Nur noch wenige Tage: Am 31. Oktober ist Abgabefrist für die Steuererklärung

Frau mit Laptop und Kaffeetasse

Wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, musst du sie bis zum Monatsende beim Finanzamt eingereicht haben. Es sei denn, du beauftragst einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin. Die Corona-Pandemie hat die Steuererklärung für das Jahr 2020 noch komplexer gemacht. Steuersoftware kann dir helfen, den Überblick zu bewahren und das Maximum aus der Rückzahlung herauszuholen.

Jeder, der für das Jahr 2020 seine Steuererklärung abgeben muss und dies selbst erledigt, muss die Unterlagen bis Ende Oktober 2021 einreichen. Weil der 31. Oktober ein Sonntag ist, verlängert sich die Abgabefrist konkret auf den 1. November – und in Bundesländern, in denen Allerheiligen ein Feiertag ist, endet die Frist mit Ablauf des 2. November. Wenn du einen Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Mai 2022.

Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro monatlich

Die Abgabefrist solltest du auf keinen Fall verpassen. Der Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt.

Erklärung in deutlich mehr Fällen vorgeschrieben

Die genannten Fristen gelten, wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du selbständig bist oder als Arbeitnehmer:in Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- oder Insolvenzgeld) oder Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung) erhalten hast. Das Ausfüllen der Steuerformulare ist in Corona-Zeiten für mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Pflicht als sonst: Wer im vergangenen Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, muss eine Steuererklärung einreichen. Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer:innen ist in Paragraf 46 EStG geregelt.

Freiwillige Erklärung kann später abgegeben werden

Wenn du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, aber freiwillig eine Erklärung abgeben möchtest, hast du deutlich mehr Zeit. Wenn du eine Erstattung erhalten möchtest, musst du innerhalb von vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres mit dem Finanzamt abrechnen. Die Fristen:

  • Steuererklärung 2017: 31. Dezember 2021
  • Steuererklärung 2018: 31. Dezember 2022
  • Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2023
  • Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2024

Neue Formulare und Regeln für das Abrechnungsjahr 2020

Gerade fürs Corona-Jahr 2020 lassen sich viele Kosten absetzen. Dieses Geld solltest du nicht verschenken. Viele Menschen haben das Corona-Jahr 2020 im Homeoffice verbracht, manche zumindest teilweise. Berufstätige, die im Wohnzimmer oder am Küchentisch ihren Arbeitsplatz eingerichtet haben, können einen neuen Vorteil nutzen: Pro Homeoffice-Tag machen sie pauschal 5 Euro Werbungskosten geltend – bis zu 600 Euro im Jahr.

Software hilft bei der Steuererklärung

Für die Steuererklärung 2020 haben die Finanzämter gleich vier neue Formulare parat – unter anderem die Anlage Corona-Hilfen. Wenn du bei der Fülle an Neuerungen den Überblick verlierst, aber den Weg zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin scheust, helfen dir verschiedene Steuer-Softwareprodukte wie smartsteuer, die für günstiges Geld online zu haben sind. Mit dieser Software kannst du die eigene Steuererklärung online oder mobil schnell und einfach erstellen sowie kostengünstig abgeben. smartsteuer ist der führende Anbieter für Online-Steuererklärungen und wurde mehrfach Testsieger in unabhängigen Studien von Steuer-Software. Wir haben uns einige Produkte angeschaut, die dir bei der Steuererklärung helfen können:

Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
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