Aktien verschenken: Worauf du achten solltest

Aktien zu verschenken ist nicht sonderlich kompliziert. Ein paar Dinge gibt es allerdings schon zu beachten. Wir sagen dir, was du brauchst und wie sich die Aktienschenkung steuerlich auswirkt.

Schenken bereitet Freude – die Suche nach dem passenden Geschenk jedoch oftmals eher Kopfzerbrechen. Viele greifen daher auf die denkbar einfachste Lösung zurück und schenken Bargeld. Doch hast du auch schon mal über eine Aktie als Geschenk nachgedacht? Wertpapiere zu verschenken ist nicht nur „mal was anderes“, sondern liefert deinem oder deiner Beschenkten idealerweise auch zukünftig einen Grund zur Freude. Und es ist weniger aufwendig, als du vielleicht vermutest.

Das solltest du beim Aktienverschenken beachten

Aktien zu Weihnachten oder an Geburtstagen zu verschenken, sorgt besonders bei guter Rendite für anhaltend gute Laune. Für die Schenkung musst du jedoch folgendes beachten:

  • Es wird ein Depot benötigt
  • Die Bank muss über die Schenkung informiert werden, sonst wird automatisch die Abgeltungssteuer fällig
  • Bei größeren Beträgen solltest du die Schenkungssteuer mit einkalkulieren und Freigrenzen überprüfen

Das Depot ist ein Muss

Um eine Aktie verschenken zu können, musst nicht nur du, sondern auch der oder die Beschenkte ein Wertpapierdepot besitzen. Falls die Person noch keines besitzt, muss sie zunächst ein Depot eröffnen – was zugegebenermaßen die Überraschung zunichtemacht. Die Aktien, die du schenken möchtest, musst du zuvor selbst kaufen. Danach kannst du die Wertpapiere über deinen Broker auf das andere Depot übertragen.

Viele Broker halten für diesen Fall ein Onlineformular bereit. Das unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Oftmals sind diese Formulare allerdings nur für den Fall geeignet, dass ein Übertrag zu einem Depot bei der gleichen Bank erfolgen soll. Wenn du die Wertpapiere von deiner Bank zu einem Depot eines anderen Anbieters übertragen möchtest, funktionieren diese Formulare häufig nicht. Sonderlich kompliziert ist die Schenkung auch dann nicht: Richte einfach einen Depotübertrag in Form eines schriftlichen Auftrags an deine Bank.

Möchtest du hingegen deinen Kindern Aktien schenken, eröffnest du als Erziehungsberechtigte:r das Wertpapierdepot für die Minderjährigen einfach gleich mit. In dem Fall kannst du die Aktiengeschenke direkt über das Kinderdepot kaufen.

Tipp: Keine Kosten durch Depotübertrag

Du kannst nicht nur einzelne Aktien, sondern auch ein ganzes Depot verschenken. Vor dem Depotübertrag solltest du jedoch vor allem steuerliche Aspekte und Freibetragsgrenzen überprüfen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat geklärt, dass ein Depotübertrag in der Regel keine Kosten verursachen darf, solange der Depotwechsel innerhalb Deutschlands geschieht.

Die Steuer bei Aktienschenkungen

Von Banken wird der Übertrag von Wertpapieren an Depots anderer Personen als Verkauf angesehen. Dabei wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent fällig und automatisch vom „Verkaufspreis“ abgezogen. Bei einer Schenkung hingegen entfällt die Steuer, da du ja keinen Erlös erhältst. Informiere deine Bank also rechtzeitig schriftlich über die Schenkung, damit sie die Abgeltungssteuer nicht einbehält.

Ab gewissen Summen musst du jedoch auch bei Schenkungen Steuern zahlen, und hierzu zählen auch Aktienschenkungen. Diese Belastung kannst du umgehen, indem du die zugehörigen Freibeträge ausnutzt. Die Freibeträge der Schenkungssteuer können alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Höhe ist dabei abhängig vom Verwandtschaftsgrad bzw. dem Verhältnis zwischen dir und dem bzw. der Beschenkten.

Verwandtschaftsgrad und Freibeträge

  • Eheleute und Lebenspartner:innen: 500.000 Euro
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkelkinder mit verstorbenen Eltern: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Urenkel: 100.000 Euro
  • Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehe- und Lebenspartner: 20.000 Euro
  • Alle anderen: 20.000 Euro

Aktien vererben

Selbstverständlich kannst du deine Aktien – oder gar dein ganzes Depot – auch vererben. Welche Fallstricke du dabei beachten musst, liest du in unserem Ratgeber „Aktien vererben“.

Aktien in Papierform

Wertpapiere in Papierform machen optisch natürlich einiges her, sind jedoch nicht mehr üblich. Heutzutage wird an der Börse fast ausschließlich mit digitalen Wertpapieren gehandelt. Aktienhandel mit sogenannten effektiven Stücken – also Aktien in Urkundenform – ist größtenteils gar nicht mehr möglich. Um dein Geschenk aufzuhübschen, müsstest du also noch ein bisschen zusätzliche Kreativität walten lassen.

Wertpapiere verschenken: Nicht nur bei Kindern eine Alternative

Mit Aktien verschenkst du etwas, das im Idealfall sogar an Wert gewinnt – insbesondere, wenn das ausgebende Unternehmen eine Dividende zahlt. Da es sich bei Aktien – langfristig angelegt – um eine vergleichsweise renditestarke Investition handelt, eignen sie sich auch als Geschenk für Kinder – etwa in Form eines ETF-Sparplans.

Doch nicht nur Minderjährige können mit Aktien beschenkt werden. Deinen Freunden oder deiner Familie kannst du damit ebenso eine Freude machen – wenn sie was damit anfangen können. Wertpapiere von großen bzw. namhaften Firmen, die bereits in den vergangenen Jahren stetige Kurssteigerungen aufweisen, sind als Geschenk besonders geeignet. Hier stehen die Chancen gut, dass sie auch in der Zukunft weiter an Wert gewinnen, wofür jedoch nie eine Garantie besteht. Geht es dir mehr um den symbolischen Wert, sind auch spezielle Wertpapiere denkbar, beispielsweise Fußballaktien. Unabhängig davon, für welches Wertpapier du dich letztlich entscheidest – eine Aktie als Geschenk ist ein Geschenk mit Langzeitwirkung.

Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
  • Und welchen Betrag muss der Beschenkte im Falle eines Verkaufs der Aktien versteuern? Differenz zwischen meinen Ankauf und seinem Verkaufspreis oder den Aktienwert im Zeitpunkt der Schenkung minus seinem Verkaufspreis?

  • Es fehlt leider die wesentliche Angabe, wie der Wert der verschenkten Aktien berechnet wird. Das betrifft dann ja auch den Freibetrag. Was etwa, wenn ich Aktien verschenken möchte, deren Wert bei Kauf den Freibetrag gesprengt hätte, während sie momentan nur die Hälfte wert sind (aber sicher wieder steigen werden)? Gilt dann als Wert einfach der Tageskurs – oder stattdessen der Wert, zu dem ich gekauft habe oder ein Durchschnittswert des letzten Jahres oder oder … es gibt so viele theoretische Möglichkeiten, welche davon gilt denn nun?
    Wenn man das nicht weiß, kann man nicht sinnvoll verschenken.

    • Hallo Nobb!

      Vielen Dank für deinen Hinweis! Wir werden ihn prüfen und eventuell fehlende Angaben in unserem Ratgeber ergänzen.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

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