Kryptowährung versteuern – so geht’s richtig!

Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. erfreuen sich zu Zeiten von Niedrig- oder sogar Negativzinsen immer größerer Beliebtheit. Doch wie werden sie eigentlich versteuert? Wir erklären dir, welche Steuern anfallen und welche Möglichkeiten du hast, sie zu umgehen.

Was ist Kryptowährung?

Kryptowährungen sind keine Währungen im eigentlichen Sinne. Stattdessen handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, die auf der Blockchain-Technologie basieren. 2009 wurde der Kryptohandel offiziell eingeführt. Inzwischen gibt es mehr als 4.500 verschiedene Kryptowährungen. Sie werden, im Gegensatz zu echten Währungen, nicht vom Staat ausgegeben.

Kryptowährung versteuern

Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerlich gesehen private Veräußerungsgeschäfte. Sie berechnen sich aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Gewinne werden mit dem individuellen Einkommenssteuersatz (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert.

Hast du deine Kryptos jedoch länger als zwölf Monate gehalten, sind Gewinne bis zu 600 Euro steuerfrei. Dies gilt allerdings nicht für Zinserträge aus diesen Geschäften, diese sind stets zu versteuern. Verluste aus dem Geschäft mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Ausnahme

Eine Ausnahme der 12-Monats-Regel besteht, wenn du die Kryptowährung als Einnahmequelle genutzt hast, beispielsweise durch Mining. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Außerdem können alle anfallenden Gebühren für Kauf und Verkauf von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt auch für Stromkosten.

Haltedauer von Bitcoins und Co.

Wenn du häufig Kryptowährung kaufst oder verkaufst, kann es schwierig werden, eine exakte Haltedauer zu ermitteln. Um sie korrekt zu versteuern, ist sie jedoch notwendig. Normalerweise musst du eine individuelle Zuordnung aufstellen und gegebenenfalls die fortgeführten Einkaufspreise errechnen. Falls du die Preise nicht ermitteln kannst, kannst du den Durchschnittswert verwenden.

Um es dir zu vereinfachen, die Verkäufe deiner Bitcoins in die Steuererklärung mit aufzunehmen, kannst du deshalb die FIFO-Methode (First-In-First-Out) nutzen. Die meisten Finanzämter akzeptieren sie zur Vereinfachung. Bei dieser Methode geht es darum, die Coins zuerst zu verkaufen, die du zuerst angeschafft hast.

Die FIFO-Methode

Die Berechnungsmethode geht davon, dass die zuerst gekauften Kryptos zuerst veräußert werden. Du solltest beim Veräußern darauf achten, dass du immer die am frühesten gekauften Coins als Bewertungsgrundlage verwendest.

Die LIFO-Methode

Bei der LIFO-Methode (Last-In-First-Out) verkaufst du die zuletzt angeschafften Coins zuerst. Diese Methode wird aber von Finanzämtern meist nicht akzeptiert und häufig kannst du deine Kryptos dann kein ganzes Jahr halten, um die Steuervorteile zu nutzen.

Wichtig: Hast du bereits eine Steuererklärung mit der von dir gewählten Methode eingereicht, kannst du diese nur sehr schwer wieder ändern.

Den Ertrag von Kryptowährungen berechnen

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten= Ertrag

Verkaufswerbungskosten sind beispielsweise Händlerprovisionen.

Verluste mindern Steuern

Solltest du beim Handel mit Bitcoins und Co. Verluste gemacht haben, kannst du damit deine Steuerlast mindern. Die Verluste lassen sich jedoch nur mit entstandenen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr verrechnen. So wird zwar dein Gesamtgewinn etwas geringer, deine Steuer aber auch!

Video: Kryptowährungen richtig versteuern | TestWerk

Nach ihrem Technikjournalismus-Studium absolvierte Jasmin ein Volontariat im Bereich SEO und Online Marketing. Sie ist seit kurzem im Finanzbereich tätig und schreibt Ratgeber zu Themen wie Fonds, ETFs und Girokonten-Modellen.
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