So profitierst du vom Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro

Nach dem schwierigen Finanzjahr 2022 gibt es für Anlegerinnen und Anleger einen Lichtblick: Erstmals seit mehr als 20 Jahren steigt der Freibetrag für Kapitalerträge. Statt 801 Euro können jetzt 1.000 Euro steuerfrei behalten werden. Wir erklären, was du dabei beachten solltest:

Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Sparerpauschbetrag steigt für Singles von 801 auf 1.000 Euro und für Eheleute und Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.
  • Am besten passt du deine Freistellungsaufträge selber an. Die Anpassung erfolgt allerdings auch automatisch. Ohne Freistellungsaufträge erfolgt der Ausgleich erst bei der Einkommensteuererklärung.
  • Mit einem Depotkonto kannst du in Wertpapiere investieren und bei der Rendite von höheren Freibeträgen profitieren:

Erste Erhöhung seit mehr als 20 Jahren

Jeder darf von seinen Einkünften aus Kapitalvermögen bis zu 1.000 Euro steuerfrei behalten. Für ein Ehepaar, das sich zusammen veranlagen lässt, gilt der doppelte Betrag, also 2.000 Euro. Das ist neu. Bislang lag der Freibetrag bei 801 Euro (Paare: 1602 Euro) – und das seit mehr als 20 Jahren.

Kapitalertragssteuer: 25 Prozent plus Soli

Ob du deine Kapitalerträge durch Tagesgeld- oder Festgeldkonten oder über dein Wertpapier-Depot erwirtschaftest, spielt für die zu entrichtenden Steuern keine Rolle. Auf deine Gewinne zahlst du 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer – und gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Durch den Sparerpauschbetrag bleiben die ersten 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei.

Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst

Damit die Bank, die die Kapitalerträge auszahlt, auch den Sparerpauschbetrag direkt berücksichtigt, musst du deiner Bank bzw. deinen Banken einen Freistellungsauftrag übersenden. Praktisch für alle Anlegerinnen und Sparer: Bestehende Freistellungsaufträge werden von allen Banken und Sparkassen automatisch an den neuen Freibetrag angepasst. Das gilt auch dann, wenn der bisherige Freibetrag auf mehrere Institute aufgeteilt ist. Dann sind Banken und Sparkassen verpflichtet, den jeweiligen Freistellungsauftrag um 24,844 Prozent zu erhöhen. Solltest du eine andere Aufteilung bevorzugen, solltest du die Freistellungen an die jeweiligen Banken neu vergeben.

Ohne Freistellungsauftrag erfolgt Ausgleich mit der Steuererklärung

Liegt kein Freistellungsauftrag vor, muss die Kapitalertragsteuer erst einmal abgezogen werden. Den Betrag behält die Bank in diesem Fall direkt ein und führt das Geld an das Finanzamt ab. Liegen die Erträge unter dem Freibetrag, kann man sich zu viel entrichtete Steuern mit der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen (Anlage KAP).

Tipp der Redaktion: Mischung aus Tagesgeld und Wertpapieren

Wenn du noch nach einer Anlagemöglichkeit suchst, empfehlen wir eine Mischung aus Tagesgeld und Wertpapieren. Dabei solltest du den Teil deines Ersparten, auf den du langfristig verzichten kannst, in breit gestreute Fonds und ETFs anlegen. Sie haben langfristig das beste Risiko-Rendite-Verhältnis. Den anderen Teil deines Ersparten solltest du auf einem Tagesgeldkonto parken. Dort erhältst du Zinsen, kannst aber jederzeit über dein Geld verfügen.

Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
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