Regulierung für nachhaltige Fonds kommt ab März

Bild eines Waldes im Sommer

Ab dem 10. März müssen Banken offenlegen, wie nachhaltig ihre Fonds wirklich sind. Damit soll es Anleger:innen leichter gemacht werden, Greenwashing zu erkennen. Doch die EU-Verordnung lässt viele Fragen offen.

EU plant einheitliche Regelung

Die Nachfrage nach Geldanlagen, mit denen Klima- und Umweltschutz unterstützt wird, steigt Jahr um Jahr. Doch einheitliche Regularien gibt es bislang nicht, auch wenn einzelne Gütesiegel bereits existieren. Die EU will dies ändern und hat einige Initiativen auf den Weg gebracht, die nachhaltige Geldanlagen besser kennzeichnen sollen. Finanzinstituten soll es dadurch schwerer gemacht werden, Greenwashing zu betreiben. Damit ist der Vorgang gemeint, Produkte nachhaltiger darzustellen als sie sind.

Mehr Transparenz für Fonds

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, haben die EU-Länder auch für Geldanlagen Umweltziele definiert. Verbraucher:innen sollen schnell erkennen, ob eine Geldanlage in Unternehmen aus Bereichen wie Klimaschutz, Ressourcenschonung, Recycling oder Wiederaufforstung investiert. Zusätzlich tritt im März die sogenannte Offenlegungsverordnung in Kraft. Banken und Fondsgesellschaften müssen dann transparent kommunizieren, inwiefern ihre Produkte nachhaltig sind. Das hieße in der Praxis: Für jede Aktie und Anleihe im Fonds müssen Informationen über das Unternehmen recherchiert werden.

Zusätzlich müssen die Fondsgesellschaften auch offenlegen, inwiefern sie überhaupt Nachhaltigkeit in ihren Produkten berücksichtigen. Für Banken und auch Finanzberater:innen heißt das, alle Produkte, ob nachhaltig oder nicht, auf die Kriterien abzuklopfen.

Gut für Kund:innen, schlecht für Anbieter?

Dass der Aufwand enorm ist und bei den Finanzdienstleistern nicht auf Gegenliebe stößt, scheint verständlich. Für Kund:innen könnte die Verordnung in Zukunft aber eine große Erleichterung sein. Sie müssten dann nicht mehr jeden Fonds oder ETF eigenhändig prüfen. Bis dahin bleiben aber noch Fragen offen: Wie zum Beispiel lässt sich ein bestimmter Beitrag zum Klimaschutz objektiv messen? Zudem fehlt es noch an technischen Standards, wie die Informationen in Zukunft veröffentlicht werden sollen und wie sie sich vergleichbar machen lassen.

Erste Umsetzung eher vage

Dass Anleger:innen also zum 10. März schon alle nötigen Infos erhalten, ist unwahrscheinlich. Zunächst wird in den Produktportfolios wohl nur ermittelt, welche Nachhaltigkeitsfaktoren überhaupt berücksichtigt werden. Diese werden klassischerweise in Umwelt, Soziales und Unternehmensführung unterteilt. Darüber hinaus müssen die Geldinstitute offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken im Fonds berücksichtigt werden. Das heißt, welche finanziellen Auswirkungen hat ein Ereignis im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung auf die Investition selbst?

Da die EU die Verordnung noch nicht weiter konkretisiert hat, dürften die Bewertungen zunächst sehr allgemein ausfallen. Grundsätzlich spricht die Branche sich nicht gegen einheitliche Regelungen und mehr Transparenz aus. Doch derzeit fehlt es noch an weiteren Details. Es bleibt also zu hoffen, dass die Verordnung für Anleger:innen in Zukunft schnell und einfach erkennbar macht, welche Geldanlage wirklich nachhaltig ist.

Julia bewegt sich seit 2011 im Umfeld Finanzen. Als Expertin für Verbraucherthemen wie Girokonto, Kreditkarte und Depot hat die studierte Germanistin und Amerikanistin immer einen Tipp auf Lager.
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