Sparkasse Berlin erhöht Girokonto-Gebühren

Hauptsitz der Frankfurter Sparkasse

Die Kontogebühren bei der Berliner Sparkasse steigen – bei einem Kontomodell um satte 195 Prozent. Auch die Bankkarte wird teurer. Rund 1,3 Millionen Berlinerinnen und Berliner sind betroffen. Doch es gibt günstigere Alternativen: Mit unserem Girokonten-Vergleich findest du das passende Konto.

Alle Infos in Kürze
  • Berliner Sparkasse erhöht zum 1. Juli die Kontogebühren.
  • Preissteigerung um bis zu 195 Prozent.
  • Unser Girokonten-Vergleich hilft dir bei der Suche nach einer günstigen Alternative:

Die Berliner Sparkasse erhöht die Gebühren für Girokonten. Das „Giro pauschal“ kostet in Zukunft 8,95 Euro statt bisher 7 Euro – ein Plus von 28 Prozent. Das Online-Konto „Giro digital“ verteuert sich um 65 Prozent von 3 Euro auf dann 4,95 Euro. Fast dreimal so teuer wie bisher wird das „Giro individual“: Statt 1 Euro müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft 2,95 Euro bezahlen.

Auch Bankkarte wird teurer

Und damit nicht genug: Die Ausgabe der Girocard lässt sich die Berliner Sparkasse in den Modellen außerhalb des „Girokonto pauschal“ mit 12 Euro statt wie bisher 8,50 Euro pro Jahr vergüten. Neukunden zahlen schon jetzt mehr, Bestandskunden ab dem 1. Juli.

Tipp der Redaktion: Girokonten Vergleichen

Wenn du auf der Suche nach einem neuen Girokonto bist, solltest du dein eigenes Nutzerverhalten analysieren und dann die Konditionen der Girokonten vergleichen. Dabei hilft dir unser Girokonten-Vergleich. Dort findest du die wesentlichen Details zu Gebühren und Services der Konten.

Verbraucherzentrale klagt gegen die Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse ist – neben der Sparkasse KölnBonn – das Institut, gegen das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) derzeit Musterklagen führt. Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kundinnen und Kunden aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Kundinnen und Kunden, die das nicht auf sich sitzen lassen wollen, können sich nun gerichtlich wehren und sich der Klage des VZBV anschließen.

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