Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft, meist in der Kurzform AG genannt, ist eine Gesellschaft, deren Kapital aus Aktien besteht. In der Regel handelt es sich dabei um große, meist international tätige Unternehmen. Die Aktien werden vom Unternehmen selbst gehalten oder an Aktionäre weitergegeben. In den meisten Fällen werden die Aktien von Aktiengesellschaften an der Börse gehandelt und können damit von Anlegern erworben werden. Um neues Kapital zu schaffen, kann ein Unternehmen neue Aktien herausgeben. Ebenso ist es möglich, dass Unternehmen Aktienrückkaufe tätigen, etwa um den Kurs zu stabilisieren.

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung. Meist handelt es sich bei einer Aktiengesellschaft um ein großes wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen, dessen Ziel der Kapitalaufbau ist. Werden die Aktien an Aktionäre weitergegeben, werden diese durch den Besitz am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Oft haben diese die Möglichkeit einer aktiven Mitgestaltung oder eines passiven Besitzes. So können Aktionäre beispielsweise an der Hauptversammlung teilnehmen oder werden am Umsatz des Unternehmens über eine Dividende beteiligt.

Neben regulären AGs gibt es auch noch Unterformen wie die gemeinnützige AG (gAG), die Investmentaktiengesellschaft (InvAG), die Europäische Aktiengesellschaft sowie die AG und Co. KG (Kommanditgesellschaft).

Es ist zwar die Regel, aber nicht zwingend notwendig, mit einer Aktiengesellschaft an die Börse zu gehen. Manche Unternehmen sparen sich IPO und Börsengang. In dem Fall sind die Aktien nicht frei handelbar.

Gründung einer Aktiengesellschaft

Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, benötigt man mindestens eine natürliche oder juristische Person. Zudem ist ein Grundkapital vonnöten. Dieses muss in Deutschland mindestens 50.000 Euro betragen und in Aktien zerlegt sein. Außerdem muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Ist die Aktiengesellschaft gegründet, muss sie drei verschiedene Organe aufweisen können: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Letztere beinhaltet alle am Unternehmen beteiligten Aktionäre. Diese haben jedoch keine realen Befugnisse bei Entscheidungen der AG. Der Vorstand beruft die Hauptversammlung ein und hat die Funktion, das Unternehmen nach außen hin zu vetreten. Der Aufsichtsrat hat die Entscheidungen zu kontrollieren.

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