Verbraucherschützer machen Druck: Banken sollen zu viel gezahlte Gebühren erstatten

Das Urteil des Bundesgerichtshofs war eindeutig. Dennoch vermuten Verbraucherschützer, dass die Banken ihren Kundinnen und Kunden nur zögerlich zu Unrecht gezahlte Gebühren erstatten. Sie machen jetzt Druck. „Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen“, mahnte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Die Postbank und andere Geldinstitute setzten höhere Gebühren oder neue Preismodelle durch, indem sie ein Schweigen ihrer Kundinnen und Kunden zu diesen Änderungen als Zustimmung werteten. Wer an den bisherigen Vertragskonditionen festhalten wollte, musste aktiv widersprechen oder sogar den Vertrag kündigen. Der BGH hat die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank, die dieses Vorgehen möglich machten, in seinem Urteil vom 27. April als unzulässig verworfen.

In vielen Fällen müssen Gebühren erstattet werden

Inhaltsgleiche Klauseln wurden branchenweit verwendet, so dass sich das Urteil auch zugunsten der Kundinnen und Kunden anderer Kreditinstitute auswirkt. Der vzbv vertritt die Ansicht, dass deswegen in vielen Fällen Gebühren zurückgezahlt werden müssen.

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Umfrage soll Klarheit bringen

Die Verbraucherzentrale ruft Verbrauchinnen und Verbraucher auf, mitzuteilen, wie ihre Bank auf das BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen reagiert. Nach der Auswertung entscheidet der vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

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