SPD-Vorlage: Deckelung von Dispozinsen gefordert

In einer Beschlussvorlage will die SPD-Fraktion im Bundestag Überziehungszinsen auf Girokonten deckeln. Angesichts verpuffter Appelle an die Banken fordert die Partei eine gesetzliche Lösung, die Banken dazu zwingt, die Dispozinsen zu senken.

Seit Jahren können sich Banken bei der EZB günstig Geld beschaffen. Zinsen fallen für sie derzeit nicht an. Dennoch verlangen viele Banken von ihren Kundinnen und Kunden horrende Zinsen auf Dispokredite (auch wir berichteten). Im Papier der SPD wird der durchschnittliche Dispozinssatz in Deutschland mit zehn Prozent beziffert. Für Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ist diese Diskrepanz nicht hinnehmbar: „Derzeit bietet die EZB den Banken Geld zum Nulltarif an. Viele Menschen, die auch aufgrund der aktuellen Krise gezwungen sind, kurzfristige Dispokredite in Anspruch zu nehmen, spüren davon nichts.“

Deckelung bei sechs Prozent gefordert

Konkret schlägt die SPD einen gesetzlichen Deckel für Dispozinsen von sechs Prozent vor. Demnach dürften Banken für Dispokredite höchstens einen Zinssatz verlangen, der sechs Prozentpunkte über dem eigenen Bezugszins liegt. Der Bezugszins ist etwa der Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank halbjährlich ermittelt. Seit 1. Juli 2016 beträgt dieser -0,88 Prozent. Nach den Plänen der SPD würden Banken für Dispokredite derzeit höchstens 5,12 Prozent Zinsen von ihren Kund:innen verlangen dürfen.

Insbesondere Geringverdienende seien von hohen Dispozinsen betroffen, da sie öfter auf diese Form des Kredits zurückgreifen müssten. Die SPD sieht die Vorlage daher auch als Maßnahme in der Corona-Krise. „Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen in der Corona-Pandemie steigen werden“, lautet es im SPD-Papier.

Weitere Maßnahmen vorgeschlagen

Die Deckelung ist nicht der einzige Vorschlag der SPD zur Entlastung der Verbraucher:innen. Auch die gängige Praxis, zusätzliche Zinsen für Kreditsummen jenseits des Disporahmens zu verlangen, soll beendet werden. Für solche geduldeten Überziehungen würden dann die gleichen Konditionen gelten wie für den Dispokredit selbst. Außerdem sollen Banken dazu verpflichtet werden, Kund:innen bereits nach drei Monaten Kontoüberziehung auf reguläre – und meist günstigere – Ratenkredite als Alternative hinzuweisen. Auch über die zu erwartenden Zinskosten sollen Banken künftig früher informieren.

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Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
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