Aktien verschenken oder vererben? So hinterlässt du ein Wertpapier-Depot

Über Jahrzehnte hast du dein Wertpapier-Depot gehegt und gepflegt, nach deinem Tod soll es deinen Erben als finanzielles Polster dienen: Anders als bei Geld, Schmuck oder Immobilien können Aktien unter Umständen sehr starken Kursschwankungen unterliegen. Wenn du Aktien und andere Wertpapiere vererben möchtest, solltest du daher ein paar Dinge beachten.

Problematisch wird es nämlich dann, wenn die Aktienkurse einbrechen, während die Erbschaft noch geklärt wird. Das kann unter Umständen mehrere Monate oder im Streitfall gar Jahre dauern. Hat in dieser Zeit niemand berechtigten Zugriff auf das Depot, kann das erhebliche Wertverluste deines Depots zur Folge haben.

Vollmacht über den Tod hinaus

Am einfachsten löst du dieses Problem, indem du deinen Erben bereits zu Lebzeiten eine Vollmacht für das Depot ausstellst. Wichtig ist der Zusatz, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig ist. So können die Berechtigten auch nach deinem Tod auf das Depot zugreifen und im Notfall schnell reagieren.

Eindeutiges Testament

Damit es gar nicht erst zum Streit zwischen den Erben kommt, solltest du ein Testament verfassen und dort eindeutige Regelungen treffen. Die Banken brauchen einen eindeutigen Nachweis über den oder die Erben – sonst gewähren sie keinen Zugriff. Im Zweifelsfall verlangen die Banken sogar einen Erbschein – was zusätzlich Zeit und Geld kostet. Der Erbschein ist nicht obligatorisch, aber nötig, wenn nicht ganz klar ist, wer eigentlich alles erbt.

Von Vorteil ist es, eine Person als Erbin oder Erben einzusetzen, die bereits etwas von Aktienhandel versteht. Oder du erklärst der betreffenden Person im Vorfeld, wie mit dem Depot am besten umzugehen ist. Weitere Infos findest du in unserem Ratgeber „Aktien vererben – auf was du achten musst!“

Schenken statt vererben

Da Erben ab dem Überschreiten des persönlichen Steuerfreibetrages Erbschaftssteuer zahlen müssen, kann eine Schenkung zu Lebzeiten finanzielle Vorteile haben. Bei einer Schenkung kann der spätere Erbe bzw. die spätere Erbin nämlich alle zehn Jahre aufs Neue seinen Steuerfreibetrag nutzen. Das ist bei einer Erbschaft nur einmalig möglich. Informationen zum Verschenken von Aktien findest du in unserem Ratgeber „Aktien verschenken: Worauf du achten solltest“

Tipp der Redaktion: Gib dein Wissen weiter

Du beschäftigst dich seit vielen Jahren mit Aktien, Kursverläufen und Risiken. Du hast gelernt, Krisen durchzustehen oder diese sogar zu nutzen. Lass deine zukünftigen Erben schon jetzt von deinem Wissen profitieren und gleichzeitig eigene Erfahrungen sammeln. So sind sie später, wenn du ihnen dein Depot überträgst, bestens gerüstet. Alles, was sie dazu zunächst benötigen, ist ein eigenes Depot. Unser Depotkonten-Vergleich hilft dir dabei, das passende Depot zu finden:

Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
>