Nach BGH-Urteil: So holst du dein Geld von der Bank zurück

Schweigen ist keine Zustimmung. Das ist die Kernaussage des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Gängige Praxis vieler Sparkassen und Banken war bislang: Den Kund:innen wurde eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt und Schweigen wurde als Zustimmung gewertet. Dazu enthielten die AGB Klauseln wie diese: „Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.“ Unzulässig, urteilte nun der Bundesgerichtshof.

Zwar ging es in dem Urteil um Gebührenänderungen der Postbank, doch auch andere Banken wie die Comdirect haben rasch reagiert. Auch die Sparkasse Köln-Bonn, mit 500.000 Kund:innen eine der größten des Landes, will die monatlichen Kontoführungsgebühren auf mindestens 5 Euro erhöhen. Die für Bestandskunden:innen geplante Einführung zum 1. Juli will das Institut nun von der Urteilsbegründung abhängig machen.

So ziemlich alle Gebührenerhöhungen unwirksam

Auch wenn der BGH sich zu den Rechtsfolgen des Urteils bislang nicht geäußert hat, hat es ziemlich sicher auch Auswirkungen auf laufende Verträge. Die Experten der Stiftung Warentest sind überzeugt, dass „so ziemlich alle Gebührenerhöhungen“ von Banken und Sparkassen nach dem 1. Januar 2018 unwirksam seien. Denn viele Banken und Sparkassen verwenden ähnliche oder inhaltsgleiche Klauseln, mit denen zum Beispiel Kontoführungs- und Depotgebühren oder andere Geschäftsbedingungen einfach so angepasst werden können.

Unser Tipp: Girokonten vergleichen

Auch wenn die Gebühren steigen und immer weniger Banken kostenlose Girokonten anbieten, es gibt sie noch: bedingungslos kostenlose Girokonten. Etwa das Standard Girokonto der N26 oder das Cash-Konto der DKB. Gute, kostenlose Girokonten findest du in unserem Girokonten-Vergleich.

Für dich als Betroffene:r bedeutet das: Du kannst wahrscheinlich all jene Gebühren, die durch Schweigen gar nicht vertraglich vereinbart wurden, zurückfordern. Nur die bei Kontoeröffnung gültigen Gebühren dürften Sparkassen und Banken behalten. Freiwillig geben die Banken die Gebühren allerdings nicht zurück. Du musst das Recht auf Erstattung der Gebühren in der Regel explizit einfordern.

So forderst du zu viel gezahlte Gebühren zurück

Praktisch funktioniert das so: Du schaust, welche Gebühren du ursprünglich beim Abschluss deines Kontos oder Depots vereinbart hast. Alle Gebühren darüber hinaus kannst du zurückfordern. Allerdings nur rückwirkend bis Anfang 2018 – ältere Ansprüche sind verjährt. Wenn du genau weißt, wie viel deiner Zahlungen seit dem 1. Januar 2018 auf rechtswidrige Gebührenerhöhungen entfallen ist, kannst du diese Summe mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) zurückverlangen.

Kannst du nicht ermitteln, wie hoch die Summe der zu viel gezahlten Gebühren ist, musst du zunächst von deinem Recht auf eine Entgeltaufstellung für den genannten Zeitraum Gebrauch machen. Das heißt: Die Bank muss dir Auskunft geben, wann du welche Gebühren zu entrichten hattest.

Für beide Fälle stellt die Stiftung Warentest Mustertexte zur Verfügung:

Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
  • Die Rückforderung der Gebühren ab 2018 leuchtet ein (Verjährung), wie sieht es jedoch mit der Preiserhöhung davor aus? Könnte ich verlangen, mein Konto zu dem Kontoführungspreis bei Eröffung (2016) weiterzuführen?

    • Hallo Tina,

      vielen Dank für deine Frage. Du solltest deine Rückerstattungsansprüche prüfen und kannst deine Bank auffordern, Änderungen des Vertrages zurückzunehmen, wenn du diesen nicht aktiv zugestimmt hast. Das hängt natürlich davon ab, ob auch deine Bank entsprechende Klauseln in den AGB aufgeführt hat.

      Beste Grüße
      Tim (Redaktion)

    • Hallo Bianca,

      bei uns hat der Download bei Stiftung Warentest zwar immer funktioniert, aber schaden tut ein Alternativlink auch nicht 🙂 Dankeschön.

      Viele Grüße,
      Matthias (Redaktion)

  • Ich habe der Gebühren Einführung beider Commerzbank widersprochen in dem ich das Konto gekündigt und ein anderes eröffnet habe.

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