300 € geschenkt: Alle Antworten zur Energiepauschale

Die Energiepreise steigen und steigen. Mit der Energiepauschale will die Bundesregierung dieser Entwicklung etwas entgegen setzen und private Haushalte entlasten. Doch wann bekommst du das Geld, wie wird es ausgezahlt und wie viel bleibt nach Abzug der Steuern eigentlich davon übrig?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Energiepauschale kommt im September mit deinem Gehalt.
  • Die 300 € sind brutto gerechnet, die Steuern werden also noch abgezogen.
  • Wenn du den Betrag sparen möchtest, eignet sich am besten ein Depot.

Die Energiepauschale, kurz EPP, ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, die in aller Regel im September ausgezahlt wird. Ziel ist es, die hohen Energiepreise etwas zu kompensieren.

Wer bekommt die Pauschale?

Im September bekommen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also alle Erwerbstätige, die in der Steuerklasse 1 bis 5 einsortiert sind, 300 Euro zusätzlich mit ihrem Gehalt überwiesen. Berechtigt sind laut Bundesfinanzministerium:

  • „Arbeiter,
  • Angestellte,
  • Auszubildende,
  • Beamte,
  • Soldaten,
  • Minijobber,
  • Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum,
  • Personen in Elternzeit,
  • bezahlte Praktikanten
  • und Personen im Freiwilligendienst sowie Grenzgänger – deutsche Erwerbstätige, die zur Arbeit in ein Nachbarland fahren.“

Die vollständige Liste kannst du hier einsehen.

Rentnerinnen und Rentner haben übrigens keinen Anspruch auf die EPP, bekommen die 300 Euro also nicht ausbezahlt. Ausnahme: Sie gehen trotz Rentenbezugs noch einem Arbeitsverhältnis nach oder sind freiberuflich oder als Unternehmerin oder Unternehmer tätig.

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Fällst du unter die oben genannten Personengruppen, brauchst du gar nichts zu tun. Befindest du dich in einem Angestelltenverhältnis, wird dir das Geld einfach mit deinem Gehalt überwiesen. Selbständig Arbeitende erhalten einen Steuernachlass: Das Finanzamt kürzt die Steuervorauszahlung für September um 300 Euro.

Anders verhält es sich, wenn du freiberuflich arbeitest, Land- oder Forstwirtin und -wirt bist oder eine Gewerbe betreibst. In diesem Fall musst du aktiv werden und die 300 Euro bei der nächsten Steuererklärung absetzen.

Wie viel bleibt von der Energiepauschale übrig?

Die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Niemand erhält also die vollen 300 Euro ausbezahlt. Unterm Strich sollen dir laut Bundesfinanzministerium im Durchschnitt 193 Euro bleiben. Wie viel genau du ausbezahlt bekommst, hängt von deiner Einkommenshöhe und deiner Steuerklasse ab. Spitzenverdiener zum Beispiel müssen mehr versteuern. Ihnen sollen im Schnitt 180 Euro bleiben.

Was bringt die Energiepauschale?

Nicht nur die Energiekosten, sondern die Lebenshaltungskosten insgesamt sind enorm gestiegen. In Bayern lag die Inflationsrate im Juli zum Beispiel bei 8 Prozent. Ist die EEP also nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

Tankrabatt, 9 Euro Ticket, Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie des Grundfreibetrags und der Pendlerpauschale, EEG-Umlage: Die Bundesregierung hat mittlerweile einige Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Weitere, wie eine Reform des Wohngelds oder Heizkostenzuschüsse, sollen folgen.

Tipp:

Energiepauschale in ETFs anlegen!

Was, wenn du das Geld nicht dringend brauchst? Unser Tipp: Lege es in einen ETF an! Ein ETF bietet dir aktuell die höchsten Renditechancen bei vergleichsweise niedrigem Verlustrisiko.

Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
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