Sparkassen verweigern Gebühren-Erstattung – Verbraucherschützer klagen

Mehrere Sparkassen weigern sich dem BGH-Urteil von April 2021 zum Trotz, ihren Kundinnen und Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun Klage gegen die Sparkasse am Niederrhein eingereicht. Weitere Musterfeststellungsklagen laufen bereits. In einem Klage-Check kannst du prüfen, ob dein Fall zur Musterklage passt.

Es war ein großer Sieg für den Verbraucherschutz: Ende April vergangenen Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine gängige Praxis von Banken und Sparkassen, ihren Kundinnen und Kunden neue Gebühren ohne deren Zustimmung unterzujubeln, rechtswidrig ist. Bloßes Schweigen, so stellten die Bundesrichter klar, könne nicht als Zustimmung gewertet werden.

Verbraucherzentrale NRW reicht Klage ein

Zahlreiche Banken passten seitdem ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dem Urteil entsprechend an. Auch die Sparkasse am Niederrhein. Gleichzeitig verweigert das Finanzinstitut Betroffenen aber die Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren mit der Begründung, das BGH-Urteil sei nur für die dort beklagte Postbank und deren Kundinnen und Kunden rechtlich bindend. Um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat die Verbraucherzentrale NRW nun Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Verbraucherschützer nennt Vorgehen der Sparkasse „widersprüchlich“

„Das Vorgehen der Sparkasse am Niederrhein ist aus unserer Sicht widersprüchlich“, sagt David Riechmann, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wie wir aus Zuschriften von Betroffenen wissen, streitet die Bank einerseits ab, dass die BGH-Entscheidung auch für sie gilt und verweist dabei weiter auf ihre alten Geschäftsbedingungen. Gleichzeitig verschickt das Finanzinstitut aber bereits neue, dem Gerichtsurteil angepasste AGB an ihre Kund:innen. Ein solches Vorgehen ist schwer vermittelbar.“

Kein Einzelfall: Mehrere Musterfeststellungsklagen laufen

Die Sparkasse am Niederrhein ist nicht die einzige Sparkasse, die sich bislang weigert, Betroffenen zu viel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten. In gleicher Sache klagt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Berliner Sparkasse und gegen die Sparkasse Köln-Bonn. Auf musterfeststellungsklagen.de geben die Verbraucherschützer eine Übersicht zu den laufenden Musterfeststellungsklagen. Dort kannst du auch prüfen, ob dein Fall zur Klage passt.

Aktiv nach neuem Girokonto suche

Für viele Kundinnen und Kunden ist das Vertrauen in ihre Bank erschüttert. Wenn du nicht bereit bist, das Vorgehen deiner Bank hinzunehmen, solltest du dich aktiv auf die Suche nach einem neuen, zu dir passenden Girokonto machen. Unser Girokonten-Vergleich hilft dir dabei:

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