Teilausführung

Bei Kauf- und Verkaufsorders an der Börse kann es neben den regulären Ausführungen zu Teilausführungen kommen. Von einer Teilausführung spricht man dann, wenn eine aufgegebene Order nicht vollständig in Form einer einzigen Transaktion ausgeführt wird. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die derzeitige Marktsituation eine vollständige Ausführung im Moment nicht zulässt.

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Manche Broker vermeiden Teilausführungen ganz, andere erheben verringerte Gebühren, wenn eine solche stattgefunden hat. Wer ständig hohe Gebühren für Teilausführungen zahlt, sollte vielleicht den Online Broker wechseln.

So könnte zum Beispiel ein Anleger eine gewisse Zahl Aktien zu einem bestimmten Preis verkaufen wollen. Allerdings möchten nun zu diesem Preis nur wenige Käufer die Aktien kaufen, und zwar nicht alle Aktien, sondern nur einen Teil davon. So kommt es zu einer Teilausführung, und der Broker verkauft nur so viele der angebotenen Aktien, wie die Käufer haben möchten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt – wenn sich wieder Käufer für die Aktien gefunden haben – werden weitere Aktien verkauft. Wenn der Verkäufer Pech hat, kann es sogar sein, dass auch jetzt wieder nur ein Teil der Aktien verkauft wird. Auf diese Weise reiht sich dann Teilausführung an Teilausführung. Vor allem während der Nebengeschäftszeiten nach Börsenschluss kann es im außerbörslichen Direkthandel zu einer solchen Situation kommen.

Teilausführungen werden schnell teuer

Teilausführungen wären kein großes Problem für den Anleger, wenn sie nicht mit hohen Gebühren einhergehen würden. Denn einige Broker setzen ihre Ordergebühren nicht pro Order an, sondern eigentlich pro Ausführung. Und so kann es sein, dass ein Kunde, dessen Verkaufsorder in drei Teilausführungen gesplittet wird, auch dreimal Ordergebühren zahlt. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn die Gebühren nicht über eine volumenabhängige Provision erhoben werden, sondern über eine feste Pauschale. Andere Broker – OnVista und flatex gehören dazu – erheben die Gebühr nur dann mehrfach, wenn die Teilausführungen nicht innerhalb eines Handelstages getätigt werden mussten.

Insbesondere Aktienanfänger glauben oft, dass sie gegen Teilausführungen und den damit verbundenen Gebühren nichts unternehmen können. Doch Anleger sind diesem Problem keineswegs schutzlos ausgeliefert. Sie können zum einen in liquide Wertpapiere investieren, von denen zu jedem Zeitpunkt so große Mengen gehandelt werden, dass jedem Käufer genügend Verkäufer gegenüberstehen und umgekehrt. Zum anderen hilft es, die Order an einem geeigneten Börsenplatz zu tätigen. An Börsen, die nicht nur auf Computer, sondern auch noch auf menschliche Makler auf dem Parkett setzen, kommt es seltener zu Teilausführungen als bei größtenteils automatisierten Handelsplätzen wie Xetra. Der Glaube, dass manche Orderzusätze vor Teilausführungen schützen könnten, ist hingegen ein Irrglaube.

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