Crossings zur Steueroptimierung: Warum du von Wash-Trades die Finger lassen solltest

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Gleichst du Wertpapiergewinne mit -verlusten aus, sinkt die Steuerlast. Passt du hier nicht auf, bewegst du dich aber schnell außerhalb der Legalität: Du kannst dir versehentlich deine eigene Aktie abkaufen. Wie es zu den sogenannten Crossings kommt, erklären wir dir hier. Außerdem erfährst du bei uns, wie du diese Marktmanipulation vermeiden kannst.

Marktmanipulation durch Wiederkauf der eigenen Aktie

Prinzipiell ist es bei Wertpapiergeschäften möglich, Gewinne und Verluste miteinander zu verrechnen. Das geschieht automatisch, wenn du Aktien verkaufst: Die Papiere, die Gewinn gemacht haben, verrechnet dein Broker mit denjenigen, die dir Verlust eingefahren haben. Dadurch sinkt deine Steuerlast. Beispiel: Aktie A steht in Relation zum ursprünglichen Kaufpreis im Plus. Verkaufst du sie, machst du Gewinn, den du versteuern musst. Um die Abgeltungsteuer zu vermeiden, verkaufst du Aktie B, die gerade im Minus steht. Dieser Vorgang ist an sich legitim.

Eine gängige Taktik dabei ist, das verlustreiche Papier nur aus Steuergründen zu verkaufen und dann sofort wieder einzukaufen, um es langfristig zu halten. Denn eigentlich willst du die Aktie im Portfolio behalten. Der Verkauf eines verlustreichen Papiers dient also einzig der Steueroptimierung. So weit, so legal.

Ab hier musst du aber aufpassen. Denn es kann passieren, dass du exakt das Wertpapier kaufst, das du vorab zum Verkauf eingestellt hast. Das geschieht dann, wenn sich für deine zum Kauf angebotene Aktie noch kein Käufer oder keine Käuferin gefunden hat. Die Order wurde also noch nicht ausgeführt. Du tradest dann mit dir selbst und kaufst nicht von Dritten. Man spricht hier von Crossings oder In-sich-Geschäften. Das stuft der Gesetzgeber als Marktmanipulation ein und kann es ahnden.

Verschiedene Begriffe für gleichen Sachverhalt

Es gibt noch weitere Begriffe für diesen Vorgang: Oft wird von Wash-Trades gesprochen. Findet die Transaktion nicht mit dir selbst statt, sondern sprichst du den Verkauf und Kauf mit anderen ab, nennt man das „Pre-arranged-Trade“. Auch dieses abgesprochene Geschäft ist strafbar. Gleiches gilt, wenn du die Transaktion über zwei verschiedene Depots laufen lässt.

Aktiengewinne versteuern: So gehts

Wie viel Steuer zahlt man eigentlich beim Traden? Und wann fällt diese an? In unserem Steuer-Ratgeber erfährst du alles wichtige. Bedenke, dass du außerdem einen Freibetrag hast, bis zu dem du keine Steuern zahlst. Dazu brauchst du allerdings einen Freistellungsauftrag.

Wie passieren Wash-Trades?

Nicht immer steckt böse Absicht hinter einem Crossing. Vielen Anlegerinnen und Anleger dürfte gar nicht bewusst sein, dass sie illegal handeln. Sie wissen entweder nicht, dass sie ein In-sich-Geschäft durchführen oder denken, dass es sich dabei um eine legale Möglichkeit der Steueroptimierung handelt. Vor allem, wenn du ein Wertpapier sofort nach dem vermeintlichen Verkauf wieder kaufst, besteht das Risiko, dass du dein eigenes Wertpapier kaufst. Je illiquider ein Börsenplatz ist, desto größer ist die Gefahr von sich selbst zu kaufen. Die Kaufs- und Verkaufsorders in gleicher Stückzahl mit dem gleichen Kurswert einzustellen, kann Crossings begünstigen. Auch, wenn du Orderlimits in gleicher Höhe beim Verkauf und anschließenden Kauf setzt, ist das Risiko hoch, deine eigenen Papiere zu kaufen.

Absichtliches In-sich-Geschäft

Natürlich können Crossings auch mit voller Absicht passieren. Neben der Motivation, die Steuerlast zu senken, können auch Kursmanipulationen dahinterstecken. Denn durch die Transaktion wird dem Börsenmarkt vermittelt, das Wertpapier sei nachgefragt. Das wiederum kann den Preis in die Höhe treiben. Starke Auswirkungen haben solche Trades meist aber nur, wenn du hohe Volumina tradest. Dennoch solltest du auch als Kleinanlegerin oder -anleger von solchen Wash-Trades absehen.

Gesetzesgrundlage

Wash-Trades sind in der gesamten EU verboten. Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) legt diesen Sachverhalt eindeutig fest. Wenn du einmal sehr viel Zeit hast, kannst du das ganze Gesetz und viele andere zum Thema Marktmissbrauch in der EU-Verordnung nachlesen. Es handelt sich bei Crossings um kein Kavaliersdelikt. Geldstrafen in Millionenhöhe und Gefängnisstrafen sind möglich.

In-sich-Geschäfte vermeiden

Wir sind uns einig, dass du Crossings zur Steueroptimierung sein lassen solltest. Doch wie kannst du ihnen denn nun sicher aus dem Weg gehen? Hier einige Tipps:

  • Achte darauf, dass die Order vollständig ausgeführt wurde, wenn du deine Aktie verkaufst. Nur dann hast du sichergestellt, dass jemand anderes sie gekauft hat. Selbst wenn diese Person sie sofort wieder verkaufen sollte und du sie wieder erwirbst, hat sie zwischenzeitlich den Besitzer oder die Besitzerin gewechselt. Beachte dabei, dass Orders, die du gegen Börsenende oder zu Börsenschlusszeiten tätigst, auch erst am Folgetag ausgeführt werden können. Auch Wertpapiere, die einer Nische angehören oder die du auf einem weniger gängigen Börsenplatz verkaufst, können länger liegenbleiben.
  • Vorsicht vor allem bei Limits und Co.: Stellst du die Order mit einem Zusatz wie „bestens“ ein oder setzt bei Kauf und Verkauf identische Orderlimits, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du dein eigenes Papier kaufst.
  • Kaufe das Wertpapier an einer anderen Börse ein, als du es verkaufst. Dann handelt es sich um ein anderes Wertpapier oder es wurde zwischenzeitlich von mindestens einem anderen Anleger oder einer anderen Anlegerin gekauft. Auch, wenn du die selbe Aktie kaufst und gleichzeitig eine Verkaufsorder darauf laufen hast, können unterschiedliche Börsenplätze sinnvoll sein, um Wash-Trades zu vermeiden.
  • Dreh die Reihenfolge um: Kauf zuerst die Aktie, die du halten willst, bevor du die alte aus Steuergründen verkaufst. Da das „First in, first out“-Prinzip gilt, wird die alte Aktie dann zuerst verkauft.  
Julia bewegt sich seit 2011 im Umfeld Finanzen. Als Expertin für Verbraucherthemen wie Girokonto, Kreditkarte und Depot hat die studierte Germanistin und Amerikanistin immer einen Tipp auf Lager.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
  • Interessanter Artikel! Gilt das auch andersrum? Wenn man eine Aktie aus dem Depot entfernen möchte, die Verluste hat. Die Verluste könnten dann gegen eine besser laufende Aktie gegengezeichnet werden. Danach möchte ich aber die bessere Aktie wieder zurück kaufen. So wird das Depot von der „schlechten“ Aktie befreit ohne steuern zu zahlen und den Depotwert zu verringern. Die Orderkosten gehen dabei leider zu Lasten des Gewinns! Wäre dies im Sinne des Artikels ebenfalls strafbar? Können die Ordergebühren ggf. Von der Steuer abgesetzt werden?

    • Hallo!

      Wenn ich dich richtig verstanden habe, sparst du so keine Steuern, denn: Für Aktien, die du mit Verlust verkaufst, wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Die zahlst du nur auf die Erträge, die du erzielst, wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst.
      Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 können Ordergebühren außerdem nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

      Anmerkung: Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung leisten können und dürfen. Konsultiere für rechtskräftige Aussagen bitte deine:n Steuerberater:in.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

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