Ab 2022 müssen in Anlageberatungen Nachhaltigkeitswünsche abgefragt werden

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Im Beratungsprotokoll von Banken und Vermögensberatungen wird ab 2022 eine neue Frage auftauchen: Wünscht der Kunde oder die Kundin eine Geldanlage mit nachhaltigen Kriterien? Diese Frage könnte den Hype um ethische Anlagen weiter befeuern. Noch immer steht jedoch eine EU-einheitliche Definition aus, was nachhaltige Geldanlagen eigentlich sind.

Ethische Aspekte werden bei Anleger:innen immer wichtiger. Allein bei Aktien-ETFs ging die Hälfte des neu investierten Geldes im Jahr 2020 an nachhaltige Anlagen. Kaum eine Bank wird in den kommenden Jahren am Thema vorbeikommen. Bisher ist es für Kund:innen aber schwer, die Nachhaltigkeit von ETFs und Co. wirklich zu durchschauen. Greenwashing ist an der Tagesordnung. Viele Produkte schließen lediglich die größten Umweltsünder aus. Die EU möchte mittels einer Offenlegungsverordnung Anbieter dazu zwingen Nachhaltigkeitskriterien offenzulegen (wir berichteten). Außerdem sollen Kund:innen in Zukunft nach ihren Nachhaltigkeitswünschen gefragt werden.

Gretchenfrage: Wie hältst du’s mit der Nachhaltigkeit?

Konkret heißt das: Sobald du eine Anlageberatung in Anspruch nimmst, müssen dich die Berater:innen nach deinen Nachhaltigkeitswünschen fragen. Du kannst dann entscheiden, ob du ethisch investierst oder eben nicht. Schon jetzt müssen Banken die vorgeschlagene Anlagestrategie an deine Wünsche anpassen, die du vorab in einem Gespräch angibst. Dazu gehören deine persönliche Risikobereitschaft, deine Ziele und deine bisherige Erfahrung.

Die Bank muss dir dann Produkte anbieten, die all deine Anforderungen erfüllen. Doch bisher ist noch nicht klar, wie die EU nachhaltige Anlagen in Zukunft genau definiert. Bis dahin können Fondsgesellschaften noch immer selbst entscheiden, welche Kriterien sie anwenden. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) hat daher einen Leitfaden entwickelt, den Berater:innen in ihrem Gespräch heranziehen können. Hier besteht die Option, die Wünsche einzelner Kund:innen im Detail zu ermittlen, also beispielsweise, welche Aspekte ihr oder ihm besonders wichtig sind und ob mit Positiv- bzw. Ausschlusskriterien gearbeitet werden soll.

Noch viele Fragen sind offen

Ob und wie sich das Thema in Zukunft auch bei selbstverwalteten Geldanlagen auswirkt, ist noch offen. Anleger:innen, denen dieser Aspekt wichtig ist, müssen hier wohl noch lange viel Eigenrecherche betreiben. Bis die Leitlinie 2022 in Kraft tritt, ist der Vorstoß hoffentlich schon konkretisiert. Bisher steht noch aus, wie genau Fondsgesellschaften und Geldinstitute ihre nachhaltigen Anlagen aufbauen sollen. So nötig der EU-Vorstoß auch ist – er lässt derzeit noch viele Fragen offen.

Julia bewegt sich seit 2011 im Umfeld Finanzen. Als Expertin für Verbraucherthemen wie Girokonto, Kreditkarte und Depot hat die studierte Germanistin und Amerikanistin immer einen Tipp auf Lager.
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