Aktien vererben – auf was du achten musst!

Geld, Immobilien und Schmuck werden seit Jahrhunderten an Kinder oder andere Familienmitglieder vererbt. Für viele neu sind hingegen Aktien und damit verbunden Depots. Wie Aktien richtig vererbt werden, auf welche steuerlichen Besonderheiten du achten musst und wann du sie verkaufen solltest, erklären wir dir in diesem Ratgeber.

So gehst du mit vererbten Aktien um

Die Beantwortung der Frage hängt von verschieden Faktoren ab. Wichtig ist: Handle nicht überstürzt! Grundsätzlich stellt dich das Erbe vor die Frage, ob du die Aktien verkaufen oder im Depot lassen solltest.

Besitzt du bereits ein Depot, solltest du das geerbte Aktiendepot dahingehend prüfen, ob es sich hinsichtlich des Risikos gut einfügen würde. Schaue dir außerdem die Risikostreuung deines geerbten Depots an. Wenn du sie als gut empfindest, solltest du das Depot zunächst behalten.

Wichtig ist außerdem der Aktienkurs zum potenziellen Verkaufszeitpunkt. Hast du dich entschieden, die Aktien zu verkaufen, checke vorher den Kursverlauf. Achte darauf, wie er sich in den vergangenen Monaten und Jahren entwickelt hat.

Wurden in dem geerbten Depot Aktien vor 2009 erworben? Falls ja, überlege es dir zweimal, das Depot zu verkaufen. Für diese Aktien fallen nämlich keine Abgeltungsteuer an! Das macht Dividendenzahlungen und einen späteren Verkauf besonders attraktiv.

Sollte das Depot bei einer Hausbank liegen und du möchtest die Aktien weiter halten, wechsle am besten zu einem günstigen Broker.

Welche Steuern bei einem geerbten Depot anfallen

Wenn das Depot auf den Erben oder die Erbin übertragen wird, fallen unter Umständen Steuern an. Dies ist der Fall, wenn das Depot die Freibeträge übersteigen, die vererbt werden können. Die Abgeltungsteuer kann zunächst vernachlässigt werden, da sie erst bei einem Verkauf fällig wird.

Die Freibeträge richten sich bei einem Erbe nach dem Verwandtschaftsverhältnis und können bis zu 500.000 Euro betragen. Außerdem entscheidet der Grad der Verwandtschaft auch, wie hoch die Steuer auf den restlichen Teil ausfällt.

Über die Höhe der Summe des Depots entscheidet das „Stichtagprinzip“, also der Kurs am Todestag des Erblassers. Daraus ergibt sich dann das Erbe.

Möchtest du mehr über Freibeträge erfahren?

Obwohl sich die Erbschaftssteuer von der Schenkungssteuer unterscheidet, werden sie hinsichtlich der Steuerbelastung gleichbehandelt. Du kannst dich in unserem Ratgeber „Schenkungssteuer“ über die jeweiligen Freibeträge informieren.

Worauf du schon zu Lebzeiten achten kannst

Ohne ein Testament wird es schwer, schnell an ein geerbtes Depot zu kommen. Am besten bewahrst du es bei deinem Anwalt auf, so dass deine Hinterbliebenen einen möglichst schnellen Zugriff darauf haben.

Da der Kurs der Aktie sich rasch ändern kann, ist ein schneller Zugriff von Vorteil. Das Beste ist, du stellst zu Lebzeiten eine Vollmacht aus, die deinen Erben eine Zugangsberechtigung einräumt. Wichtig ist der Zusatz, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig ist.

Von Vorteil ist es, eine Person als Erbin oder Erben einzusetzen, die bereits etwas von Aktienhandel versteht. Oder du erklärst ihnen, wie mit dem Depot am besten umzugehen ist.

Steuerfalle Erbe

Ohne Vollmacht kann es sein, dass du wochen- oder monatelang nicht an das Depot kommst. Da sich die Höhe des Depots nach dem Aktienkurs des Todestages orientiert, kann das zum Problem werden. Etwa dann, wenn der Kurs der Aktie stark fällt, trotzdem aber eine Erbschaftssteuer fällig wird. Auf diese Weise könnte es sogar passieren, dass die Steuer der Aktie den Wert des Depots übersteigt und du dir das Erbe finanziell nicht leisten kannst.

Du hast dann die Wahl: Entweder schlägst du das Erbe aus, oder du füllst einen Antrag zum Erlass der Erbschaftssteuer aus.

Du schlägst dein Erbe aus: Wenn du dein Erbe nicht antreten möchtest, kann es passieren, dass du auch anderes Vermögen nicht erbst. Außerdem hast du dafür nur sechs Wochen Zeit. Teilweise ist bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des Erbes noch nicht ersichtlich.

Antrag zum Erlass der Erbschaftssteuer: Das Finanzamt erlaubt einen Erlass ganz oder teilweise, wenn die Steuer „unbillig“ wäre. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn durch den Antritt des Erbes deine wirtschaftliche Existenz in Gefahr wäre. Ausschlaggebend ist auch, dass du dich nicht selbst in diese Notlage gebracht hast, sie aber eine übermäßige Belastung und Beeinträchtigung deines Vermögens herstellt.

Übersteigt die Erbschaftssteuer die Hälfte des Vermögens, dann solltest du grundsätzlich einen Antrag auf Erlass stellen. Verdeutliche in deinem Antrag, dass du zum Zeitpunkt etwaiger Kursverluste keinen Zugriff auf das Depot hattest.

Aktien als Geschenk

Möchtest du noch zu Lebzeiten deine Aktien verschenken, dann informiere dich in unserem Ratgeber „Aktien verschenken“, wie das genau funktioniert.

Nach ihrem Technikjournalismus-Studium absolvierte Jasmin ein Volontariat im Bereich SEO und Online Marketing. Sie ist seit kurzem im Finanzbereich tätig und schreibt Ratgeber zu Themen wie Fonds, ETFs und Girokonten-Modellen.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
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