern kann? Vielen Dank vorab für die Information. Xenon

    • Hallo Xenon,

      eine andere Möglichkeit als die von dir angesprochene Eröffnung eines zweiten Depots sehe ich nicht. Lass mich da aber auch gern eines Besseren belehren. Du solltest jedoch drauf achten, dass die Ersparnis bei der Steuer in einem sinnvollen Verhältnis zu möglicherweise anfallenden Mehrkosten durch das zweite Depot (und den zusätzlichen Aktienverkauf) steht.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo Team, ich habe über die Firma Aktien erhalten (Depot in den USA) und nach 5 Jahren nun aufgelöst. Das System des Unternehmens ist mir nicht ganz klar, letztendlich zahlte ich knapp 50 steuern und es wurde auf der Lohnsteuer ausgewiesen. Den Betrag selbst bekam ich als Scheck. Muss ich dies dann gesondert in der Steuererklärung angeben? Oder reicht die normale Eingabe da es auf dem Jahresgehalt sichtbar ist sowie besteuert wurde. Danke euch.

    • Hallo Daniel,

      danke für deinen Kommentar. Aber diese Frage ist etwas zu komplex, als dass wir sie hier beantworten könnten. Wir würden empfehlen, dass du dich mit Kolleg:innen, die sich in der gleichen Situation befinden, austauschst oder gleich einen Steuerberater konsultierst.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Danke sehr Matthias. Nach den Steuerabzügen wäre ich gerne am Steuerberater gerne vorbeigekommen, insbesondere wenn die Antwort wäre, dass es bereits versteuert wurde und nicht doppelt versteuert werden darf. und damit erledigt sei. Allerdings ist weder das Netz noch die WiSo App da wirklich eine gute Beratung. Schade… aber danke sehr.

  • Hallo,
    ich bin Rentner und zahle nur eine sehr geringe Einkommenssteuer.
    Nun habe ich bei Aktiengeschäften im letzten Jahr ein Plus von über 20k€ gemacht und entsprechend 25% Steuern bezahlt.
    Kann ich meine Renteneinkünfte mit den Aktiengewinnen zusammenführen? Mein Steuersatz läge dann sicher unter 25%, sodass ich eine Steuerrückzahlung erhalten würde.

    • Hallo,

      eines vorweg: Wir sind keine Steuerexpert:innen und dürfen steuerlich auch nicht beraten. Wir empfehlen dir also, wenn du dir bei Steuerfragen zu deiner Geldanlage unsicher sein solltest, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
      Nichtsdestotrotz ein paar Worte zu deinem Thema: Tatsächlich besteht in dem Fall das Veranlagungswahlrecht. Theoretisch könntest du also im Rahmen der Anlage KAP der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen und Rente und Kapitalerträge gemeinsam versteuern, um von einem niedrigen persönlichen Steuersatz zu profitieren. Jedoch wird bereits bei Gesamteinkünften von ca. 16.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent erreicht. Mit deinen Kapitalerträgen von 20.000 Euro liegst du bereits jenseits dieser Grenze. Die gemeinsame Veranlagung bringt dir also keinen Steuervorteil gegenüber der Abgeltungssteuer.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

      • Hallo, der Steuersatz von 25 Prozent bei Gesamteinkünfte von 16.000 Euro ist nicht korrekt. In der Grundtabelle beträgt der Steuersatz, erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca 40.000 Euro, 25 Prozent. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 beträgt der Steuersatz ca. 10 Prozent.

        • Hallo Claudia,

          die Höhe des Einkommenssteuersatzes ist nach Progressionsszonen gegliedert. Für Ledige gilt:
          Nullzone 0 bis zu 9.408 €
          Progressionszone 1 14-24% 9.409 € – 14.532 €
          Progressionszone 2 24-42% 14.533 € – 57.051 €
          Proportionalzone 1 42 % ab 57.052€
          Proportionalzone 2 45 % ab 270.501 €.
          (Quelle z. B. imAcc)
          Die Berechnung meines Kollegen stimmt also.

          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Hallo,

    momentan bin ich im ALG I (Arbeitslosengeld 1) und ich verdiene Nebenbei auf Etoro ein paar Euros (momentaner Gewinn: 400€). Wird der Gewinn auf mein ALG 1 Geld zugerechnet?

    • Hallo Kevin,

      beim ALG I werden Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Leistungen verringern sich also nicht. Kapitalerträge werden nicht wie Einkünfte aus einem Nebenjob behandelt.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Ich handle mit ausländischen Aktien (Öle, Silber und Gold) über Plus500.
    Nun steht dieses Jahr das erste Mal die Steuererklärung mit der Anlage KAP an.

    Meine Frage wäre, muss ich alle einzelne geschlossene Depos die ich als Gewinn bzw. Verlust gemachte habe versteuern?

    Vorab Danke.

    • Hallo,

      eines vorweg: Wir sind keine Steuerexpert:innen und dürfen steuerlich auch nicht beraten. Wir empfehlen dir also, wenn du dir bei Steuerfragen zu deiner Geldanlage sehr unsicher sein solltest, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
      Nichtsdestotrotz können wir dir ein paar Dinge mit auf den Weg geben. Anlagen beim ausländischen Broker Plus500 werden in Form von CFDs getätigt. Steuerlich zählen sie damit zu den Termingeschäften. Im Rahmen deiner Steuererklärung kannst du sämtliche Gewinne, die du im vergangenen Jahr mit Anlagen erzielt hast, mit Verlusten aus dem Jahr verrechnen. Versteuert wird letztlich nur, was am Ende als Gewinnsumme überbleibt (ggf. abzüglich des Sparerpauschbetrags). Gewinne aus CFDs kannst du übrigens – anders als etwa Aktiengewinne – auch mit Verlusten aus anderen Formen der Kapitalanlage verrechnen.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo schönen guten Abend ich hätte eine Frage wenn ich jetzt 4000 € Gewinn mache mit einer Aktie aber mit einer anderen Aktie 4000 € minus mache muss ich dann noch Steuern abführen?

    • Hallo lieber Leser,

      Gewinne, die mit Aktien erzielt wurden, können mit gleichzeitig realisierten Verlusten durch andere Aktien ausgeglichen werden. Gleichen sich die Summen genau aus, fällt dementsprechend auch keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge an. Ob Aktiengewinne auch künftig nur durch Aktienverluste – und nicht auch durch Verluste aus anderen Kapitalanlagen – ausgeglichen werden können, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof geklärt (AZ VIII R 11/18).

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Hallo,

    Ich hatte dieses Jahr eine Abfindung bekommen und sollte kein weiteres Einkommen erzielen (wg. Besteuerung der Abfindung)
    Gilt eine Wertsteigerung einer Aktie in meinem Besitz als Einkommen, wenn ich sie dieses Jahr nicht verkaufe?
    …oder gilt es erst bei Veräußerung als Gewinn?
    Danke im Voraus
    MfG
    Christian

    • Hallo Christian,

      die Wertsteigerung deiner Aktien ist in dem Zusammenhang erst einmal irrelevant, denn wie du schon andeutest, ist sie kein realisierter Gewinn. Du hast also auch keine Einkünfte aus der Aktie, sofern du sie nicht dieses Jahr – mit Gewinn – verkaufst. Ich hoffe, wir konnten dir weiterhelfen.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

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