Bausparvertrag: Wann ist er zuteilungsreif?

Ob als Altersvorsorge, Kapitalanlage oder als eigenes Zuhause – den Wunsch nach einer Immobilie teilen viele. Doch nur die wenigsten können beim Hauskauf oder -bau auf finanzielle Unterstützung verzichten. Viele nutzen zur Finanzierung einen Bausparvertrag. Wir erklären dir, wann dein Bausparvertrag zuteilungsreif ist und wie du ihn auch anderweitig verwenden kannst.

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Grundsätzlich hängt die Bausparvertrag Zuteilung vor allem von drei Mindestanforderungen ab, die am Bewertungsstichtag erfüllt sein müssen, damit der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erhält:

  • Das Mindestsparguthaben ist erreicht.
  • Die Mindestansparzeit wurde eingehalten.
  • Die notwendige Bewertungszahl für den Bausparvertrag ist erzielt worden.

Bausparkassen verwenden darüber hinaus komplexe Rechenformeln, die den Tag deiner Zuteilung bestimmen. Sicher ist aber, dass diese drei Faktoren maßgeblich für die Bewertung deines Bausparers verantwortlich sind.

Mindestsparguthaben: So viel Guthaben brauchst du

Der erste Schritt beim Bausparvertrag ist immer der Aufbau von Guthaben durch regelmäßige Sparbeiträge. Gleichzeitig erhöhen auch Guthabenzinsen und staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage das angespartes Guthaben.

Die Sparraten müssen so lange eingezahlt werden, bis das vertraglich vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht ist. Wie hoch dieses ist, hängt vom gewählten Bauspartarif ab.

In der Regel handelt es sich dabei um einen prozentualen Anteil der Bausparsumme, der sich häufig zwischen 30 bis 50 Prozent bewegt. Wer möglichst rasch auf einen zuteilungsreifen Bausparvertrag zugreifen möchte, kann dies also zum Beispiel unterstützen, indem er sein Bausparguthaben möglichst schnell bis zum Mindestsparbetrag aufbaut.

Mindestlaufzeit: Ohne geht´s nicht

Doch auch die Mindestlaufzeit ist im Allgemeinen bereits beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt. Sie sorgt dafür, dass der Bausparvertrag nicht direkt zuteilungsreif wird, selbst, wenn das Mindestsparguthaben auf einen Schlag eingezahlt werden sollte.

Wie lange der Bausparer mindestens warten muss, hängt vom jeweiligen Tarif und der Bausparkasse ab. Die Mindestwartezeit kann nur einige Monate, aber auch mehrere Jahre betragen.

Was ist die Bewertungszahl?

Zum Bewertungsstichtag bewertet die Bausparkasse alle Bausparverträge und vergibt dann eine entsprechende Bewertungszahl. Erst wenn der eigene Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erreicht hat, ist die Zuteilung möglich.

Wer seine persönliche Bewertungszahl ermitteln möchte, kann diese am einfachsten bei der Bausparkasse erfragen. Da jede Bausparkasse ihre eigene Berechnungsweise der Bewertungszahl hat, ist es für dich selbst meist schwer, die eigene Zahl zu berechnen.

Allerdings informiert dich die Bausparkasse im Normalfall regelmäßig über den Stand deines Bausparvertrages.

Bausparvertrag zuteilungsreif: Wie geht´s weiter?

Bei der Zuteilung des Bausparvertrages geht es jedoch nicht nur um die Frage nach dem Wann. Wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif, muss auch eine Entscheidung getroffen werden, wie weiter damit verfahren werden soll. Denn wenn du die Zuteilungsreife erhalten hast, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bausparvertrag weiterhin besparen:

Wenn du dir noch nicht sicher bist, für was du deinen Bausparer nutzen möchtest, kannst du ihn in der Regel einfach weiter besparen. Dein Guthaben vermehrt sich so weiterhin und du kannst dir in Ruhe überlegen, für was du ihn verwende möchtest.

  • Auszahlung des Guthabens

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kann das Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Doch was, wenn du dieses überhaupt nicht (mehr) benötigst? In diesem Fall kann die Auszahlung des angesparten Guthabens beantragt werden.

Du erhältst hierbei auch eventuell erwirtschaftete Zinserträge oder etwaige Prämien oder Bonuszahlungen, die nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden sind. Der Bausparvertrag endet im Regelfall mit der Auszahlung.

  • Auszahlung des Darlehens

Nimmst du den Bausparvertrag für die Finanzierung deines Eigenheims, musst du ihn nicht zwingend für den Bau oder Kauf eines Hauses nutzen. Du kannst die Summe auch verwenden, um dein Bad umzubauen oder dir eine neue Küche zu kaufen – solange die Verwendung des Geldes wohnwirtschaftliche Zwecke erfüllt, kannst du darüber frei verfügen.

  • Verschiebung des Darlehens

Pläne können sich immer ändern: Deshalb muss das Bauspardarlehen nicht direkt in Anspruch genommen werden, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Es ist auch möglich, eine Verschiebung der Zuteilung zu beantragen.

Guthaben und Darlehen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. In der Zwischenzeit kann der Bausparvertrag weiter bespart werden.

Kündigung nach 10 Jahren

Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, und zwar in der Regel 10 Jahre nach Zuteilung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2017 hervor – vorausgesetzt, deine Bausparkasse hat dir die Zuteilungsreife mitgeteilt.

Nach ihrem Technikjournalismus-Studium absolvierte Jasmin ein Volontariat im Bereich SEO und Online Marketing. Sie ist seit kurzem im Finanzbereich tätig und schreibt Ratgeber zu Themen wie Fonds, ETFs und Girokonten-Modellen.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
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