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BaFin: Die Bedeutung der Finanzaufsicht für Privatanleger

4 Minuten Lesezeit
INHALTSVERZEICHNIS
Welche Bereiche deckt die BaFin ab?
Aufsicht des Wertpapierhandels
BaFin und andere Aufsichtsstellen
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Carmen Kunkel
Finanzexpertin bei zaleo.
In Deutschland übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: BaFin, die Regulierung des Finanzwesens. Sie führt die Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Ihr Ziel besteht darin, durch eine angemessene Kontrolle das Vertrauen der Verbraucher, Anleger und Sparer in die Finanzinstitute zu stärken. Denn wo Vertrauen herrscht, werden auch die Dienstleistungen des Finanzwesens in Anspruch genommen, so der Gedanke dahinter. Auf diese Weise soll die gesamte Volkswirtschaft gestärkt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
  • Voraussetzung dafür, dass Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden dürfen, ist ein Prospekt, der umfassend über die Aktie oder Anleihe und den Emittenten, also den Herausgeber des Produkts, informiert.
  • Auf EU-Ebene ist vor allem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) tätig ist, andre Staaten haben jeweils eigene Aufsichten. Um mit Wertpapieren handeln zu könne, brauchst Du ein Wertpapierdepot. In unserem Depot-Vergleich findest Du das passende Depot für Dich!

Welche Bereiche deckt die BaFin ab?

Die BaFin arbeitet auf Grundlage verschiedener Gesetze, die das Finanzwesen in Deutschland, sowie Verordnungen, die das Finanzwesen in Europa regeln. Die betroffenen Unternehmen müssen die Gesetze selbstständig umsetzen. Die BaFin beaufsichtigt sie dabei, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auch geschieht. Die hierfür maßgeblichen deutschen Gesetze sind:
  • Für die Bankenaufsicht das Kreditwesengesetz (KWG)
  • Für die Versicherungsaufsicht das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Für den Wertpapierhandel das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Börsenaufsicht

Börsenaufsicht ist Ländersache; die BaFin hat damit erst einmal nichts zu tun. Stattdessen kontrollieren die Börsenaufsichtsbehörden der Länder ihre jeweiligen Börsenplätze, deren Preisbildungsprozesse und Handelssysteme. Die BaFin dagegen ist nur für Handelssysteme zuständig, die von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten betrieben werden.
Die BaFin kontrolliert dabei nicht nur die Neugründungen von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen, sondern unterzieht die bestehenden Institute auch einer laufenden Aufsicht. Derzeit kontrolliert sie knapp 2.000 Banken, ca. 700 Finanzdienstleistungsinstitute und etwa 600 Versicherungsunternehmen.
Dabei gilt als Grundprinzip: Umso risikoreicher die Tätigkeit eines Unternehmens ist, umso mehr Aufmerksamkeit widmet die BaFin diesem Unternehmen. Insbesondere große Investmentbanken, die eine Vielzahl komplexer Finanzinstrumente nutzen, stehen so im Fokus der BaFin.

BaFin-regulierte Broker

Nicht jeder Online-Broker
, der in Deutschland tätig ist, unterliegt automatisch der deutschen Bankenaufsicht. Entscheidend sind Hauptsitz und Sitz etwaiger Niederlassungen des Unternehmens.

Aufsicht des Wertpapierhandels

Ein wichtiger Teilbereich der Aufsicht betrifft den Handel mit den meisten Wertpapierarten, also zum Beispiel Aktien, Anleihen und Investmentfonds. In erster Linie beaufsichtigt die BaFin hier börsennotierte Unternehmen, um zum Beispiel Insiderhandel und den daraus folgenden Marktmanipulationen vorzubeugen. In diesem Zusammenhang überwacht die BaFin auch Übernahmen börsennotierter, inländischer Unternehmen, die streng reglementiert sind und über eines von drei gültigen Angebotsverfahren vonstattengehen müssen.

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Auch sogenannte Directors‘ Dealings, also Käufe und Verkäufe der unternehmenseigenen Wertpapiere durch Manager des Unternehmens müssen an die BaFin gemeldet werden.
Voraussetzung dafür, dass Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden dürfen, ist ein Prospekt, der umfassend über die Aktie oder Anleihe und den Emittenten, also den Herausgeber des Produkts, informiert. Insbesondere über die Chancen und Risiken des Produkts muss der Herausgeber informieren. Die BaFin kontrolliert solche Prospekte, jedoch tut sie das nicht auf inhaltlicher, sondern lediglich auf formaler Ebene. Für Anleger bedeutet das, dass, nur weil ein Prospekt existiert, die Qualität des Produkts noch nicht sichergestellt ist.

BaFin und andere Aufsichtsstellen

Die BaFin ist nur eine von vielen Finanzaufsichtsstellen in Europa. Während auf EU-Ebene vor allem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) tätig ist, haben die einzelnen Staaten jeweils eigene Aufsichten. In Deutschland ist das die BaFin, die wiederum eng zusammenarbeitet mit den Börsenaufsichten der Bundesländer. Auf diese Weise wird versucht, auf allen Ebenen ein effektives Kontrollnetz für Finanzdienstleistungen zu schaffen.
Kontaktdaten der BaFin
Website:
Anschrift Bonn:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Anschrift Frankfurt am Main:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
Verbrauchertelefon:
0800 2100500 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr)
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