Negativzinsen: Wenn Banken ein Verwahrentgelt für Guthaben verlangen

Negativzinsen waren aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB lange Zeit ein Aufregerthema. Kein Wunder: Wer will schon Geld dafür bezahlen, dass er sein Geld bei einer Bank lagern darf? In diesem Ratgeber erklären wir dir, was genau Negativzinsen sind, warum sie eingeführt wurden und welche Möglichkeiten du hast, um sie herum zu kommen.

Was sind Negativzinsen?

Negativ- oder Minuszinsen werden von Banken für das Geld erhoben, das sie für dich verwahren. Im Preis-Leistungsverzeichnis deiner Bank findest du sie in der Regel unter dem Begriff Verwahrentgelt. Konkret bedeutet das: Erhebt deine Bank Negativzinsen, erhältst du keine Zinsen für dein Geld, sondern musst Zinsen an die Bank zahlen.

Negativzinsen werden auf Einlagen erhoben, die du auf deinem Giro- oder Tagesgeldkonto geparkt hast. Auf Sparkonten oder Finanzprodukte, die speziell der Altersvorsorge dienen, sind sie nicht zulässig.

Negativzinsen heißen oft Verwahrentgelt

In den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Banken suchst du den Begriff Negativzins oft vergeblich. Stattdessen erheben die Banken ein Verwahrentgelt oder Verwahrgeld. Klingt vielleicht harmloser, ist faktisch aber dasselbe.

Welche Banken verlangen Negativzinsen?

Noch vor Kurzem kamst du um Negativzinsen praktisch nicht herum: Bis auf wenige Ausnahmen wurden sie von jeder Bank teilweise schon ab geringen Einlagesummen ab 5.000 Euro erhoben.

Seit der Erhöhung des Leitzinses durch die EZB ist das anders. Die Banken setzen den Freibetrag wieder deutlich höher, so dass du als Privatanlegerin oder Privatanleger 100.000 Euro oder sogar deutlich mehr auf deinem Konto geparkt haben müsstest, um Negativzinsen zahlen zu müssen. Die meisten Banken haben das Verwahrentgelt mittlerweile ganz abgeschafft oder haben das in naher Zukunft vor.

Tipp: Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis

Wenn du wissen willst, wie es deine Bank mit den Negativzinsen hält, musst du ins Preis- und Leistungsverzeichnis schauen und nach Verwahrentgelt suchen. Ist dir das zu aufwendig, wird dir sicherlich auch der Kundensupport deiner Bank Auskunft geben.

Negativzinsen in der jüngeren Geschichte oder: Warum Banken Strafzinsen verlangen

Seit 2000 senkte die EZB den Leitzins immer weiter. Der Grund: eine negative Inflationsrate und eine schwache Wirtschaftsentwicklung. Mit der Senkung des Leitzinses sollte die Wirtschaft angekurbelt werden, denn so konnten die Banken ihren Kundinnen und Kunden billige Kredite vermitteln.

Der Höhepunkt der Leitzinssenkung kam 2014. In diesem Jahr wurde er erstmals negativ, 2019 lag er bei -0,5 Prozent. Ein negativer Leitzins bedeutet für Banken, die ihr Geld bei der EZB lagern: Sie zahlen der EZB Zinsen für ihr Geld statt welche zu erhalten. Diese negativen Zinsen gaben die Banken nach und nach an ihre Kundinnen und Kunden weiter. In der Regel musstest du eben diese -0,5 Prozent Strafzinsen auf Einlagen auf deinem Giro- oder Tagesgeldkonto zahlen, die die EZB auch von den Banken verlangte – zum Teil schon ab sehr geringen Einlagesummen.

Seit dem 21. Juli 2022 ist der Leitzins erstmals wieder positiv. Der Grund: Die EZB will die hohe Inflationsrate in den Griff bekommen. Die Banken erhalten also wieder Zinsen für ihr bei der EZB geparktes Geld. Auch diese Entwicklung geben sie an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Die Verwahrentgelte fallen also nach und nach weg.

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Häufige Fragen zum Negativzins

Du hast noch offene Fragen oder keine Zeit für den ganzen Text? Dann bist du bei unseren FAQs genau richtig.

Wann werden die Negativzinsen abgeschafft?

Seit der Leizinserhöhung der EZB vom 21. Juli 2022 schaffen die meisten Kreditinstitute das Verwahrentgelt nach und nach ab. Bei welcher Bank du nach wie vor Negativzinsen zahlst und ab welchem Betrag, entnimmst du bitte den aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnissen oder fragst direkt bei deiner favorisierten Bank nach.

Wann muss ich Negativzinsen zahlen?

In der Regel sind Negativzinsen an eine bestimmte Einlagensumme gebunden. Erhebt deine Bank beispielsweise Negativzinsen ab einer Summe von 100.000 Euro und du hast über 100.000 Euro dort geparkt, musst du Negativzinsen zahlen.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Negativzinsen?

Wie hoch der Freibetrag ist, entscheidet jede Bank für sich. Bei manchen Kreditinstituten zahlst du bereits ab einer geringen Einlagensumme, bei anderen ist der Freibetrag so hoch angesetzt, dass er die meisten Privatanlegerinnen und -anleger nicht betrifft. Viel Banken erheben aber auch gar keine Negativzinsen.

Bei welcher Bank zahlt man keine Negativzinsen?

Bei den meisten Banken ist der Freibetrag mittlerweile sehr hoch angesetzt (500.000 Euro oder mehr) oder sie haben die Negativzinsen ganz abgeschafft. Vereinzelt wird das Verwahrentgelt aber weiterhin erhoben. Um sicherzugehen, dass du bei deiner Bank nicht zahlen musst, solltest du in deren Preis-/Leistungsverzeichnis schauen oder direkt beim Kundensupport nachfragen.

Was tun, wenn meine Bank Minuszins verlangt?

Good to know: Das Verwahrentgelt können Banken zunächst nur von Neukundinnen oder Neukunden verlangen. Eröffnest du ein Konto, stimmst du mit deinem Antrag den Preisen zu, die laut Preisverzeichnis für dich gelten.

Anders sieht es aus, wenn du schon Konten bei einer Bank hattest, bevor diese einen Minuszins veranschlagt hat. Eine Einführung ohne individuelle Benachrichtigung ist nicht rechtens, wie das Landgericht Tübingen urteilte.

Es gab jedoch Fälle, in denen Banken ihren Kundinnen und Kunden persönliche Briefe zukommen ließen, die über die Einführung eines Verwahrentgelts informierten. In diesem Fall steht es dir frei, diese Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Dann gilt der negative Zinssatz erst einmal nicht. Ob die Bank den Vertrag mit dir dann allerdings dauerhaft aufrecht hält, ist nicht gesichert.

Erhebt deine Bank Negativzinsen, empfiehlt es sich, dass du dich nach alternativen Möglichkeiten der Geldanlage umschaust. Wir haben für dich zwei Möglichkeiten recherchiert.

Möglichkeit 1: Investiere in Wertpapiere

Ab an die Börse! Denn da gibt’s noch Rendite auch für kleines Geld. Klar, der Wertpapierhandel ist nicht ohne Risiko. Allerdings hast du durch deine Produktauswahl selbst in der Hand, wie viel Risiko du eingehen willst.

Investierst du beispielsweise in einen ETF, investierst du indirekt in einen Index, zum Beispiel den DAX oder den US-amerikanischen S&P 500. Anders als bei der Investition in Einzelaktien hast du deine Anlagen mit nur einem ETF also direkt breit gestreut. Das Risiko eines Totalverlusts ist damit sehr gering.

Ähnlich breit streust du, wenn du Fondsanteile kaufst. Allerdings sind Fonds meist teurer als ETFs, weil sie aktiv gemanagt werden. Kaufst du Einzelaktien, hast du Chancen auf eine hohe Rendite. Mit dieser Chance steigt aber auch das Risiko, dass du höhere Verluste machst.

Good to know:

Viele ETFs und Fonds sind sparplanfähig, meist bereits ab einer Rate von 25 Euro monatlich. Du schlägst also zwei Fliegen mit einer Klappe: Du kommst um die Negativzinsen herum und baust dir gleichzeitig langfristig dein Vermögen auf. Mehr zum Thema ETF-Sparplan.

Möglichkeit 2: Investiere in eine Immobilie

Neben einer Investition in Wertpapiere kann durch die vergleichsweise niedrigen Bauzinsen auch der Kauf oder Neubau einer Immobilie eine attraktive Möglichkeit sein, dein Geld gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig Negativzinsen zu sparen. Das nötige Kapital brauchst du dazu allerdings auch, denn günstig zu haben sind heute die wenigsten Häuser und Grundstücke.

Kommt für dich eine Investition in Immobilien in Betracht, schau dich doch mal in unserem Bauzinsen-Vergleich um. Hier findest du seriöse Anbieter mit attraktiven Zinsen.

Girokonto, Tagesgeld, Depot: So kombinierst du sinnvoll

Nicht nur für deine Investitionen an der Börse, sondern auch, was deine Anlagen insgesamt angeht, gilt: breit streuen. Im Idealfall hast du dein Geld so verteilt, dass dein täglicher Zahlungsverkehr gewährleistet ist (Girokonto), du für unvorhersehbare Ereignisse Rücklagen bilden kannst (Tagesgeld) und du gleichzeitig Rendite erzielst (Depot). Mit unseren jeweiligen Testsiegern bist du für das 3-Konten-Modell gut aufgestellt.

Unser Girokonto-Testsieger N26 verlangt schon seit einiger Zeit keine Negativzinsen mehr. Alle drei Anbieter überzeugen mit einer günstigen Kostenstruktur.

Sollten dich die Angebote nicht überzeugen, dann schau gerne in unsere jeweiligen Vergleiche und stelle dir deine drei Konten selbst zusammen!

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Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
  • Guten Tag, ist es rechtlich zulässig, dass meine Sparkasse zur Berechnung des Verwahrentgeltes das Guthaben meines eigenen Kontos mit dem Guthaben meiner Ehefrau, die ein separates eigenes Konto hat, zusammenzählt und daraus einen entsprechend hohen Negativzins herausholt? Gilt nicht der Freibetrag für jeden Ehegatten extra?

    • Hallo Cooper,

      ob die Berechnung deiner Sparkasse rechtens ist oder nicht, kann ich leider nicht beurteilen. Jede Sparkasse kann die Höhe seines Verwahrentgeltes selbst festlegen. Wir können dir nur raten, die Bank zu wechseln. Es gibt immer mehr Banken, die ihr Freibeträge drastisch erhöhen oder kein Verwahrentgelt mehr berechnen. Die ING erhört ihren Freibetrag zum 1. Juli beispielsweise auf 500.000 Euro.

      Sieh dich doch in unserem Girokonten Vergleich nach einer Bank um, die zu euren Konten passt.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

  • Die Volksbank Stuttgart verrechnet übrigens mein Sparguthaben mit dem Freibetrag, den sie „freiwillig“ für mein Girokonto gewährt. Der gute Tipp, sein Geld nicht auf dem Girokonto zu lassen, sondern auf Sparkonten „aus zu lagern“, ist damit leider hinfällig. Wegen der ausdrücklich erwähnten „Freiwilligkeit der Gewährung des Freibetrages“ kann ich mich nach der Zustimmung noch nicht einmal darauf verlassen, dass sie nicht morgen schon den Freibetrag nach belieben senken.

    • Hallo Stuttgarter,

      tatsächlich senken viele Banken die Freibeträge immer weiter und verschärfen gleichzeitig die Bedingungen. Was dir bleibt: Du könntest dein Erspartes auf mehrere (kostenlose) Konten verteilen, damit du jeweils unter dem Freibetrag bleibst. Allerdings ist der Aufwand groß und die Auswahl an kostenlosen Girokonten inzwischen übersichtlich.
      Schau dazu doch mal in unseren Girokonten-Vergleich: https://www.testsieger-konto.de/girokonto/
      Unser Tipp ist allerdings, zumindest den Teil des Geldes, auf den du eine Zeit lang verzichten kannst, in Wertpapiere – vorzugsweise in breit gestreute Fonds und ETFs – anzulegen. So vermeidest du nicht nur Negativzinsen sondern hast auch noch die Chance durch deine Rendite der Inflation entgegenzuwirken.
      Ein passendes Depotkonto findest du hier: https://www.testsieger-konto.de/depotkonto/

      Beste Grüße,
      Tim (Redaktion)

  • Ich vermisse in dieser Diskussion zwei Punkte:

    1. Die Banken bezahlen ja keine 0,5% für all das Geld, das sie bei der EZB „parken“.
    Die EVB gewährt ihnen auch hohe Freibeträge. Nicht umsonst reden die Verbraucherschützer in diesem Zusammenhang davon, dass die Banken die Situation ausnutzen um über ihre Kunden noch davon zu profitieren. Außerdem zwingt die Banken ja niemand, ihr (unser) Geld bei der EZB zu „parken“. Da es ja auch immer noch Kredite und Hypotheken gibt, liegen auch sicher nicht 100% aller Einlagen einer Bank bei der EZB.

    2. Wie steht es eigentlich um den öffentlich rechtlichen Auftrag der Sparkassen?
    Steht da nicht irgendwo, dass die Sparkassen für die Sicherung und Vermehrung der Einlagen der Sparer sorgen müssen? Wie geht das zusammen mit Geschäftsmodellen, bei denen man offensichtlich bemüht ist, das Maximum aus jedem Kunden heraus zu holen? Und sind Kündigungen überhaupt in jedem Fall möglich? Muss nicht jeder Bürger Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben?

    • Hallo MK,

      ich habe dir ein Forum herausgesucht, in dem es genau um dieses Thema geht. Dort kannst du dich mit anderen Betroffenen austauschen.

      Außerdem haben wir eine News zu diesem Thema veröffentlicht.

      Bedingungslos kostenlose Girokonten bieten beispielsweise die Nuri Bank, Openbank oder Vivid Money an.

      Viele Grüße
      Jasmin (Redaktion)

    • Hallo liebe:r User:in,

      du hast natürlich recht! Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Danke dir für den Hinweis!

      Viele Grüße
      Jasmin (Redaktion)

  • Wir haben diese Woche von der Postbank Verwahrgelt-Nachträge für fünf Geschäftskonten ab 0,01 € erhalten.

    Damit wird doch überhaupt keine Kontennutzung mehr sinnvoll. Ist das überhaupt noch rechtlich haltbar ??

    • Hallo!

      Inwiefern die Einführung von Verwahrentgelt auf einer sicheren rechtlichen Grundlage steht, ist bislang fraglich. Aktuell gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die die Einführung von Verwahrentgelt als unzulässig betrachten. Das letzte steht erst seit wenigen Tagen, wir berichteten hier. Die Verbraucherschutzzentrale hat einen aufschlussreichen Artikel zum Thema Verwahrentgelt veröffentlicht. Darin erfährst du auch, welche Möglichkeiten du hast, wenn du dich mit den Änderungen nicht einverstanden erklärst.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Die EZB hat mit Ihrer 0 % Zinspolitik schon einen große Schäden angerichtet. Angeblich soll mit niedrigen Zinsen die Wirtschaft angekurbelt werden. Tatsächlich verlieren Sparer die Zinserträge und eine Altersvorsorge wird erheblich er-schwert. Die Banken können sich kostenlos Geld bei der EZB besorgen und haben es nicht mehr nötig Zinsend für Guthaben zu zahlen bzw. attraktive Angebote für Bankkunden zu entwickeln. Bankkunden werden nicht mehr als Sparer, die Geld für Kredite / Darlehen zur Verfügung stellen, sondern nur noch als GELDPARKER.
    Die Zinsen für Dispo- und andere Kredite sind immer noch sehr hoch.
    Als Folge daraus wurde sehr viel Geld in Mobilien investiert, was aber andererseits nicht zu preiswerten Angeboten auf dem Wohnungsmarkt geführt hat. Ganz im Gegenteil sind sowohl die Immobilienpreise und Mieten in letzten Jahren ungewöhnlich stark gestiegen. Preiswerter Wohnraum ist mehr schwieriger zu finden. Viele ältere Menschen können teilweise die immer weiter ansteigen Mietzinsen kaum noch mit den „geringen“ Rentenzahlung bezahlen.
    Der Traum von eigenem Wohnraum / Haus wird auch immer schwieriger zu realisieren.
    Gerade ältere Menschen können Guthaben – sofern vorhanden – nicht beliebig angelegen. Man kann z.B. negative Kursschwankung am risikoreichen Aktienmarkt nicht mehr evtl. aussitzen bzw. auf bessere Zeiten hoffen.
    Die verrückte Politik der EZB muss bald gestoppt werden bevor noch mehr Schaden verursacht wird.

    • Hallo Sparfuchs,

      die Frage, wie bzw. wo man sein Geld am besten anlegt, ist tatsächlich immer schwieriger zu beantworten. Zwei gute Möglichkeiten, dem Verwahrentgelt zu entgehen, gibt es allerdings noch: 1. Eröffne ein Konto bei einer Bank, die noch keine Negativzinsen erhebt. Das ist zum Beispiel bei der Consorsbank und der Tomorrowbank der Fall. 2. Eröffne zusätzlich zu deinem Giro- oder Sparkonto ein Depot. So kannst du zum Beispiel in ETFs investieren und sie besparen. Damit umgehst du nicht nur die Negativzinsen, sondern profitierst in aller Regel von einer guten Rendite. Schau dich doch mal in unserem Depot-Vergleich nach passenden Brokern um!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Meist liegt der Ausgabaufschlag bei 5% und der Ausgabepreis liegt immer höher als der Ankaufpreis. D.h. der Fond muss um mehr als 5% steigen, damit man keinen Verlust erleidet. Der vielumworbene Cost-Average-Effekt kann auch das Gegenteil bewirken und man muss am Ende einen langen Atem haben um ein Tief durchzuhalten. Es kann also durchaus sein, dass der Wert stetig steigt, im Zieljahr aber gerade ein Tief durchläuft, was vielleicht sogar länger anhält. Dann ist man Rentner, kann nicht mehr investieren und muss, sofern man das Geld benötigt (wofür die Sparzeit ja gedacht war) erhebliche Verluste hinnehmen.

        Einen sicheren, risikolosen Gewinn machen hingegen die Banken.

        Die ganze Zinspolitik und Bewerbung der Aktien, Fonds und ETF’s soll nur eins bewirken. Der Bürger soll nicht sparen für schlechte Zeiten, sondern sein Geld muss in den Umlauf!

        • Hallo!
          Ganz so pessimistisch sehen wir das nicht. Die meisten Online-Broker – beispielsweise die Consorsbank oder Smartbroker – bieten ihren Kundinnen und Kunden mittlerweile Rabatte auf den Ausgabeaufschlag, so dass viele Fonds für eine geringe oder keine Gebühr zu haben sind. Investierst du in ETFs, fallen zusätzlich die Managementgebühren weg. Es gibt also mittlerweile viele gute Möglichkeiten, in Wertpapiere zu investieren, ohne zunächst hohe Gebühren zu zahlen. Außerdem solltest du nicht dein ganzes Geld in Wertpapiere investieren, sondern es auf verschiedene Konten aufteilen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel das 6-Konten-Modell. Auf diese Weise kannst du ein Tief, wie du es beschreibst, überbrücken.
          Viele Grüße,
          Saskia (Redaktion)

  • Die Übersicht der Banken ist nicht mehr ganz aktuell? Ich habe einen Brief erhalten von der comdirect Bank – und soll ab 50.000 EURo Verwahrentgelt bezahlen – dabei bin ich seit sehr vielen Jahren bereits dort Kunde.

    • Hallo!

      Auf den Seiten der comdirect stößt man auf diese Informationen: https://www.comdirect.de/suche?q=Verwahrentgelt&from=Header&site=comdirect . Wir haben unsere Seite entsprechend konkretisiert. Dass du als jahrelanger Bestandskunde allerdings bereits ab 50.000 Euro Verwahrentgelt bezahlen sollst, geht daraus nicht hervor. Du solltest bei der comdirect nachfragen. Gib uns gerne Rückmeldung!

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

      • Hallo Sakia,
        ich habe selber nachgefragt bei der Comdirect , für langjährige Kunden gibt es keine Verwahrgebühr.
        Bei höheren Einlagen geht man auf die Kunden zu und sucht nach individuellen Lösungen .
        Gruss
        GuKo

          • Wir haben heute als langjährige Kunden bei Comdirekt auch ein Schreiben bekommen und müssen Verwahrentgeld bezahlen. Auf das Tagesgeld plus Giro. Wird nicht gesondert berechnet. Da wir als Ehepaar ein gemeinsames Konto haben wird es auch nicht verdoppelt, sondern auf diese Summe zahlen wir. Wir könnten nur ein 2. Konto eröffenen und nicht mehr gemeinsam.

          • Hallo liebe:r User:in,

            ob man Verwahrentgelt bezahlen muss oder nicht, hängt nicht nur vom Neukund:innenstatus ab, sondern auch von der Höhe des Betrags, der beispielsweise auf dem Tagesgeldkonto liegt. Seitens der comdirect heißt es: „Bei hohen Einlagen möchten wir diesbezüglich individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden schließen. In diesem Fall erhalten Sie ein separates Schreiben von uns.“ (Quelle: https://www.comdirect.de/suche?q=Verwahrentgelt&from=Header&site=comdirect).

            Viele Grüße,
            Saskia (Redaktion)

  • Vorsich bei comdirect Bank-> zählt etliche Konten zusammen und nennt es „pro Kundenverbindung“
    Zitat aus dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis von comdirect:
    „Eine Kundenverbindung definiert sich durch sämtlich unter einer identischen Kundennummer geführten Produkte wie z.B.: Girokonto, Tagesgeld, Plus-Konto, Verrechnungskonto, CFD-Konto und Wertpapierkreditkonto“.
    Wie nett, und vor allem das „z.B.“ in der Formulierung lässt noch taktisch geschickt so einiges an rechtlichem Spielraum offen.
    … wie war das mit den Schelmen … ? 😀
    Grüße !

  • PS Antwort von DKB ist doch die beste Bank 🙂
    „1. Für alle Konten, die vor dem 03.12.2020 eröffnet wurden, fällt
    kein Verwahrentgelt an.

    2. Für alle Konten, die ab dem 03.12.2020 eröffnet wurden, fällt
    das Verwahrentgelt für Guthaben oberhalb von 100.000 Euro an.

    3. Für alle Konten, die ab dem 01.09.2021 eröffnet werden, fällt
    das Verwahrentgelt für Guthaben oberhalb von 50.000 Euro an.“

  • ich erwarte eine > 500.000 summe bei der DKB
    werde wohl auf x Konten wie Consors und Weltsparen (Tagesgeld) dort gibt es immerhin +% Zins 🙂

  • Ich hatte mein Geld einmal zum S p a r e n angelegt.Wenn meine Bank nun Geld von m i r verlangt,damit sie damit arbeiten kann, finde ich das mehr als unsozial – das ist für mich fsst krimininell.

    • Hallo,

      wir verstehen deinen Unmut. Jedoch steht dir jederzeit frei, dein Gespartes auf mehrere Konten aufzuteilen, um so einem Verwahrentgelt zu entgehen. Alternativ könntest du dein Geld auch in Aktien oder Depots anlegen.

      Viele Grüße,
      Jasmin (Redaktion)

    • Hallo Stahl,

      leider geht aus deinem Kommentar nicht hervor, was genau du wissen möchtest. Willst du darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, im Ausland Geld anzulegen, ohne Negativzinsen zahlen zu müssen? Oder brauchst du einen Tipp für ebenso eine Geldanlage?

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Auch ich habe vor einigen Tagen einen Brief von der Postbank bekommen, dass ich eine Zusatzvereinbarung für das sog. Verwahrentgelt unterschreiben soll. Laut Postbank räumt man mir einen Freibetrag von 50000 EUR ein. Unter „Besondere Bedingungen Postbank“ in Punkt 1 steht: Für die Verwahrung von Einlagen Girokonten….. zahlt der Kunde der Bank „pro Konto“ ein variables Entgeld. Bedeutet dies, dass man ein zweites Konto eröffnen kann, um dann den Freibetrag zu erhöhen – also 2 x 50000 EUR

    • Hallo Sparfuchs!

      Da unter Punkt 2 steht: „Die Bank kann dem Kunden dabei einen separat zu vereinbarenden Freibetrag pro Konto einräumen, für den sie kein Verwahrentgelt berechnet“, teilen wir deine Einschätzung erst einmal. Allerdings steh hier auch „kann“ und nicht „räumt ein“. Wie genau der Passus bei der Postbank je Kundin oder Kunde ausgelegt wird, können wir dir leider nicht sagen. Unser Tipp: Auf keinen Fall unterschreiben, bevor du nicht Rücksprache mit deinem Bankberater oder deiner Bankberaterin gehalten hast. Teile uns gerne das Ergebnis deiner Nachfrage mit!

      Viel Erfolg!
      Saskia (Redaktion)

  • Ich habe gerade heute einen Brief von der Postbank bekommen, daß ich eine Zusatzvereinbarung für das sog. Verwahrentgelt unterschreiben soll. Ich bin bei der Postbank seit über 60 Jahren Kunde und werde diese Vereinbarung selbstverständlich nicht unterschreiben, sondern zunächst einmal versuchen, in einem Gespräch zu klären, wie sich
    die Bank dazu stellt.
    Ich werde ansonsten mein Geld ins außereuropäische Ausland transferieren und mir eine andere Bank suchen.

    • Hallo!

      Wir können dich in deiner Entscheidung, diese Zusatzvereinbarung erst einmal nicht zu unterschreiben und stattdessen das Gespräch mit der Postbank zu suchen, nur bestärken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält Verwahrentgelte für private Kunden grundsätzlich für unzulässig und lässt diese Frage aktuell gerichtlich klären. Wir berichteten hier.
      Lass uns gerne wissen, wie dein Gespräch ausgegangen ist!
      Falls du dich tatsächlich nach einem neuen Konto umschauen musst, können wir dir die Girokonten der Consorsbank und der Tomorrowbank empfehlen. Beide kommen derzeit noch ohne Negativzinsen aus.

      Viele Grüße,
      Saskia (Redaktion)

  • Auch ich habe kürzlich Post von meiner Postbank bekommen, in der mir eine Einverständniserklärung zu den 0,5% Strafzinsen unter breitet wird und das bei einem Guthaben ab 50 000 € ! Sollte ich mich weigern diese zu unterschreiben, wird die Postbank mein Konto kündigen! Danke liebe Postbank, es wird nun Zeit mein Guthaben auf andere Banken zu verteilen, die derzeit noch die Schwelle bei 100000 € belassen. Man will so natürlich auch den Sparer in andere Geldanlagen drängen, wie zB. Aktien etc. Dabei läßt sich auch an den Verwaltungsgebühren verdienen. Logisch, ein Schelm wer schlechtes denkt!

  • Meine VB-Lüneburger Heide eG. erhebt ab dem 1. Dezember 2020 bei Privatkonten einen Negativzins von o,5%
    ab € 100000,00 Kontenbestand.
    MfG. Rüdiger Schlicht

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