Zustimmung verweigert: Bank darf mit Kündigung drohen

Darf eine Bank dein Girokonto kündigen, wenn du dich auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) berufst und zu viel gezahlte Beträge zurückverlangst? Ja, sagt das Landgericht Stuttgart. Eine Klage von Verbraucherschützern wurde abgewiesen.

Spektakuläre Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts: Die Volksbank des kleinen Luftkurorts Welzheim im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg durfte einem Kunden mit der Kündigung seines Girokontos drohen, weil dieser Kontoführungsgebühren aus der Vergangenheit zurückgefordert hatte. Eine entsprechende Klage der Verbraucherzentrale wurde abgewiesen (Aktenzeichen 34 O 98/21 KfH). Die Klägerin will allerdings Berufung einlegen.

Kundinnen und Kunden sollen auf Rückerstattung verzichten

Im konkreten Fall hatte die Volksbank aus dem Rems-Murr-Kreis rund 7.000 Kundinnen und Kunden angeboten, auf eine Preiserhöhung zu verzichten, wenn diese im Gegenzug auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren verzichten. Andernfalls drohe eine Kündigung des Kontos. Ein Kunde wollte die drohende Kündigung nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die vor Gericht zog.

Verbraucherschützer: „Klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht“

„Das Gebaren der Volksbank ist besonders dreist, weil so die Kunden daran gehindert werden, ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen“, kritisierte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber t-online. „Wir sehen hier einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.“ Diese Ansicht teilte das Landgericht Stuttgart aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer kündigten bereits an, in Berufung zu gehen.

Tipp der Redaktion: Girokonten vergleichen

Fünf Euro im Monat verlangt die Volksbank Welzheim für das Girokonto – wenn die betroffenen Kundinnen und Kunden auf ihre Rückerstattungsansprüche verzichten. Unser Tipp: Schau dich nach einem günstigeren oder kostenlosen Girokonto um und mache deine Ansprüche geltend. Bei der Suche nach einem passenden Konto hilft dir unser Girokonten-Vergleich:

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