Vermögenswirksame Leistungen

Du möchtest dir ein zusätzliches finanzielles Polster aufbauen? Dann frage deinen Arbeitgeber! Vermögenswirksame Leistungen (VL) kannst du dir zusätzlich zum Lohn zahlen lassen. Welche Art der Zahlungen möglich sind und Wissenswertes für die Steuer erfährst du von uns.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sollen dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dabei helfen,  Vermögen aufzubauen. Sie sind Teil deines Lohns und fließen direkt in die von dir gewählte Anlageform. Die Zahlungen deines Arbeitgebers sind freiwillig, du hast also keinen festen Anspruch darauf. Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter hingegen gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen.

VL können aufgrund deines Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung zusätzlich zu deinem Grundgehalt vom Arbeitgeber erbracht werden. Du kannst deinen Arbeitgeber aber auch bitten, einen Teil deines Grundlohns vermögenswirksam anzulegen.

In der Regel haben VL-Anlagen eine Laufzeit von circa sieben Jahren. Ausnahmen bieten Bausparverträge, sie haben meist längere Laufzeiten.

Anlageformen

Du kannst deine VL in Fonds- und Banksparpläne sowie Bausparverträge fließen lassen oder sie zur Tilgung eines Baukredits nutzen. Weitere Möglichkeiten sind das Genossenschaftssparen, Renten- und Lebensversicherungen oder eine Beteiligung am Arbeitgeber. Welche Anlageform am besten passt, hängt ganz von deiner persönlichen Situation ab.

Fondssparplan

Entscheidest du dich für die einen Fondssparplan, werden deinen VL sechs Jahre lang in einem Investmentfonds angespart. Nach Ablauf der Zeit ruht dein Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres, die angesparten Fondsanteile kannst du dann verkaufen.

Damit du einen Fondssparplan als VL nutzen kannst, muss der Aktienanteil am Fondsvermögen mindestens 60 Prozent betragen. Aktien und Wertpapiere können im Kurs sehr schwanken. Das kann eine hohe Rendite zur Folge haben, zugleich besteht ein Risiko auf Verluste.

Banksparplan

Bei einem Banksparplan werden deine vermögenswirksamen Leistungen über sechs Jahre auf einem Bankkonto angespart. Nach Ablauf der sechs Jahre folgt eine Ruhephase bis Ende des Kalenderjahres. Danach werden deine VL inklusive Zinsen und, je nach Vertrag, eine Bonuszahlung fällig.

Die Zinsen werden variabel oder fest vereinbart. Achte bei Abschluss eines Kontos auf eventuell anfallende Kontoführungsgebühren.

Vorteil eines Banksparplans

Wenn du dein Geld risikofrei anlegen möchtest, ist der VL-Banksparplan genau das Richtige für dich. Er fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung, was bedeutet, dass dein Kapital bis 100.000 Euro abgesichert ist.

Bausparvertrag

Beim Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination eines Sparvertrags und eines zweckgebundenen Darlehens. Nach der Ansparzeit erwartet dich ein zinsgünstiges Baudarlehen. Guthaben- und Darlehenszins stehen bei Vertragsabschluss fest. Deine VL kannst du in einer Laufzeit von sieben Jahren ansparen.

Erst dann kannst du über dein Erspartes oder dein Darlehen verfügen. Dein Sparguthaben ist nicht zweckgebunden, außer du hast eine Wohnungsbauprämie für einen ab 2009 geschlossenen Bausparvertrag in Anspruch genommen.

Das Bauspardarlehen hingegen darfst du ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, beispielsweise ein Umbau, Neubau, für den Kauf eines Grundstücks oder dem Erwerb einer Eigentumswohnung.

Zusätzliche Kosten

Denke daran, dass bei einem Bausparvertrag zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise die Abschlussgebühr sowie Kontoführungsgebühr. Hast du ein geringeres Einkommen, kannst du unter bestimmten Bedingungen von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren.

Baukredittilgung

Bist du bereits im Besitz einer Immobilie, kannst du deine VL auch zur Entschuldung nutzen. Du kannst einen Teil der Zahlungen durch vermögenswirksame Leistungen ersetzen oder versuchen, deine monatliche Tilgung in der Darlehensrate um die Höhe vermögenswirksamer Zusatzleistungen deines Arbeitgebers zu erhöhen. So kannst du deinen Kredit schneller abbezahlen und die Zinslast des Darlehens wird gesenkt.

Ob eine zusätzliche Tilgung möglich ist, hängt von deinem Vertrag ab. Die allgemeinen Bausparbedingungen regeln bei Bausparkassen, dass du jederzeit ein Sondertilgungsrecht hast. Bei Sparkassen und Banken hängt es davon ab, ob in deinem geschlossenen Kreditvertrag das Recht auf Sondertilgung oder die Möglichkeit der Änderung vereinbart wurde.

Dein Arbeitgeber kann das Geld direkt auf dein Darlehenskonto überweisen oder auf dein Gehaltskonto. Kommt das Geld auf dein privates Konto, musst du deinem Arbeitgeber durch eine Bestätigung des Kreditgebers beweisen, dass das Geld wirklich als Zusatzzahlung verwendet wird.

Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
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