EuGH-Urteil: Steht die Lastschrift vor dem Aus?

Onlineshops, die Lastschriften als Zahlungsoption anbieten, müssen sie allen EU-Bürgern gleichermaßen zu Verfügung stellen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Auslöser war eine Klage des österreichischen Verbraucherschutzes gegen die Deutsche Bahn.


Das Lastschriftverfahren ist durch seine praktische und relativ sichere Anwendung bei vielen eine beliebte Zahlungsoption. Auch die Deutsche Bahn stellt es daher ihren Fahrgästen beim Kauf einer Online-Fahrkarte zur Auswahl – allerdings nur ihren deutschen Kundinnen und Kunden. Der österreichische Verein für Konsumenteninformation sieht darin eine Diskriminierung, schließlich nutzen auch viele österreichische Gäste den Onlineshop der Deutschen Bahn. Der Europäische Gerichtshof hat den Vorwurf nun bestätigt.

Wegen Bonitätsprüfung: Lastschriftverfahren oft kostspielig

Das Lastschriftverfahren gehört neben der Kreditkarte zu den Standardoptionen, die Onlinehändler ihren Kundinnen und Kunden zur Zahlung zu Verfügung stellen. Für den Kundenkreis ist die SEPA-Lastschrift praktisch, da die Bank sich nach der Bevollmächtigung um die Zahlung kümmert. Händlerinnen und Händler hingegen nehmen dabei ein gewisses Risiko auf sich. Lastschriften können von dir nämlich bis zu acht Wochen nach Zahlung rückgängig gemacht werden, außerdem werden sie nur eingelöst, wenn dein Konto auch ausreichend gedeckt ist. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, vergewissern sich Händlerinnen und Händler daher im Voraus und führen eine Bonitätsprüfung durch.

Das Problem: Eine Bonitätsprüfung für Kundinnen und Kunden durchzuführen, die nicht im Land des jeweiligen Unternehmenssitzes wohnen, ist ziemlich kostspielig. In den meisten Fällen ist es für die Händler daher schlichtweg finanziell nicht lohnenswert, das Lastschriftverfahren auch ihren ausländischen Kunden anzubieten.

Lastschriftverfahren muss allen EU-Bürgern gleichermaßen zur Verfügung stehen

Laut des Urteils des EuGH ist das jedoch nicht länger zulässig. Jedem EU-Kunden, so die Entscheidung des Gerichts, müssen EU-weit die gleichen Zahlungsoptionen zur Verfügung stehen. Das heißt im Klartext: Es müsse entweder allen, oder niemandem das Lastschriftverfahren angeboten werden. Die Regelung gilt ab sofort, Onlinehändlerinnen und -händler müssen sich daher zeitnah entscheiden, ob sie das Lastschriftverfahren für alle beibehalten oder komplett abschaffen.

PayPal und andere Zahlungsdienste sind beliebteste Zahlungsmethoden

Nicht wenige Onlineshops dürften das Lastschriftverfahren in Kürze daher vollkommen einstellen. Für den ein oder anderen bedeutet das wohl den Wegfall der bevorzugten Zahlungsart, ein Großteil der deutschen Onlinekäufer nutzt aber ohnehin schon jetzt lieber andere Zahlungswege. Besonders beliebt sind PayPal und andere Bezahldienste, gefolgt vom Kauf auf Rechnung.

Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
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